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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Gruppenunfallversicherung

Wie wird die Gruppenunfallversicherung für Dienstnehmer in Österreich versteuert?

Kurz gesagt

Wie die Gruppenunfallversicherung für Dienstnehmer in Österreich versteuert wird, hängt vom Betrag ab. Zahlt der Dienstgeber die Prämie für alle oder eine abgegrenzte Gruppe, ist sie bis 300 Euro je Dienstnehmer und Jahr als Zukunftssicherung lohnsteuerfrei und sozialversicherungsfrei. Was darüber liegt, ist ein steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis.

Wie wird die Gruppenunfallversicherung für Dienstnehmer in Österreich versteuert?

Was es kostet

Wie sich der steuerfreie Rahmen bei veröffentlichten Gruppenprämien ausnutzen lässt, je Dienstnehmer und Jahr.

BeispielRichtwert
Angestellte, 24 Stunden, 37.500 Euro Invalidität mit Progression 300 ProzentPrämie 33,25 Euro, voll im steuerfreien Rahmen
Angestellte, 24 Stunden, 75.000 Euro Invalidität mit Progression 300 ProzentPrämie 66,50 Euro, voll im steuerfreien Rahmen
Unfall 66,50 Euro plus Lebensversicherung 250 Euro16,50 Euro über dem Rahmen, dieser Teil ist steuerpflichtig
Steuerfreier Rahmen der Zukunftssicherunghöchstens 300 Euro je Dienstnehmer

Prämien aus einem veröffentlichten Rahmenvertrag für touristische Organisationen in Oberösterreich

(Stand 2021, Bürotätigkeiten);

die Prämien sind deshalb Richtwert aus der Angebotspraxis und für andere Betriebe abweichend.

Kombinationsrechnung eigenes Beispiel.

Rechenbeispiel

Tischlerei in Graz mit 14 Dienstnehmern

Der Dienstgeber zahlt eine Gruppenunfallpolizze rund um die Uhr zusätzlich zum Lohn, Prämie 95 Euro je Kopf, sonst keine Zukunftssicherung.

Prämie gesamt (14 × 95 Euro)1.330 Euro
Steuerfreier Rahmen je Dienstnehmer300 Euro, genutzt 95 Euro
Lohnsteuer und Sozialversicherung0 Euro
Noch frei für andere Zukunftssicherung205 Euro je Dienstnehmer

Die Tischlerei zahlt 1.330 Euro als Betriebsausgabe, die Dienstnehmer haben keinen Abzug am Lohnzettel.

Die Zukunftssicherung als steuerfreier Rahmen

In Österreich gibt es keine eigene Pauschalsteuer für die Gruppenunfallversicherung wie in Deutschland. Stattdessen nutzt man die Zukunftssicherung: Nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG sind Zuwendungen des Dienstgebers für die Zukunftssicherung seiner Dienstnehmer bis 300 Euro jährlich je Person steuerfrei.

Dazu zählt neben Pensions- und Krankenversicherungen ausdrücklich auch eine Unfallversicherung. Die gleiche Grenze von 300 Euro steht in § 49 Abs. 3 Z 18 lit. a ASVG, die Prämie bleibt also auch sozialversicherungsfrei.

Prämie je Dienstnehmer und JahrLohnsteuerSozialversicherung
bis 300 Euro, für alle oder eine Gruppefreifrei
Teil über 300 Eurosteuerpflichtiger Vorteilbeitragspflichtig
nur für einzelne, ausgewählte Personensteuerpflichtigbeitragspflichtig

Alle Dienstnehmer oder eine bestimmte Gruppe

Die Steuerfreiheit der Gruppenunfallversicherung setzt voraus, dass der Dienstgeber sie allen Dienstnehmern oder einer bestimmten Gruppe gewährt. Eine Gruppe muss sachlich abgegrenzt sein, etwa alle Monteure, alle Angestellten eines Standorts oder alle mit einer bestimmten Funktion.

Eine Auswahl nach Sympathie oder nur für die Geschäftsführung reicht nicht. Dann ist die Prämie für die Betroffenen ein steuerpflichtiger Sachbezug.

