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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Gruppenunfallversicherung

Wer bekommt das Geld aus der Gruppenunfallversicherung in Österreich?

Kurz gesagt

Wer das Geld aus der Gruppenunfallversicherung in Österreich bekommt, ist klar: der verletzte Dienstnehmer, bei Unfalltod die Begünstigten oder Erben. Der Dienstgeber ist zwar Versicherungsnehmer, die Rechte stehen nach dem VersVG aber dem Versicherten zu. Bei 75.000 Euro Versicherungssumme und 20 Prozent dauernder Invalidität sind das 15.000 Euro.

Wer bekommt das Geld aus der Gruppenunfallversicherung in Österreich?

Was es kostet

Was ausgezahlt werden kann, gerechnet mit den Summen eines veröffentlichten Rahmenvertrags (75.000 Euro Invalidität, Progression 300 Prozent, 40.000 Euro Unfalltod).

BeispielRichtwert
Dauernde Invalidität 20 Prozent15.000 Euro
Dauernde Invalidität 60 Prozent (mit Progression 105 Prozent der Summe)78.750 Euro
Dauernde Invalidität ab 91 Prozent (300 Prozent der Summe)225.000 Euro
Unfalltod, an Begünstigte oder Erben40.000 Euro

Eigene Rechnung nach der veröffentlichten Progressionsstaffel des Rahmenvertrags (Stand 2021).

Ihre Polizze kann andere Summen und Staffeln haben.

Rechenbeispiel

Monteur verletzt sich beim Skifahren

Gruppenpolizze rund um die Uhr, 75.000 Euro Versicherungssumme mit Progression 300 Prozent, nach dem Unfall bleibt eine dauernde Invalidität von 40 Prozent.

Bis 25 Prozent einfach25 Prozent
26 bis 40 Prozent doppelt (15 × 2)30 Prozent
Leistung gesamt (55 Prozent von 75.000 Euro)41.250 Euro
Leistung der AUVA für den Freizeitunfallkeine Geldleistung

Der Monteur bekommt 41.250 Euro. Läuft die Zahlung über den Dienstgeber, muss dieser den vollen Betrag weitergeben.

Was das VersVG sagt

Eine Unfallversicherung gegen Unfälle, die einem anderen zustoßen, gilt nach § 179 Abs. 2 VersVG im Zweifel als für Rechnung des anderen genommen. Damit sind die Regeln über die Versicherung für fremde Rechnung anzuwenden, und nach § 75 VersVG stehen die Rechte aus dem Vertrag dem versicherten Dienstnehmer zu.

Über diese Rechte verfügen kann der Dienstnehmer ohne Zustimmung des Dienstgebers allerdings nur, wenn er die Polizze besitzt. In der Gruppenunfallversicherung liegt die Polizze meist beim Betrieb, deshalb läuft die Schadenmeldung in der Praxis oft über die Personalabteilung.

SituationAuszahlung anWas zu tun ist
Dauernde Invalidität, Bedingungen erlauben direkte MeldungDienstnehmerUnfall melden und ärztliche Befunde einreichen
Dauernde Invalidität, Abwicklung über den BetriebDienstgeber, der weiterleitetUnfall über die Personalabteilung melden
Unfalltod mit bezeichneten BegünstigtenBegünstigteAngehörige melden mit Sterbeurkunde
Unfalltod ohne Bezeichnungnach den Bedingungen meist die ErbenEinantwortung oder Erbnachweis vorlegen

Der Dienstgeber darf nichts behalten

Zahlt der Versicherer an den Dienstgeber, ist das Geld aus der Gruppenunfallversicherung trotzdem für den Dienstnehmer bestimmt. Weil die Rechte nach § 75 VersVG dem Versicherten zustehen, muss der Betrieb die Leistung vollständig weitergeben und darf sie nicht mit Lohn oder Forderungen verrechnen.

Anders wäre es nur, wenn der Dienstgeber die Versicherung ausdrücklich für eigene Rechnung abschließt. Das ist nach § 179 Abs. 3 VersVG nur mit schriftlicher Zustimmung des Dienstnehmers gültig und bei Gruppenpolizzen als Sozialleistung unüblich.

