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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Zahlt die Haftpflicht in Österreich bei Schäden, die langsam entstanden sind?

Kurz gesagt

Oft nicht: Viele Polizzen in Österreich beruhen auf den AHVB, deren Art. 7 Sachschäden durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Flüssigkeiten oder Feuchtigkeit ausschließt. Ob die Haftpflicht bei Schäden zahlt, die langsam entstanden sind, entscheidet daher Ihre Polizze. Manche Tarife schließen sie per Zusatzklausel ein. Eine eigene Privathaftpflicht kostet ab etwa 36 bis 73 Euro im Jahr.

Zahlt die Haftpflicht in Österreich bei Schäden, die langsam entstanden sind?

Was es kostet

Allmählichkeitsschäden kosten keinen eigenen Beitrag, entscheidend ist der Tarif. Veröffentlichte Preise für eine eigene Privathaftpflicht in Österreich:

BeispielRichtwert
5 Millionen Euro, nur Europa, mit Einschränkungenab etwa 23 Euro im Jahr
3 Millionen Euro, weltweitab etwa 42 Euro im Jahr
30 Millionen Euro, weltweitab etwa 73 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Preisvergleichen.

Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Ob Allmählichkeitsschäden eingeschlossen sind, steht in Ihrer Polizze;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Silikonfuge in der Dusche undicht, Wohnung darunter feucht

Über Monate dringt Wasser durch eine rissige Fuge in die Decke der Nachbarwohnung. Sie hatten dunkle Stellen in der Fuge gesehen, aber nicht reagiert.

Trocknung, Spachtel und Malerarbeiten beim Nachbarnetwa 5.000 Euro
Polizze mit Allmählichkeitsausschluss nach AHVBmeist keine Zahlung
Polizze mit Zusatzklausel, 10 Prozent SelbstbehaltVersicherer zahlt etwa 4.500 Euro
Ursache war nicht erkennbarVersicherer prüft die Haftung und wehrt sonst ab

Mit Zusatzklausel tragen Sie etwa 500 Euro selbst, ohne sie unter Umständen den ganzen Schaden.

Was die Allmählichkeitsklausel ausschließt

In Österreich steckt die Privathaftpflicht meist in der Haushaltsversicherung. Viele Polizzen verweisen auf die Allgemeinen und Ergänzenden Bedingungen für die Haftpflichtversicherung, kurz AHVB und EHVB. In der Fassung 1993 schließt Art. 7 Pkt. 11 Schadenersatzpflichten wegen Schäden an Sachen durch allmähliche Emission oder allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Flüssigkeiten, Feuchtigkeit oder nicht atmosphärischen Niederschlägen wie Rauch, Ruß oder Staub aus.

Gemeint sind schleichende Vorgänge, deren Beginn, Ende und Schadenseintritt sich zeitlich kaum festmachen lassen. Personenschäden fallen nicht unter diese Klausel, sie betrifft nur Sachen.

Wann der Ausschluss nicht greift

Der Oberste Gerichtshof legt die Klausel eng an ihrem Zweck aus: Sie soll Gefahren ausnehmen, bei denen Ursache und Verantwortung schwer nachweisbar sind. Die allmähliche Einwirkung muss bei der Ursache vorliegen (OGH 7 Ob 12/93).

So galten Frostaufbrüche an Platten, die binnen einiger Wintertage entstanden, nicht als Allmählichkeitsschaden, ebenso wenig eine Durchfeuchtung der Dachkonstruktion durch zu lange Schrauben (OGH 7 Ob 139/11h und 7 Ob 228/99a). Die Schlichtungsstelle der Versicherungsmakler empfahl 2014 Deckung für eine Fernwärmeleitung, deren Ummantelung beim Einschlagen eines Betoneisens beschädigt wurde und die danach korrodierte, weil die Ursache klar war.

