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Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht. Ein Flottenvertrag bündelt Haftpflicht und Kasko für Reisebusse, Linienbusse und Kleinbusse mit einem Stichtag.
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Fünfzig Fahrgäste, eine Passstraße in Südtirol, ein Lenker nach neun Stunden am Steuer. Ein Busunternehmen trägt Verantwortung für viele Menschen gleichzeitig, und ein einziger Unfall kann Schäden in Millionenhöhe auslösen. Dazu kommen Pauschalreisen, Schulfahrten und Linienverträge mit eigenen Anforderungen. Hier steht, was davon versichert sein muss und was es kostet.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Für Omnibusse schreibt das KHVG bereits deutlich höhere Summen vor als für Pkw, gestaffelt nach der Zahl der Plätze. Bei einem schweren Unfall mit vielen Verletzten im Ausland können die Ansprüche trotzdem darüber liegen, weil jeder Fahrgast Heilkosten, Schmerzensgeld und Verdienstentgang fordert. Die meisten Busunternehmen vereinbaren deshalb deutlich höhere Deckungen, oft pauschal über 50 oder 100 Mio. Euro. Der Aufpreis ist im Verhältnis gering.
Ein Auffahrunfall, ein Abkommen von der Fahrbahn auf der Autobahn: Bei 50 Fahrgästen entstehen 50 Ansprüche, oft in mehreren Ländern.
Ein Motorschaden oder Unfall in der Hauptsaison bedeutet Ersatzbus, abgesagte Fahrten und Ärger mit Veranstaltern und Schulen.
Überhitzte Bremsen, Kabelbrände im Motorraum oder in Standheizungen: Busbrände sind selten, aber meist Totalschäden.
Ältere Fahrgäste auf Reisen, Schulkinder im Gedränge: Stürze auf Stufen und im Gang während der Fahrt.
Wer Busreisen mit Hotel verkauft, haftet für die ganze Reise und muss Kundengelder gegen die eigene Insolvenz absichern.
Kontrollen im In- und Ausland, Verwaltungsstrafen, Streit um Lenk- und Ruhezeiten mit Lenkern und Behörden.
Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.
Unverzichtbar
Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht. Ein Flottenvertrag bündelt Haftpflicht und Kasko für Reisebusse, Linienbusse und Kleinbusse mit einem Stichtag.
Für Schäden außerhalb des Fahrbetriebs, etwa in Werkstatt und Garage, bei Ausflügen, und als Veranstalterhaftpflicht bei eigenen Reisen.
Dringend empfohlen
Für Garage, Werkstatt und Waschhalle, in denen Busse im Wert von Millionen über Nacht stehen.
Zahlt laufende Kosten und entgangenen Gewinn, wenn die Garage nach einem Brand ausfällt und Busse nicht fahren können.
Für Verwaltungsstrafverfahren im In- und Ausland, Streit mit Reiseveranstaltern und arbeitsrechtliche Fragen mit Lenkern.
Sinnvoll je nach Betrieb
Ergänzt die AUVA für Lenker und Reisebegleiter, auch in der Ruhezeit am Zielort.
Für Buchungssysteme, Onlineshop und Kundendaten von Reisenden.
Reiserücktritts- und Reiseschutzpakete, die Sie Ihren Fahrgästen zu Busreisen mit anbieten.
Der größte Posten ist die Kfz-Versicherung der Busse. Sie hängt von Sitzplätzen, Einsatz als Reise-, Linien- oder Schulbus, Schadenverlauf und Deckungssumme ab.
| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
|---|---|---|
| Flottenversicherung | Reisebus mit 50 Plätzen, Kfz-Haftpflicht mit erhöhter Deckung, Einsatz in Europa | etwa 3.000 bis 7.000 Euro im Jahr |
| Flottenversicherung | Vollkasko für einen Reisebus im Wert von 350.000 Euro | etwa 5.000 bis 11.000 Euro im Jahr |
| Flottenversicherung | Kleinbus mit neun Sitzplätzen für Schul- und Transferfahrten, Haftpflicht | etwa 1.200 bis 2.500 Euro im Jahr |
| Betriebshaftpflicht | Busunternehmen mit zehn Bussen, Werkstatt und eigenen Reisen, 10 Mio. Euro | etwa 1.500 bis 3.500 Euro im Jahr |
| Betriebsgebäude | Garage und Werkstatt im Neuwert von 1,5 Mio. Euro | etwa 1.800 bis 4.000 Euro im Jahr |
Zum Vergleich: Die Kfz-Haftpflicht für einen Reisebus kostet im Jahr etwa so viel wie zwei bis drei Tagesfahrten mit einem vollen Bus an den Gardasee.
