Alles zur Versicherung: Hunde- und Pferdehaftpflicht
In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
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Kurz gesagt
Ja, meist. Die Hundehaftpflicht zahlt in Österreich auch, wenn der Hund nicht angeleint war. Nach § 152 VersVG ist sie nur bei vorsätzlich herbeigeführtem Schaden leistungsfrei. Kürzen kann sie, wenn Ihre Polizze eine Leinen- oder Maulkorbauflage als Obliegenheit enthält und die Verletzung den Schaden beeinflusst hat. Die fehlende Leine macht aber Ihre Haftung nach § 1320 ABGB fast sicher.
Prämien für eine Hundehaftpflicht in Österreich, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Familienhund, Zusatz zur Haushaltsversicherung | etwa 25 bis 40 Euro im Jahr |
| Familienhund, eigene Polizze | etwa 45 bis 100 Euro im Jahr |
| Listenhund, eigene Polizze | etwa 100 bis 250 Euro im Jahr |
| Gesetzliche Mindestsumme in Wien | 725.000 Euro |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Preisangaben.
Die Beträge im Rechenbeispiel sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis;
das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Ihr Hund läuft im Wiener Stadtpark frei und springt eine Spaziergängerin an. Sie stürzt und bricht sich den Arm.
| Heilungskosten und Verdienstentgang | etwa 5.000 Euro |
| Schmerzengeld | etwa 4.000 bis 6.000 Euro |
| Leistung ohne Auflage in der Polizze | voll durch die Hundehaftpflicht |
| Strafe wegen Verstoß gegen die Leinenpflicht | zahlen Sie selbst |
Die Verletzte bekommt ihren Schaden ersetzt. Die Strafe bleibt bei Ihnen. Die Beträge sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Für die Haftpflichtversicherung regelt § 152 VersVG: Der Versicherer haftet nicht, wenn Sie den Schaden vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt haben. Wer den Hund frei laufen lässt, will in aller Regel keinen Schaden anrichten. Der Schutz der Hundehaftpflicht bleibt daher bestehen.
Manche Polizzen verlangen, behördliche Auflagen einzuhalten, etwa Leine und Maulkorb bei Listenhunden. Das ist eine Obliegenheit. Nach § 6 VersVG tritt eine vereinbarte Leistungsfreiheit nicht ein, wenn die Verletzung unverschuldet war, und nicht, soweit sie keinen Einfluss auf Eintritt oder Umfang des Schadens hatte.
Lesen Sie in Ihren Bedingungen nach, ob eine solche Auflage steht und welche Folgen sie hat.
| Polizze und Lage | Folge |
|---|---|
| Keine Auflage, Hund frei | volle Leistung |
| Auflage, Verstoß ohne Einfluss auf den Schaden | volle Leistung |
| Auflage, schuldhafter Verstoß mit Einfluss auf den Schaden | Leistungsfreiheit oder Kürzung möglich |
| Hund bewusst auf Menschen gehetzt | keine Leistung, Vorsatz |
Nach § 1320 ABGB haften Sie, wenn Sie nicht beweisen, dass Sie für ausreichende Verwahrung gesorgt hatten. War der Hund dort frei, wo Leinenpflicht gilt, ist dieser Beweis praktisch nicht zu führen. Bei Raufereien zwischen Hunden steigt Ihr Anteil, wenn nur Ihrer frei lief.
Leinen- und Maulkorbpflichten regeln Länder und Gemeinden. In Wien gilt für Hunde eine Leinen- oder Maulkorbpflicht. Eine Strafe für den Verstoß zahlen Sie selbst, die Hundehaftpflicht ersetzt nur Schäden bei anderen.
Steht in Ihrer Polizze keine Leinenauflage und liegt kein Vorsatz vor, zahlt die Hundehaftpflicht. Prüfen sollten Sie die Bedingungen vor allem bei Listenhunden und wenn die Behörde Auflagen erteilt hat.
Fragen und Antworten
Ja, ohne Vorsatz.
Eine Auflage in der Polizze kann bei schuldhaftem Verstoß mit Einfluss auf den Schaden zu
Kürzungen führen.
Ja, denn Sie können kaum beweisen, dass Sie ihn ausreichend verwahrt hatten.
Dann war er angeleint.
Ob die Verwahrung ausreichte, hängt von Leine, Halsband und Ihrer Kraft im Verhältnis zum Hund ab.
Ja, wahrheitsgemäß.
Falsche Angaben schaden mehr als die fehlende Leine.
Das regeln Länder und Gemeinden unterschiedlich.
In Wien gilt für Hunde eine Leinen- oder Maulkorbpflicht.
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