FallEinordnungQuelle
Frostaufbrüche binnen einiger Wintertagekein AllmählichkeitsschadenOGH 7 Ob 139/11h
Wasser dringt über Monate durch falsch gesetzte Schrauben einkein AllmählichkeitsschadenOGH 7 Ob 228/99a
Ummantelung beschädigt, Leitung korrodiert späterDeckung empfohlen, Ursache klarRSS-E 32/14
Schleichende Durchfeuchtung ohne klare Ursachemeist ausgeschlossenArt. 7 Pkt. 11 AHVB 1993

Zusatzklauseln und ihre Grenzen

Manche Versicherer bieten eine Besondere Bedingung, die Allmählichkeitsschäden wieder einschließt. Eine veröffentlichte Klausel begrenzt die Leistung auf 10 Prozent der Versicherungssumme und sieht einen Selbstbehalt von 10 Prozent, mindestens 180 Euro, vor.

Fragen Sie deshalb nicht nur, ob der Einschluss besteht, sondern auch, bis zu welcher Summe und mit welchem Selbstbehalt.

Ohne Verschulden keine Haftung

Die Haftpflicht zahlt nur, wenn Sie schadenersatzpflichtig sind. Nach § 1295 ABGB haftet, wer den Schaden verschuldet hat. Konnten Sie eine verdeckte Undichtheit nicht bemerken, fehlt es oft schon daran. Dann prüft der Versicherer die Haftung und wehrt die Forderung ab.

Abnutzung und gewöhnliche Gebrauchsspuren sind in keinem Fall ein versicherter Schaden.

Schritt für Schritt

  1. In der Polizze nachsehen, welche AHVB-Fassung gilt.
  2. Nach Art. 7 und dem Wort allmählich suchen.
  3. Fragen, ob eine Zusatzklausel möglich ist, mit Höchstsumme und Selbstbehalt.
  4. Undichte Fugen, Schläuche und Anschlüsse rasch reparieren.
  5. Einen Schaden binnen einer Woche melden und nichts anerkennen.

Checkliste

  • Fassung der AHVB in der Polizze bekannt
  • Allmählichkeitsschäden per Klausel eingeschlossen
  • Höchstsumme und Selbstbehalt der Klausel geprüft
  • Mietsachschäden an der Wohnung eingeschlossen
  • Wasser führende Geräte regelmäßig kontrolliert

Häufige Fehler

  • Annehmen, jeder Wasserschaden beim Nachbarn sei gedeckt
  • Eine Zusatzklausel abschließen, ohne deren Höchstsumme zu kennen
  • Sichtbare Feuchte lange ignorieren
  • Dem Nachbarn Zahlung zusagen, bevor der Versicherer geprüft hat

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was bedeutet Allmählichkeitsschaden?

Ein Sachschaden durch eine schleichende Einwirkung, etwa Feuchtigkeit, Dämpfe oder Ruß,

dessen Beginn und Ende sich kaum festlegen lassen.

Wird die Klausel immer angewandt?

Nein.

Nach der Rechtsprechung kommt es auf den Zweck an: Ist die Ursache klar und kurz,

etwa bei Frostaufbrüchen binnen weniger Tage, liegt kein Allmählichkeitsschaden vor.

Gilt der Ausschluss auch für Verletzungen?

Nein, die Klausel in Art.

7 Pkt.

11 AHVB 1993 betrifft nur Schäden an Sachen.

Zählt ein plötzlicher Rohrbruch als Allmählichkeitsschaden?

Nein.

Wenn Wasser plötzlich austritt, ist das ein gewöhnlicher Haftpflichtfall, sofern Sie haften.

Bis wann muss ich den Schaden melden?

Innerhalb einer Woche ab Kenntnis der Tatsachen, die eine Haftung auslösen können.

Wird geklagt, sofort.

So regelt es § 153 VersVG.

Kann ich die Klausel nachträglich einschließen?

Das hängt vom Versicherer ab.

Für einen bereits eingetretenen Schaden hilft ein späterer Einschluss in der Regel nicht.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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