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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Zahlt die Haftpflicht in Österreich, wenn ich meine eigenen Sachen beschädige?

Kurz gesagt

Nein, nicht. Auch in Österreich zahlt die Haftpflicht nur, wenn Sie einem anderen einen Schaden zufügen, nach § 1295 ABGB dem Geschädigten. Beschädigen Sie Ihre eigenen Sachen, hilft nur der Eigenschadenteil der Haushaltsversicherung, etwa bei Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch. Für eine 70-Quadratmeter-Wohnung kostet sie etwa 80 bis 260 Euro im Jahr.

Zahlt die Haftpflicht in Österreich, wenn ich meine eigenen Sachen beschädige?

Was es kostet

Öffentlich genannte Prämien in Österreich, Stand 2026:

BeispielRichtwert
Haushaltsversicherung, 50 Quadratmeter, Standardetwa 100 bis 150 Euro im Jahr
Haushaltsversicherung, 70 Quadratmeter, Basis bis Premiumetwa 80 bis 260 Euro im Jahr
Haushaltsversicherung, 100 Quadratmeter, Standardetwa 150 bis 240 Euro im Jahr
Privathaftpflicht einzeln, 3 Millionen Euro, weltweitab etwa 42 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Preisangaben.

Die Reparaturkosten im Beispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Welche Gefahren und Bausteine Ihre Polizze enthält, steht in den Bedingungen;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Graz: Glastisch und Fernseher in der eigenen Wohnung

Beim Umräumen stoßen Sie den eigenen Fernseher vom Glastisch, beide gehen kaputt.

Privathaftpflicht0 Euro, eigene Sachen
Haushaltsversicherung ohne Glasbruch0 Euro, keine versicherte Gefahr
Glasplatte mit Glasbruch-BausteinErsatz nach Polizze, etwa 150 bis 300 Euro
Fernseherselbst zu zahlen, etwa 400 bis 900 Euro

Ohne Glasbruch zahlen Sie alles selbst. Mit Glasbruch ist nur die Tischplatte gedeckt, der Fernseher nicht.

Warum die Haftpflicht hier nicht zahlt

Die Privathaftpflicht ersetzt, was Sie anderen schulden. Nach § 1295 ABGB kann jeder vom Beschädiger Ersatz verlangen, den dieser ihm aus Verschulden zugefügt hat. Gegen sich selbst haben Sie keinen solchen Anspruch, deshalb sind eigene Sachen in der Haftpflicht ausgeschlossen.

In der Haushaltsversicherung sind meist alle Haushaltsmitglieder mitversichert. Beschädigt Ihr Partner Ihr Handy, ist das in vielen Polizzen ebenfalls kein Haftpflichtfall. Die Regel steht in den Bedingungen Ihrer Polizze.

Was ist kaputt?Welche Versicherung kann zahlen?
Möbel nach WasserrohrbruchHaushaltsversicherung
Fernseher nach BrandHaushaltsversicherung
Eigene Fensterscheibe oder SpiegelGlasbruch, wenn eingeschlossen
Eigenes Handy heruntergefallenHandyversicherung
Eigenes Auto beschädigtKaskoversicherung
Eigenes Boot beim Anlegen beschädigtBootskasko

Was die Haushaltsversicherung übernimmt

Die Haushaltsversicherung schützt Ihre Einrichtung vor den genannten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl. Glasbruch ist oft ein eigener Baustein, den Sie wählen müssen. Was Ihnen einfach herunterfällt, ist in der Regel nicht versichert.

Wichtig ist die grobe Fahrlässigkeit. Nach § 61 VersVG ist der Versicherer frei, wenn Sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen, etwa mit einer unbeaufsichtigten Kerze. Ihre Polizze kann das zu Ihren Gunsten anders regeln. Prüfen Sie diesen Punkt vor dem Abschluss.

Fremd oder eigen: wo die Grenze liegt

Gemietete und geliehene Sachen gehören Ihnen nicht, sind in vielen Privathaftpflicht-Tarifen aber trotzdem ausgeschlossen. Wer oft Dinge leiht oder in Miete wohnt, sollte nach Erweiterungen für Mietsachschäden und Leihsachen fragen.

Verwandte mit eigener Wohnung sind Dritte. Beschädigen Sie bei Ihren Eltern etwas, kann Ihre Haftpflicht zahlen, wenn Sie haften.

Wann Sie keine Zusatzversicherung brauchen

Für ältere oder günstige Geräte, einfache Brillen oder Geschirr lohnt sich ein eigener Vertrag selten. Eine Handyversicherung kostet nach veröffentlichten Tariflisten etwa 2 bis 20 Euro im Monat, über zwei Jahre also schnell mehr als eine Displayreparatur.

Eine zweite Haftpflicht hilft ebenfalls nicht: Eigene Sachen sind in keiner Haftpflicht versichert.

Schritt für Schritt

  1. Klären Sie, wem die beschädigte Sache gehört.
  2. Gehört sie einem Dritten außerhalb Ihres Haushalts, melden Sie den Schaden der Haftpflicht.
  3. Bei eigenen Sachen prüfen Sie, ob Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch die Ursache war.
  4. Bei Glas prüfen Sie, ob Glasbruch in Ihrer Polizze steht.
  5. Lesen Sie in den Bedingungen nach, wie grobe Fahrlässigkeit geregelt ist.

Checkliste

  • Glasbruch eingeschlossen, wenn Sie viele Glasflächen haben
  • Regel zur groben Fahrlässigkeit in der Haushaltspolizze geprüft
  • Versicherungssumme passt zur Wohnung
  • Handyversicherung nur für neue, teure Geräte
  • Mietsachschäden und Leihsachen in der Haftpflicht erweitert

Häufige Fehler

  • Den eigenen Schaden über die Haftpflicht eines Haushaltsmitglieds abrechnen wollen
  • Glauben, die Haushaltsversicherung zahle bei allem, was herunterfällt
  • § 61 VersVG übersehen und grobe Fahrlässigkeit für gedeckt halten
  • Den Hergang so schildern, dass er versichert wirkt: Das ist Betrug

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Haftpflicht, wenn ich mein eigenes Handy fallen lasse?

Nein.

Dafür brauchen Sie eine Handyversicherung.

Ist Glasbruch in der Haushaltsversicherung automatisch drin?

Oft nicht.

Glasbruch ist häufig ein optionaler Baustein.

Zahlt die Haushaltsversicherung bei grober Fahrlässigkeit?

Nach § 61 VersVG nicht.

Ihre Polizze kann davon zu Ihren Gunsten abweichen, das steht in den Bedingungen.

Was ist mit Schäden am eigenen Boot?

Die trägt die Bootskasko, je nach Bedingungen auch selbst verschuldete.

Die Haftpflicht deckt nur Schäden an fremden Booten.

Zahlt die Haftpflicht, wenn ich bei meinen Eltern etwas kaputt mache?

Wenn Ihre Eltern einen eigenen Haushalt haben und nicht mitversichert sind, kann sie zahlen,

sofern Sie haften.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Privathaftpflichtversicherung

Zum Beispiel bestehende Haushaltsversicherung, Hund, Schlüssel vom Arbeitgeber, kleines Boot

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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