Ein Topf für alle Zukunftssicherungen

Die 300 Euro gelten je Dienstnehmer für alle Zukunftssicherungen gemeinsam. Zahlt der Betrieb schon eine Lebens- oder Pensionsversicherung, die den Rahmen ausschöpft, wird die Gruppenunfallversicherung für Dienstnehmer zum steuerpflichtigen Vorteil.

Eine Gruppenunfallpolizze kostet je Kopf oft deutlich weniger als 300 Euro. Häufig bleibt daher Platz, um Unfall und eine kleine Krankenzusatzversicherung zu kombinieren. Die Aufteilung sollte in der Lohnverrechnung je Person nachvollziehbar sein.

Gehaltsumwandlung und freiwillige Beteiligung

Wird die Prämie der Gruppenunfallversicherung nicht zusätzlich, sondern aus einem Teil des bisherigen Gehalts finanziert, gelten für Steuer und Sozialversicherung Sonderregeln. Diese Gestaltung sollte die Steuerberatung vorab prüfen.

Beteiligen sich Dienstnehmer freiwillig selbst an der Prämie, zahlen sie diesen Teil aus versteuertem Einkommen. Steuerfrei ist nur, was der Dienstgeber zusätzlich aufwendet.

Und die Auszahlung nach einem Unfall

Die steuerfreie Zukunftssicherung betrifft nur die Prämie der Gruppenunfallversicherung. Wie eine spätere Leistung behandelt wird, hängt davon ab, ob sie als Kapital oder als Rente fließt und ob sie über den Dienstgeber läuft; das gehört vor der Auszahlung in die Lohnverrechnung.

Für den Betrieb ist die Prämie eine Betriebsausgabe. Neben Lohnsteuer und Sozialversicherung entfällt im steuerfreien Rahmen auch der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds.

Schritt für Schritt

  1. Festlegen, ob alle Dienstnehmer oder eine sachlich abgegrenzte Gruppe versichert werden.
  2. Prüfen, welche Zukunftssicherungen je Dienstnehmer schon laufen.
  3. Prämie je Kopf so wählen, dass die Summe aller Zukunftssicherungen 300 Euro nicht übersteigt.
  4. Die Prämie zusätzlich zum Gehalt zahlen, nicht aus Gehaltsumwandlung.
  5. Zukunftssicherung je Dienstnehmer in der Lohnverrechnung erfassen.

Checkliste

  • Gruppe sachlich begründet und dokumentiert
  • Alle Zukunftssicherungen je Person addiert
  • Grenze 300 Euro im Jahr eingehalten
  • Prämie zusätzlich zum Lohn gezahlt
  • Lohnverrechnung informiert

Häufige Fehler

  • Nur die Geschäftsführung versichern und trotzdem steuerfrei behandeln
  • Vergessen, dass eine bestehende Pensionsvorsorge den Rahmen schon ausschöpft
  • Mit der deutschen Pauschalsteuer rechnen, die es in Österreich nicht gibt
  • Die Prämie über eine Gehaltskürzung finanzieren, ohne die Folgen zu prüfen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Gilt der Betrag von 300 Euro je Dienstgeber oder je Person?

Je Dienstnehmer und Jahr bei jedem Dienstgeber.

Wer zwei Dienstverhältnisse hat, kann ihn bei beiden nutzen.

Ist die Gruppenunfallversicherung auch für Lehrlinge steuerfrei?

Ja, wenn die Lehrlinge zur begünstigten Gruppe gehören oder alle Dienstnehmer versichert sind.

Muss ich als Dienstnehmer die Prämie in der Arbeitnehmerveranlagung angeben?

Nein, der steuerfreie Teil wird nicht erfasst.

Ein steuerpflichtiger Teil darüber läuft bereits über die Lohnverrechnung.

Kann der Betrieb die Prämie absetzen?

Ja, als Betriebsausgabe, unabhängig davon, ob sie für den Dienstnehmer steuerfrei ist.

Gibt es in Österreich eine Pauschalbesteuerung wie in Deutschland?

Nein.

Die deutsche Pauschalsteuer von 20 Prozent gilt nur dort.

In Österreich ist der Weg die steuerfreie Zukunftssicherung bis 300 Euro.

Quellen

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

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