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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Hunde- und Pferdehaftpflicht

Zahlt die Hundehaftpflicht in Österreich, wenn der Hund nicht angeleint war?

Kurz gesagt

Ja, meist. Die Hundehaftpflicht zahlt in Österreich auch, wenn der Hund nicht angeleint war. Nach § 152 VersVG ist sie nur bei vorsätzlich herbeigeführtem Schaden leistungsfrei. Kürzen kann sie, wenn Ihre Polizze eine Leinen- oder Maulkorbauflage als Obliegenheit enthält und die Verletzung den Schaden beeinflusst hat. Die fehlende Leine macht aber Ihre Haftung nach § 1320 ABGB fast sicher.

Zahlt die Hundehaftpflicht in Österreich, wenn der Hund nicht angeleint war?

Was es kostet

Prämien für eine Hundehaftpflicht in Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Familienhund, Zusatz zur Haushaltsversicherungetwa 25 bis 40 Euro im Jahr
Familienhund, eigene Polizzeetwa 45 bis 100 Euro im Jahr
Listenhund, eigene Polizzeetwa 100 bis 250 Euro im Jahr
Gesetzliche Mindestsumme in Wien725.000 Euro

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Preisangaben.

Die Beträge im Rechenbeispiel sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Hund ohne Leine im Stadtpark

Ihr Hund läuft im Wiener Stadtpark frei und springt eine Spaziergängerin an. Sie stürzt und bricht sich den Arm.

Heilungskosten und Verdienstentgangetwa 5.000 Euro
Schmerzengeldetwa 4.000 bis 6.000 Euro
Leistung ohne Auflage in der Polizzevoll durch die Hundehaftpflicht
Strafe wegen Verstoß gegen die Leinenpflichtzahlen Sie selbst

Die Verletzte bekommt ihren Schaden ersetzt. Die Strafe bleibt bei Ihnen. Die Beträge sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Warum die Hundehaftpflicht trotzdem zahlt

Für die Haftpflichtversicherung regelt § 152 VersVG: Der Versicherer haftet nicht, wenn Sie den Schaden vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt haben. Wer den Hund frei laufen lässt, will in aller Regel keinen Schaden anrichten. Der Schutz der Hundehaftpflicht bleibt daher bestehen.

Wann der Versicherer kürzen kann

Manche Polizzen verlangen, behördliche Auflagen einzuhalten, etwa Leine und Maulkorb bei Listenhunden. Das ist eine Obliegenheit. Nach § 6 VersVG tritt eine vereinbarte Leistungsfreiheit nicht ein, wenn die Verletzung unverschuldet war, und nicht, soweit sie keinen Einfluss auf Eintritt oder Umfang des Schadens hatte.

Lesen Sie in Ihren Bedingungen nach, ob eine solche Auflage steht und welche Folgen sie hat.

Polizze und LageFolge
Keine Auflage, Hund freivolle Leistung
Auflage, Verstoß ohne Einfluss auf den Schadenvolle Leistung
Auflage, schuldhafter Verstoß mit Einfluss auf den SchadenLeistungsfreiheit oder Kürzung möglich
Hund bewusst auf Menschen gehetztkeine Leistung, Vorsatz

Die Leine entscheidet über Ihre Haftung

Nach § 1320 ABGB haften Sie, wenn Sie nicht beweisen, dass Sie für ausreichende Verwahrung gesorgt hatten. War der Hund dort frei, wo Leinenpflicht gilt, ist dieser Beweis praktisch nicht zu führen. Bei Raufereien zwischen Hunden steigt Ihr Anteil, wenn nur Ihrer frei lief.

Verwaltungsstrafe zahlt keine Versicherung

Leinen- und Maulkorbpflichten regeln Länder und Gemeinden. In Wien gilt für Hunde eine Leinen- oder Maulkorbpflicht. Eine Strafe für den Verstoß zahlen Sie selbst, die Hundehaftpflicht ersetzt nur Schäden bei anderen.

Wann Sie sich keine Sorgen machen müssen

Steht in Ihrer Polizze keine Leinenauflage und liegt kein Vorsatz vor, zahlt die Hundehaftpflicht. Prüfen sollten Sie die Bedingungen vor allem bei Listenhunden und wenn die Behörde Auflagen erteilt hat.

Schritt für Schritt

  1. In der Polizze nach Auflagen zu Leine und Maulkorb suchen.
  2. Regeln von Land und Gemeinde prüfen.
  3. Nach einem Vorfall sofort und ehrlich melden.
  4. Angeben, ob der Hund angeleint war.
  5. Bei Kürzung die Begründung schriftlich verlangen.

Checkliste

  • Polizze ohne harte Leinenauflage oder Auflage bekannt
  • Leinenpflicht vor Ort bekannt
  • Maulkorb dabei, wo vorgeschrieben
  • Rückruf zuverlässig
  • Bei Listenhund Auflagen der Behörde dokumentiert

Häufige Fehler

  • Den Vorfall aus Angst wegen der Leine verschweigen
  • Gegenüber der Versicherung falsche Angaben machen
  • Die Strafe bei der Haftpflicht einreichen
  • Behördliche Auflagen ignorieren

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Hundehaftpflicht bei Freilauf im Wald?

Ja, ohne Vorsatz.

Eine Auflage in der Polizze kann bei schuldhaftem Verstoß mit Einfluss auf den Schaden zu

Kürzungen führen.

Hafte ich mehr, wenn der Hund frei lief?

Ja, denn Sie können kaum beweisen, dass Sie ihn ausreichend verwahrt hatten.

Was ist, wenn sich der Hund losgerissen hat?

Dann war er angeleint.

Ob die Verwahrung ausreichte, hängt von Leine, Halsband und Ihrer Kraft im Verhältnis zum Hund ab.

Muss ich angeben, dass der Hund frei lief?

Ja, wahrheitsgemäß.

Falsche Angaben schaden mehr als die fehlende Leine.

Wo gilt in Österreich Leinenpflicht?

Das regeln Länder und Gemeinden unterschiedlich.

In Wien gilt für Hunde eine Leinen- oder Maulkorbpflicht.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Hunde- und Pferdehaftpflichtversicherung

Zum Beispiel Golden Retriever, Mischling etwa 15 kg, Haflinger im Freizeitsport

Zum Beispiel Bundesland, bestehende Haushaltsversicherung, Reitbeteiligung, Hundesport

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

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Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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