Betriebshaftpflicht
Umfasst in der Luftfahrt die gesetzlich vorgeschriebene Halter- und Passagierhaftpflicht sowie die Betriebshaftpflicht für Flugplatz, Werkstatt und Schule.
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Ein Flugschüler setzt bei Seitenwind hart auf, das Bugrad knickt ein. Ein Hangartor schließt sich auf einen geparkten Motorsegler. Eine Drohne verliert beim Vermessungsflug das Signal. In der Luftfahrt sind Versicherungen keine Kür: Das Luftfahrtgesetz und das EU-Recht schreiben sie vor, und jeder Schaden ist schnell fünfstellig. Hier steht, was Flugschulen, Werkstätten und Drohnenbetriebe in Österreich brauchen.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Für jedes Luftfahrzeug eine Halterhaftpflicht für Schäden an Dritten, deren Mindestsumme die EU-Verordnung 785/2004 nach der höchstzulässigen Abflugmasse staffelt. Wer Passagiere oder Flugschüler mitnimmt, braucht zusätzlich eine Passagierhaftpflicht mit einer Mindestsumme je Sitzplatz. Für Drohnen verlangt das Luftfahrtgesetz mindestens 750.000 Sonderziehungsrechte, sonst gibt es keine Registrierung bei Austro Control. Kasko, Hangar und Unfall sind freiwillig.
Harte Landungen, Ausbrechen bei Seitenwind, Bugradschäden: Schulflugzeuge haben mehr Kaskoschäden als Privatflugzeuge.
Ein Absturz trifft Menschen an Bord und am Boden. Die Ansprüche übersteigen schnell die gesetzlichen Mindestsummen.
Rollen gegen Hangartore, Zusammenstöße beim Schleppen, Propellerschläge: Viele Luftfahrtschäden passieren ohne Flug.
Ein falsch montiertes Teil, eine vergessene Sicherung: Wartungsbetriebe haften für Folgen, die sich erst im Flug zeigen.
Flugzeuge im Freien oder in leichten Hallen sind anfällig für Hagel und Sturmschäden, vor allem auf Flugplätzen im Alpenvorland.
Herz, Augen oder eine Erkrankung beenden die Fliegerei. Für Fluglehrer und Berufspiloten ist das der Verlust des Einkommens.
Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.
Unverzichtbar
Umfasst in der Luftfahrt die gesetzlich vorgeschriebene Halter- und Passagierhaftpflicht sowie die Betriebshaftpflicht für Flugplatz, Werkstatt und Schule.
Für Drohnenflüge Pflicht nach dem Luftfahrtgesetz, mit mindestens 750.000 Sonderziehungsrechten und gewerblicher Nutzung im Vertrag.
Dringend empfohlen
Die Luftfahrzeugkasko versichert Flugzeug, Hubschrauber oder Motorsegler gegen Unfall, Boden- und Flugschäden sowie Hagel und Sturm.
Für Hangar, Werkstatt und Schulungsräume gegen Feuer, Sturm und Hagel.
Für Fluglehrer, Schüler und Personal, mit ausdrücklichem Einschluss des Luftfahrtrisikos, das in vielen Unfallpolizzen ausgeschlossen ist.
Sinnvoll je nach Betrieb
Als Lizenzverlust- oder Berufsunfähigkeitsversicherung für Fluglehrer und Piloten, deren Einkommen an der Tauglichkeit hängt.
Für Flugsimulatoren, Avionik-Prüfgeräte und Schulungstechnik.
Für Geschäftsführer von Luftfahrtunternehmen und Flugplatzgesellschaften, die für Organisationsfehler persönlich haften.
In der Luftfahrt wird fast jeder Vertrag einzeln berechnet: nach Luftfahrzeugtyp, Abflugmasse, Sitzplätzen, Einsatzzweck, Erfahrung der Piloten und Schadenverlauf. Bei Drohnen gibt es dagegen feste Tarife.
| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
|---|---|---|
| Drohnenversicherung | Gewerbliche Drohnenhaftpflicht, 3 Mio. Euro, personengebunden für mehrere Geräte | etwa 168 Euro im Jahr |
| Drohnenversicherung | Gewerbliche Drohnenhaftpflicht, 3 Mio. Euro, anderer Anbieter | ab etwa 228 Euro im Jahr |
| Betriebshaftpflicht | Schulflugzeug der Viersitzerklasse, Halter- und Passagierhaftpflicht über den Mindestsummen | etwa 1.000 bis 2.500 Euro im Jahr |
| Maschinenbruch | Kasko für ein Schulflugzeug im Wert von 180.000 Euro | etwa 4.000 bis 9.000 Euro im Jahr |
| Betriebshaftpflicht | Wartungsbetrieb für Kleinflugzeuge, Werkstatt- und Produkthaftpflicht | etwa 2.000 bis 6.000 Euro im Jahr |
| Betriebsgebäude | Hangar mit Werkstatt im Neuwert von 800.000 Euro | etwa 1.000 bis 2.500 Euro im Jahr |
