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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Wer zahlt, wenn mein Kind in Österreich in der Schule etwas kaputt macht?

Kurz gesagt

Macht mein Kind in Österreich in der Schule etwas kaputt, zahlt die Haftpflicht der Eltern, meist über die Haushaltsversicherung, wenn das Kind haftet. Wer unter 14 ist, haftet nach den §§ 1308 bis 1310 ABGB nur ausnahmsweise. Verletzt es einen Mitschüler, hilft die gesetzliche Unfallversicherung der Schüler. Haushaltsversicherung gibt es ab rund 48 Euro im Jahr.

Wer zahlt, wenn mein Kind in Österreich in der Schule etwas kaputt macht?

Was es kostet

Was die Haushaltsversicherung mit Haftpflicht für Familien in Österreich kostet.

BeispielRichtwert
Haushaltsversicherung für eine Familie, 150 Quadratmeter in Wienab etwa 180 Euro im Jahr
Haushaltsversicherung mit Haftpflicht, 50 Quadratmeter in Grazab rund 48 Euro im Jahr
Eigenständige Privathaftpflichtmeist unter 100 Euro im Jahr

Richtwerte aus veröffentlichten Tarifbeispielen, Stand 2026.

Die Privathaftpflicht ist in Österreich meist Teil der Haushaltsversicherung.

Rechenbeispiel

Fünfzehnjähriger stößt in der Pause ein Handy vom Fensterbrett

Er rangelt mit einem Freund, obwohl das Handy der Mitschülerin offen daneben liegt. Das Display kostet 280 Euro.

Alter15, mündig
Haftungja, bei Verschulden nach § 1295 ABGB
ZuständigHaftpflicht in der Haushaltsversicherung der Eltern
Selbstbehaltje nach Polizze

Die Haftpflicht der Eltern zahlt das Display. Wäre der Bub zehn, würde er in der Regel nicht haften, und es käme auf eine Sonderdeckung für unmündige Kinder an.

Haftet mein Kind überhaupt?

In Österreich liegt die wichtige Grenze bei 14 Jahren, der Mündigkeit. Unmündige haften nach den §§ 1308 bis 1310 ABGB grundsätzlich nicht wie Erwachsene. Nur wenn der Geschädigte sonst keinen Ersatz bekommt, kann das Gericht nach § 1310 ABGB das Kind nach Billigkeit zahlen lassen.

Ab 14 haftet ein Kind bei Verschulden wie jeder andere nach § 1295 ABGB. Dann zahlt die Haftpflicht der Eltern, in der Kinder meist mitversichert sind.

Die Schule hat die Aufsicht

Während des Unterrichts haben Lehrkräfte die Aufsicht. Eltern haften für Schäden in der Schule deshalb in der Regel nicht wegen verletzter Aufsicht. Haben Lehrkräfte einer öffentlichen Schule die Aufsicht schuldhaft vernachlässigt, haftet nach § 1 Amtshaftungsgesetz der Rechtsträger, nicht die Lehrkraft persönlich.

Damit Mitschüler oder Schule auch bei einem jüngeren Kind Geld bekommen, zahlen manche Haushaltspolizzen Schäden durch unmündige Kinder bis zu einer eigenen Grenze. Das steht in der Polizze.

Verletzungen unter Mitschülern

Schülerinnen und Schüler sind nach § 8 Abs. 1 Z 3 lit. h ASVG in der Unfallversicherung teilversichert. Verletzt Ihr Kind einen Mitschüler während des Schulbesuchs, übernimmt die Unfallversicherung Behandlung und Folgeleistungen.

Ob der verletzte Mitschüler darüber hinaus Ansprüche gegen Ihr Kind hat, etwa auf Schmerzengeld, hängt vom Alter, vom Verschulden und vom Einzelfall ab. Dafür ist wieder die Haftpflicht zuständig.

Typische Fälle aus der Schule

Die Tabelle zeigt, wer in Österreich zahlt, wenn ein Kind in der Schule etwas kaputt macht.

FallWer zahltVoraussetzung
15-Jähriger wirft Tablet eines Mitschülers vom TischHaftpflicht der ElternVerschulden, Kind mündig
Zehnjährige zerbricht beim Toben eine Brillemeist niemand oder SondergrenzePolizze zahlt für unmündige Kinder
Mitschüler im Turnunterricht verletztUnfallversicherungSchulveranstaltung
Absichtlich beschmierte SchulwandKind oder Eltern selbstVorsatz ist nicht versichert

Schritt für Schritt

  1. Von der Schule den Hergang schriftlich geben lassen.
  2. Namen der Geschädigten und Zeugen notieren.
  3. Schaden binnen einer Woche der Haushaltsversicherung melden.
  4. Bei Verletzungen die Unfallmeldung der Schule veranlassen.
  5. Keine Schuld anerkennen, die Haftung prüft der Versicherer.

Checkliste

  • Kinder in der Haushaltsversicherung mitversichert
  • Deckung für Schäden durch unmündige Kinder
  • Ausreichende Versicherungssumme
  • Mitversicherung volljähriger Kinder in Ausbildung geprüft
  • Selbstbehalt bewusst gewählt

Häufige Fehler

  • Die deutsche Altersgrenze von 7 Jahren annehmen
  • Sofort selbst zahlen, obwohl die Haftpflicht prüfen würde
  • Annehmen, Eltern haften immer für ihre Kinder
  • Vorsätzliche Schäden bei der Haftpflicht melden

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ab wann haften Kinder in Österreich?

Grundsätzlich ab 14 Jahren bei Verschulden.

Davor nur ausnahmsweise nach Billigkeit.

Haften Eltern, wenn ihr Kind in der Schule etwas kaputt macht?

In der Regel nicht, denn in der Schule hat die Schule die Aufsicht.

Wer zahlt, wenn mein Kind einen Mitschüler verletzt?

Zuerst die gesetzliche Unfallversicherung der Schüler.

Weitere Ansprüche prüft die Haftpflicht.

Haftet die Lehrerin persönlich?

Bei öffentlichen Schulen nicht.

Nach dem Amtshaftungsgesetz haftet der Rechtsträger.

Zahlt die Haftpflicht absichtliche Schäden?

Nein.

Vorsätzlich verursachte Schäden sind nicht versichert.

Quellen

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