Alles zur Versicherung: Gruppenunfallversicherung
Was bringt eine Gruppenunfallversicherung, wenn die Mitarbeiter über die AUVA versichert sind?
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Kurz gesagt
Wer das Geld aus der Gruppenunfallversicherung in Österreich bekommt, ist klar: der verletzte Dienstnehmer, bei Unfalltod die Begünstigten oder Erben. Der Dienstgeber ist zwar Versicherungsnehmer, die Rechte stehen nach dem VersVG aber dem Versicherten zu. Bei 75.000 Euro Versicherungssumme und 20 Prozent dauernder Invalidität sind das 15.000 Euro.
Was ausgezahlt werden kann, gerechnet mit den Summen eines veröffentlichten Rahmenvertrags (75.000 Euro Invalidität, Progression 300 Prozent, 40.000 Euro Unfalltod).
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Dauernde Invalidität 20 Prozent | 15.000 Euro |
| Dauernde Invalidität 60 Prozent (mit Progression 105 Prozent der Summe) | 78.750 Euro |
| Dauernde Invalidität ab 91 Prozent (300 Prozent der Summe) | 225.000 Euro |
| Unfalltod, an Begünstigte oder Erben | 40.000 Euro |
Eigene Rechnung nach der veröffentlichten Progressionsstaffel des Rahmenvertrags (Stand 2021).
Ihre Polizze kann andere Summen und Staffeln haben.
Rechenbeispiel
Gruppenpolizze rund um die Uhr, 75.000 Euro Versicherungssumme mit Progression 300 Prozent, nach dem Unfall bleibt eine dauernde Invalidität von 40 Prozent.
| Bis 25 Prozent einfach | 25 Prozent |
| 26 bis 40 Prozent doppelt (15 × 2) | 30 Prozent |
| Leistung gesamt (55 Prozent von 75.000 Euro) | 41.250 Euro |
| Leistung der AUVA für den Freizeitunfall | keine Geldleistung |
Der Monteur bekommt 41.250 Euro. Läuft die Zahlung über den Dienstgeber, muss dieser den vollen Betrag weitergeben.
Eine Unfallversicherung gegen Unfälle, die einem anderen zustoßen, gilt nach § 179 Abs. 2 VersVG im Zweifel als für Rechnung des anderen genommen. Damit sind die Regeln über die Versicherung für fremde Rechnung anzuwenden, und nach § 75 VersVG stehen die Rechte aus dem Vertrag dem versicherten Dienstnehmer zu.
Über diese Rechte verfügen kann der Dienstnehmer ohne Zustimmung des Dienstgebers allerdings nur, wenn er die Polizze besitzt. In der Gruppenunfallversicherung liegt die Polizze meist beim Betrieb, deshalb läuft die Schadenmeldung in der Praxis oft über die Personalabteilung.
| Situation | Auszahlung an | Was zu tun ist |
|---|---|---|
| Dauernde Invalidität, Bedingungen erlauben direkte Meldung | Dienstnehmer | Unfall melden und ärztliche Befunde einreichen |
| Dauernde Invalidität, Abwicklung über den Betrieb | Dienstgeber, der weiterleitet | Unfall über die Personalabteilung melden |
| Unfalltod mit bezeichneten Begünstigten | Begünstigte | Angehörige melden mit Sterbeurkunde |
| Unfalltod ohne Bezeichnung | nach den Bedingungen meist die Erben | Einantwortung oder Erbnachweis vorlegen |
Zahlt der Versicherer an den Dienstgeber, ist das Geld aus der Gruppenunfallversicherung trotzdem für den Dienstnehmer bestimmt. Weil die Rechte nach § 75 VersVG dem Versicherten zustehen, muss der Betrieb die Leistung vollständig weitergeben und darf sie nicht mit Lohn oder Forderungen verrechnen.
Anders wäre es nur, wenn der Dienstgeber die Versicherung ausdrücklich für eigene Rechnung abschließt. Das ist nach § 179 Abs. 3 VersVG nur mit schriftlicher Zustimmung des Dienstnehmers gültig und bei Gruppenpolizzen als Sozialleistung unüblich.
Für die Todesfallsumme der Gruppenunfallversicherung kann der Dienstnehmer bestimmen, wer begünstigt ist. Ohne Bezeichnung sehen die meisten Bedingungen die Erben vor.
Lebensgefährten ohne Trauschein erben in Österreich nach dem Gesetz nur in Ausnahmefällen. Wer sie absichern will, sollte die Begünstigung schriftlich beim Versicherer hinterlegen lassen.
Die Leistung bei dauernder Invalidität hängt von Versicherungssumme und Invaliditätsgrad ab. Für Gliedmaßen und Sinnesorgane legt die Gliederskala in den Bedingungen feste Prozentsätze fest, für andere Folgen schätzen Ärzte den Grad ein.
Eine Progression erhöht die Gruppenunfallleistung bei schweren Folgen. In einem veröffentlichten Rahmenvertrag mit Progression 300 Prozent zahlt der Versicherer bei 60 Prozent Invalidität 105 Prozent der Summe, ab 91 Prozent das Dreifache.
Die Gruppenunfallversicherung zahlt die vereinbarte Summe unabhängig von AUVA, Krankenversicherung oder Pensionsversicherung. Die Versehrtenrente der AUVA gibt es nur nach Arbeits- und Wegunfällen ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit, die Gruppenpolizze zahlt auch für Freizeitunfälle.
Für Arbeitsunfälle haftet der Dienstgeber dem Dienstnehmer nach § 333 ASVG grundsätzlich nicht, außer bei Vorsatz. Die Polizze ist also keine Haftungsabsicherung des Betriebs, sondern eine Leistung an die Menschen im Betrieb.
Fragen und Antworten
Nein.
Die Rechte stehen nach dem VersVG Ihnen als versicherter Person zu.
Erhält der Betrieb die Zahlung, muss er sie weitergeben.
Ja, wenn die Polizze rund um die Uhr gilt, was bei Gruppenverträgen üblich ist.
Die AUVA zahlt in diesem Fall nichts.
Der Anspruch für einen Unfall während des Dienstverhältnisses bleibt.
Für spätere Unfälle endet der Schutz mit dem Austritt.
Nein.
Die Gruppenunfallversicherung zahlt die vereinbarte Summe zusätzlich.
Nach den meisten Bedingungen die Erben.
Maßgeblich ist, was in Ihrer Polizze steht.
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