Zum Vergleich: Die Halter- und Passagierhaftpflicht eines Schulflugzeugs kostet im Jahr etwa so viel wie fünf bis zehn Flugstunden auf genau diesem Flugzeug.
Stand September 2026. Die Drohnenbeiträge stammen aus öffentlich genannten Tarifen österreichischer Anbieter. Die übrigen Werte sind Richtwerte aus unserer Angebotspraxis ohne 11 Prozent Versicherungssteuer. Das genaue Angebot holen wir bei spezialisierten Luftfahrtversicherern ein.
01
Für: Drohnenpilot für Foto, Vermessung oder Inspektion
Zusammen etwa 250 bis 600 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen02
Für: Flugschule mit zwei bis vier Schulflugzeugen und Theorieraum
Zusammen etwa 6.000 bis 12.000 Euro je Flugzeug im Jahr
Dieses Paket anfragen03
Für: Flugschule oder Werkstatt mit Hangar, Vermietung und Geschäftsführung
Zusammen individuell, je nach Flotte und Tätigkeit
Dieses Paket anfragenSechs Schäden, die in der allgemeinen Luftfahrt wirklich vorkommen, hier alle an einem Samstag mit Föhnlage. Tippen Sie sich durch und sehen Sie, wer zahlt.
Ein Flugschüler setzt bei Seitenwind hart auf. Bugfahrwerk und Propeller sind beschädigt, der Motor muss geprüft werden.
Beim Schleppen aus dem Hangar stößt ein Flügel gegen ein abgestelltes Flugzeug eines Vereinsmitglieds.
Eine Inspektionsdrohne verliert über einem Industriegelände das Signal und stürzt auf ein Förderband.
Ein Fluglehrer verletzt sich beim Abstellen eines Flugzeugs am Propeller schwer an der Hand.
Ein Hagelgewitter zieht über den Flugplatz. Zwei im Freien abgestellte Flugzeuge haben Dellen an Tragflächen und Leitwerk.
Nach einer Wartung löst sich an einem Kundenflugzeug eine Abdeckung im Flug. Der Halter verlangt Schadenersatz.
Welches Paket hätten Sie gehabt?
Beispielhafte Summen, ohne Selbstbeteiligung. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt von den Bedingungen ab.
Bei Yachten wie bei Flugzeugen gibt es wenige Versicherer, eigene Pilotenklauseln und Revierbeschränkungen. Als Assekuradeur für Boote kennen wir diese Denkweise.
Luftfahrt zeichnen nur wenige Versicherer. Wir holen Angebote bei spezialisierten Luftfahrtversicherern ein und vergleichen Pilotenklauseln, Selbstbehalte und Deckungssummen.
In der Bootsversicherung regulieren wir selbst. Wir wissen, wie ein Schaden am Fahrzeug belegt und begutachtet werden muss.
Deutscher Makler, in Österreich im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit tätig. Für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Fragen und Antworten
Die Halterhaftpflicht für Schäden an Dritten, mit Mindestsummen nach der EU-Verordnung 785/2004, und bei Mitnahme von Passagieren oder Schülern die Passagierhaftpflicht. Kasko ist freiwillig.
Ja. Das Luftfahrtgesetz verlangt eine Haftpflicht mit mindestens 750.000 Sonderziehungsrechten, sonst ist keine Registrierung bei Austro Control möglich. Die Privathaftpflicht reicht dafür meist nicht.
Öffentlich genannte Tarife in Österreich beginnen bei etwa 168 Euro im Jahr für 3 Mio. Euro Deckung. Kasko für das Gerät kostet zusätzlich.
Nur, wenn der Vertrag Flugschüler als berechtigte Piloten ausdrücklich nennt. Das ist eine der wichtigsten Klauseln für jede Flugschule.
Viele private Unfallpolizzen schließen das Führen von Luftfahrzeugen aus. Für Piloten und Fluglehrer braucht es einen ausdrücklichen Einschluss.
Sie zahlt eine Summe oder Rente, wenn ein Pilot die medizinische Tauglichkeit dauerhaft verliert. Für Berufs- und Lehrberechtigte ist das oft wichtiger als eine allgemeine Berufsunfähigkeitsversicherung.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: +49 3375 29 12 77.

Wer haftet, wenn ein Schüler bei der Wende einen anderen verletzt?

Wer zahlt, wenn die Hochzeitsbilder verloren gehen?

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025). Alle Betriebsarten
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Zur BootsversicherungNAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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