Unfalltod: Begünstigte festlegen

Für die Todesfallsumme der Gruppenunfallversicherung kann der Dienstnehmer bestimmen, wer begünstigt ist. Ohne Bezeichnung sehen die meisten Bedingungen die Erben vor.

Lebensgefährten ohne Trauschein erben in Österreich nach dem Gesetz nur in Ausnahmefällen. Wer sie absichern will, sollte die Begünstigung schriftlich beim Versicherer hinterlegen lassen.

Wie viel ausgezahlt wird

Die Leistung bei dauernder Invalidität hängt von Versicherungssumme und Invaliditätsgrad ab. Für Gliedmaßen und Sinnesorgane legt die Gliederskala in den Bedingungen feste Prozentsätze fest, für andere Folgen schätzen Ärzte den Grad ein.

Eine Progression erhöht die Gruppenunfallleistung bei schweren Folgen. In einem veröffentlichten Rahmenvertrag mit Progression 300 Prozent zahlt der Versicherer bei 60 Prozent Invalidität 105 Prozent der Summe, ab 91 Prozent das Dreifache.

Zusätzlich zur AUVA

Die Gruppenunfallversicherung zahlt die vereinbarte Summe unabhängig von AUVA, Krankenversicherung oder Pensionsversicherung. Die Versehrtenrente der AUVA gibt es nur nach Arbeits- und Wegunfällen ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit, die Gruppenpolizze zahlt auch für Freizeitunfälle.

Für Arbeitsunfälle haftet der Dienstgeber dem Dienstnehmer nach § 333 ASVG grundsätzlich nicht, außer bei Vorsatz. Die Polizze ist also keine Haftungsabsicherung des Betriebs, sondern eine Leistung an die Menschen im Betrieb.

Schritt für Schritt

  1. Unfall sofort dem Dienstgeber und dem Versicherer melden.
  2. Arzt aufsuchen und alle Befunde aufbewahren.
  3. Klären, ob Sie selbst oder der Betrieb die Leistung geltend macht.
  4. Fristen der Bedingungen für die ärztliche Feststellung der Invalidität beachten.
  5. Bei Auszahlung an den Betrieb die vollständige Weiterleitung schriftlich bestätigen lassen.

Checkliste

  • Dienstnehmer wissen, wie ein Unfall gemeldet wird
  • Begünstigte für den Unfalltod bezeichnet
  • Polizze oder Versicherungsbestätigung liegt den Dienstnehmern vor
  • Gliederskala und Progression bekannt
  • Freizeitunfälle im Vertrag eingeschlossen

Häufige Fehler

  • Glauben, das Geld gehöre dem Betrieb, weil er die Prämie zahlt
  • Freizeitunfall nicht melden, weil die AUVA nicht zuständig ist
  • Keine Begünstigung für den Lebensgefährten festlegen
  • Fristen für die Invaliditätsfeststellung versäumen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Darf mein Dienstgeber das Geld aus der Gruppenunfallversicherung behalten?

Nein.

Die Rechte stehen nach dem VersVG Ihnen als versicherter Person zu.

Erhält der Betrieb die Zahlung, muss er sie weitergeben.

Bekomme ich Geld, wenn ich mich im Urlaub verletze?

Ja, wenn die Polizze rund um die Uhr gilt, was bei Gruppenverträgen üblich ist.

Die AUVA zahlt in diesem Fall nichts.

Was ist, wenn ich nach dem Unfall den Betrieb verlasse?

Der Anspruch für einen Unfall während des Dienstverhältnisses bleibt.

Für spätere Unfälle endet der Schutz mit dem Austritt.

Wird die Leistung mit der Versehrtenrente der AUVA verrechnet?

Nein.

Die Gruppenunfallversicherung zahlt die vereinbarte Summe zusätzlich.

Wer bekommt die Todesfallsumme ohne Begünstigung?

Nach den meisten Bedingungen die Erben.

Maßgeblich ist, was in Ihrer Polizze steht.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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