Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Brauche ich eine eigene Privathaftpflicht, wenn ich eine Haushaltsversicherung habe?
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Kurz gesagt
Nein, nicht. Auch in Österreich zahlt die Haftpflicht nur, wenn Sie einem anderen einen Schaden zufügen, nach § 1295 ABGB dem Geschädigten. Beschädigen Sie Ihre eigenen Sachen, hilft nur der Eigenschadenteil der Haushaltsversicherung, etwa bei Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch. Für eine 70-Quadratmeter-Wohnung kostet sie etwa 80 bis 260 Euro im Jahr.
Öffentlich genannte Prämien in Österreich, Stand 2026:
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Haushaltsversicherung, 50 Quadratmeter, Standard | etwa 100 bis 150 Euro im Jahr |
| Haushaltsversicherung, 70 Quadratmeter, Basis bis Premium | etwa 80 bis 260 Euro im Jahr |
| Haushaltsversicherung, 100 Quadratmeter, Standard | etwa 150 bis 240 Euro im Jahr |
| Privathaftpflicht einzeln, 3 Millionen Euro, weltweit | ab etwa 42 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Preisangaben.
Die Reparaturkosten im Beispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Welche Gefahren und Bausteine Ihre Polizze enthält, steht in den Bedingungen;
das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Beim Umräumen stoßen Sie den eigenen Fernseher vom Glastisch, beide gehen kaputt.
| Privathaftpflicht | 0 Euro, eigene Sachen |
| Haushaltsversicherung ohne Glasbruch | 0 Euro, keine versicherte Gefahr |
| Glasplatte mit Glasbruch-Baustein | Ersatz nach Polizze, etwa 150 bis 300 Euro |
| Fernseher | selbst zu zahlen, etwa 400 bis 900 Euro |
Ohne Glasbruch zahlen Sie alles selbst. Mit Glasbruch ist nur die Tischplatte gedeckt, der Fernseher nicht.
Die Privathaftpflicht ersetzt, was Sie anderen schulden. Nach § 1295 ABGB kann jeder vom Beschädiger Ersatz verlangen, den dieser ihm aus Verschulden zugefügt hat. Gegen sich selbst haben Sie keinen solchen Anspruch, deshalb sind eigene Sachen in der Haftpflicht ausgeschlossen.
In der Haushaltsversicherung sind meist alle Haushaltsmitglieder mitversichert. Beschädigt Ihr Partner Ihr Handy, ist das in vielen Polizzen ebenfalls kein Haftpflichtfall. Die Regel steht in den Bedingungen Ihrer Polizze.
| Was ist kaputt? | Welche Versicherung kann zahlen? |
|---|---|
| Möbel nach Wasserrohrbruch | Haushaltsversicherung |
| Fernseher nach Brand | Haushaltsversicherung |
| Eigene Fensterscheibe oder Spiegel | Glasbruch, wenn eingeschlossen |
| Eigenes Handy heruntergefallen | Handyversicherung |
| Eigenes Auto beschädigt | Kaskoversicherung |
| Eigenes Boot beim Anlegen beschädigt | Bootskasko |
Die Haushaltsversicherung schützt Ihre Einrichtung vor den genannten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl. Glasbruch ist oft ein eigener Baustein, den Sie wählen müssen. Was Ihnen einfach herunterfällt, ist in der Regel nicht versichert.
Wichtig ist die grobe Fahrlässigkeit. Nach § 61 VersVG ist der Versicherer frei, wenn Sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen, etwa mit einer unbeaufsichtigten Kerze. Ihre Polizze kann das zu Ihren Gunsten anders regeln. Prüfen Sie diesen Punkt vor dem Abschluss.
Gemietete und geliehene Sachen gehören Ihnen nicht, sind in vielen Privathaftpflicht-Tarifen aber trotzdem ausgeschlossen. Wer oft Dinge leiht oder in Miete wohnt, sollte nach Erweiterungen für Mietsachschäden und Leihsachen fragen.
Verwandte mit eigener Wohnung sind Dritte. Beschädigen Sie bei Ihren Eltern etwas, kann Ihre Haftpflicht zahlen, wenn Sie haften.
Für ältere oder günstige Geräte, einfache Brillen oder Geschirr lohnt sich ein eigener Vertrag selten. Eine Handyversicherung kostet nach veröffentlichten Tariflisten etwa 2 bis 20 Euro im Monat, über zwei Jahre also schnell mehr als eine Displayreparatur.
Eine zweite Haftpflicht hilft ebenfalls nicht: Eigene Sachen sind in keiner Haftpflicht versichert.
Fragen und Antworten
Nein.
Dafür brauchen Sie eine Handyversicherung.
Oft nicht.
Glasbruch ist häufig ein optionaler Baustein.
Nach § 61 VersVG nicht.
Ihre Polizze kann davon zu Ihren Gunsten abweichen, das steht in den Bedingungen.
Die trägt die Bootskasko, je nach Bedingungen auch selbst verschuldete.
Die Haftpflicht deckt nur Schäden an fremden Booten.
Wenn Ihre Eltern einen eigenen Haushalt haben und nicht mitversichert sind, kann sie zahlen,
sofern Sie haften.
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