Richtwerte ohne 11 Prozent Versicherungssteuer und ohne Kraftfahrzeugsteuer, Stand September 2026, aus unserer Angebotspraxis; öffentliche Tarifbeispiele für Busse gibt es kaum. Die Mindestsummen stehen im KHVG, das genaue Angebot holen wir für Sie ein.
01
Für: Transfer-, Schul- oder Shuttleunternehmen mit Kleinbussen bis neun Plätze
Zusammen etwa 2.500 bis 5.000 Euro je Fahrzeug im Jahr mit Kasko
Dieses Paket anfragen02
Für: Unternehmen mit zwei bis zehn Reisebussen und Gelegenheitsverkehr
Zusammen etwa 8.000 bis 18.000 Euro je Bus im Jahr mit Kasko
Dieses Paket anfragen03
Für: Busunternehmen mit Garage, Werkstatt und eigenen Pauschalreisen
Zusammen individuell, je nach Flotte und Reisevolumen
Dieses Paket anfragenSechs Schäden, die Busunternehmen wirklich kennen, hier alle an einem Samstag in der Hauptsaison. Tippen Sie sich durch und sehen Sie, wer zahlt.
Beim Einsteigen am Treffpunkt stürzt eine ältere Dame auf der Stufe und bricht sich die Hüfte.
Auf der Brennerautobahn fährt der Bus am Stauende auf einen Kleintransporter auf. Mehrere Fahrgäste sind verletzt.
Der Reisebus selbst hat einen schweren Frontschaden und muss abgeschleppt werden.
Ein italienischer Kontrolleur beanstandet Ruhezeiten. Es folgen Strafe und Verfahren im Ausland.
Bei der Stadtführung Ihrer eigenen Pauschalreise stolpert ein Gast über eine schlecht gesicherte Absperrung und bricht sich den Arm.
In der Garage fängt die Standheizung eines Busses Feuer. Dach, Tore und Elektrik der Halle sind zerstört.
Welches Paket hätten Sie gehabt?
Beispielhafte Summen, ohne Selbstbeteiligung. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt von den Bedingungen ab.
Auch bei Charteryachten geht es um Gäste an Bord und Schäden fern der Heimat. Dieses Denken bringen wir in Ihren Busvertrag mit.
Nicht jedes Haus versichert Reisebusse. Als Makler wissen wir, wo ein Angebot realistisch ist, und vergleichen Deckung, Selbstbehalt und Ersatzbusklauseln.
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Fragen und Antworten
Die Kfz-Haftpflicht für jeden Bus, mit höheren gesetzlichen Mindestsummen als beim Pkw. Weitere Pflichten ergeben sich aus der Konzession und, bei eigenen Pauschalreisen, aus dem Reiserecht.
Die Haftpflicht liegt etwa zwischen 3.000 und 7.000 Euro im Jahr, mit Vollkasko für einen neuen Bus eher 8.000 bis 18.000 Euro, je nach Einsatz und Schadenverlauf.
Wenn der Sturz mit dem Betrieb des Busses zusammenhängt, etwa beim Bremsen oder Einsteigen, zahlt in der Regel die Kfz-Haftpflicht.
Nur wenn Sie selbst Pauschalreisen anbieten, also Fahrt und Unterkunft oder andere Leistungen gemeinsam verkaufen. Für reine Mietbusfahrten nicht.
Die Kasko zahlt die Reparatur. Den Mietbus und den entgangenen Gewinn zahlt sie nur, wenn Ersatzfahrzeugkosten oder eine Betriebsunterbrechung vereinbart sind.
Bei Arbeitsunfällen leistet die AUVA auch im Ausland. Eine Gruppenunfallversicherung ergänzt das mit Kapital und Rücktransport.
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