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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Hunde- und Pferdehaftpflicht

Warum zahlt die Hundehaftpflicht in Österreich oft nur 50 Prozent?

Kurz gesagt

Warum zahlt die Hundehaftpflicht in Österreich oft nur 50 Prozent? Weil beide Seiten einen Fehler gemacht haben. Der Halter haftet nach § 1320 ABGB, wenn er die nötige Verwahrung nicht beweist. Trifft auch Sie ein Verschulden, etwa ein freilaufender eigener Hund, teilen Sie sich den Schaden nach § 1304 ABGB, und wenn sich das Verhältnis nicht bestimmen lässt, zu gleichen Teilen.

Warum zahlt die Hundehaftpflicht in Österreich oft nur 50 Prozent?

Was es kostet

Was eine Hundehaftpflicht in Österreich kostet, die Ihren Anteil an einem solchen Schaden übernimmt.

BeispielRichtwert
Eigene Hundehaftpflichtab etwa 45 Euro im Jahr
Einschluss in die Haushaltsversicherungab etwa 30 Euro im Jahr, teils prämienfrei
Gesetzliche Mindestsumme in Wien725.000 Euro

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Prämienangaben.

Quoten und Tierarztkosten im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis;

die Quote legen Versicherer oder Gericht im Einzelfall fest.

Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Rauferei im Park, beide Hunde ohne Leine und Beißkorb

Ihr Hund wird gebissen, beide Halter haben die örtliche Pflicht missachtet, das Verhältnis lässt sich nicht klären.

Tierarzt für Ihren Hund1.000 Euro
Ihre Hose, Zeitwert40 Euro
Schaden gesamt1.040 Euro
Zahlung der gegnerischen Hundehaftpflicht zu gleichen Teilen520 Euro

520 Euro bleiben bei Ihnen. War Ihr Hund angeleint, wäre eine volle Zahlung von 1.040 Euro möglich.

Wie Tierhalter in Österreich haften

Nach § 1320 ABGB ist der Halter für Schäden durch sein Tier verantwortlich, wenn er nicht beweist, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hat. Der Halter muss sich also entlasten, nicht der Geschädigte den Fehler beweisen.

Anders als in Deutschland gibt es keine reine Gefährdungshaftung. Wer seinen Hund nach den Umständen ordentlich verwahrt hat, haftet nicht, auch wenn etwas passiert.

Woher die 50 Prozent kommen

§ 1304 ABGB regelt das Mitverschulden: Trifft den Geschädigten selbst ein Verschulden, trägt er den Schaden verhältnismäßig mit. Lässt sich das Verhältnis nicht bestimmen, teilen beide zu gleichen Teilen. Daher stammen die 50 Prozent, die die Hundehaftpflicht der Gegenseite dann zahlt.

Typisch ist die Rauferei zweier Hunde, die beide ohne Leine oder Beißkorb unterwegs waren, wo eines davon vorgeschrieben war. Beide Halter haben ihre Verwahrung vernachlässigt, keiner kann sich entlasten.

LageTypische Folge
Beide Hunde frei, obwohl Leine oder Beißkorb vorgeschriebenoft Teilung zu gleichen Teilen
Ihr Hund an der Leine, der andere freivolle Haftung der Gegenseite möglich
Der andere Halter beweist ordnungsgemäße Verwahrungkeine Haftung der Gegenseite
Sie greifen ungeschützt in eine Rauferei eineigenes Mitverschulden möglich

Leine und Beißkorb entscheiden viel

Ob eine Verwahrung ausreichend war, misst sich an den Regeln vor Ort. Leinen- und Beißkorbpflichten legen Bundesländer und Gemeinden fest, in Wien etwa gilt eine Leinen- oder Maulkorbpflicht. Wer dagegen verstößt, hat es schwer, sich nach § 1320 ABGB zu entlasten.

Notieren Sie nach einem Vorfall deshalb, wo er passiert ist und welche Regel dort gilt. Das ist oft der wichtigste Punkt dafür, ob 50 Prozent oder mehr gezahlt werden.

Andere Gründe für eine Kürzung

Bei beschädigten Sachen ersetzt die Haftpflicht der Gegenseite den Zeitwert, nicht den Neupreis. Bei Verletzungen gibt es Schmerzengeld nach den üblichen Sätzen der Gerichte, nicht nach dem, was man sich vorstellt.

Ein Abzug kann also mehrere Gründe haben. Lassen Sie sich die Rechnung der Versicherung aufschlüsseln: Quote, Zeitwert, Schmerzengeld.

Wer die andere Hälfte trägt

Den eigenen Anteil zahlen Sie selbst. Ihre Hundehaftpflicht deckt nur Schäden, die Ihr Hund anderen zufügt, nicht den Tierarzt Ihres eigenen Hundes.

Wurde auch der andere Hund verletzt, zahlt Ihre Hundehaftpflicht Ihren Anteil an seinem Schaden. Dafür ist sie da, und genau dann ist eine eigene Polizze oder der Einschluss in die Haushaltsversicherung Gold wert.

Schritt für Schritt

  1. Daten des anderen Halters und seiner Versicherung notieren.
  2. Ort, geltende Leinen- oder Beißkorbpflicht und Zeugen festhalten.
  3. Fotos von Verletzungen und Sachen machen.
  4. Rechnungen von Tierarzt und Arzt sammeln.
  5. Bei einer Kürzung die Aufschlüsselung verlangen und prüfen.

Checkliste

  • Geltende Regel am Ort des Vorfalls notiert
  • Ihr Hund war ordnungsgemäß verwahrt, belegbar
  • Zeugen mit Kontaktdaten
  • Rechnungen und Fotos vollständig
  • Eigene Hundehaftpflicht für den Schaden des anderen Hundes gemeldet

Häufige Fehler

  • Die Teilung für Willkür der Versicherung halten
  • Deutsche Regeln zur Tiergefahr auf Österreich übertragen
  • Nicht festhalten, ob am Ort Leinenpflicht galt
  • Mit bloßen Händen dazwischengehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Warum zahlt die Versicherung des anderen nur die Hälfte?

Weil auch Ihnen ein Verschulden angelastet wird und sich das Verhältnis nicht bestimmen lässt.

Dann teilt § 1304 ABGB zu gleichen Teilen.

Kann die Gegenseite gar nichts zahlen?

Ja, wenn der andere Halter beweist, dass er seinen Hund ordnungsgemäß verwahrt hat.

Dann haftet er nach § 1320 ABGB nicht.

Ist das in Deutschland anders?

Ja.

Dort haftet der Halter auch ohne Fehler,

und angerechnet wird die Tiergefahr des eigenen Hundes, nicht ein Verschulden.

Muss ich dem anderen Halter auch die Hälfte zahlen?

Wenn sein Hund verletzt wurde, meist ja.

Diesen Anteil übernimmt Ihre Hundehaftpflicht.

Lohnt sich ein Anwalt?

Bei Personenschäden mit Schmerzengeld oft.

Bei kleinen Tierarztrechnungen übersteigen die Kosten schnell den Nutzen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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