Alles zur Versicherung: Hunde- und Pferdehaftpflicht
In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
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Kurz gesagt
Beißt mein Hund einen anderen Hund, zahlt in Österreich meine Hundehaftpflicht die Tierarztkosten des fremden Hundes, auch über seinem Wert, § 1332a ABGB. Voraussetzung ist, dass ich die ausreichende Verwahrung nicht beweisen kann. Hat auch der andere Halter Fehler gemacht, wird nach § 1304 ABGB geteilt, oft zu gleichen Teilen. Ihren eigenen Hund zahlt nie Ihre Haftpflicht.
Prämien für eine Hundehaftpflicht in Österreich und Größenordnungen von Tierarztrechnungen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Familienhund, Zusatz zur Haushaltsversicherung | etwa 25 bis 40 Euro im Jahr |
| Familienhund, eigene Polizze | etwa 45 bis 100 Euro im Jahr |
| Listenhund, eigene Polizze | etwa 100 bis 250 Euro im Jahr |
| Versorgung einer Bisswunde beim Tierarzt | etwa 150 bis 600 Euro |
| Operation nach schwerer Beißerei | etwa 1.000 bis 3.000 Euro |
Prämien: Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Preisangaben.
Tierarztkosten sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Ihr Schäfer und ein Beagle raufen auf der Hundewiese. Der Beagle muss genäht werden, Ihr Schäfer hat eine Bisswunde.
| Tierarzt Beagle | 1.000 Euro |
| Tierarzt Schäfer | 300 Euro |
| Teilung zu gleichen Teilen: Ihre Hundehaftpflicht zahlt | 500 Euro an den Beaglehalter |
| Haftpflicht des Beaglehalters zahlt | 150 Euro an Sie |
Der Beaglehalter trägt 500 Euro selbst, Sie 150 Euro. Die Beträge sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Wenn Ihr Hund einen fremden Hund beißt, haften Sie nach § 1320 ABGB, wenn Sie nicht beweisen, dass Sie ihn ausreichend verwahrt und beaufsichtigt hatten. Ihre Hundehaftpflicht prüft die Forderung, zahlt den berechtigten Teil und wehrt den Rest ab.
Für Tiere gilt eine Sonderregel: Nach § 1332a ABGB werden die tatsächlichen Heilungskosten auch dann ersetzt, wenn sie den Wert des Tieres übersteigen, soweit ein verständiger Tierhalter sie aufgewendet hätte.
Geraten zwei freilaufende Hunde aneinander, haben häufig beide Halter die nötige Verwahrung vernachlässigt. Dann wird der Schaden nach § 1304 ABGB im Verhältnis des Verschuldens geteilt, und wenn sich das nicht bestimmen lässt, zu gleichen Teilen. Mehr dazu auf unserer Seite zur Kürzung auf 50 Prozent.
| Situation | Typische Folge |
|---|---|
| Ihr freier Hund greift einen angeleinten an | Sie tragen meist den ganzen Schaden |
| Beide Hunde frei, Ursache unklar | oft Teilung zu gleichen Teilen |
| Ihr Hund angeleint, der andere frei | Anteil des anderen Halters hoch |
| Sie beweisen ausreichende Verwahrung | keine Haftung |
Ihre eigene Hundehaftpflicht deckt nur Schäden bei anderen. Für Ihren Hund zahlt die Haftpflicht des anderen Halters dessen Anteil, den Rest tragen Sie oder Ihre Tierkrankenversicherung.
Wird ein Halter beim Trennen gebissen, ist das ein Personenschaden mit Heilungskosten und Schmerzengeld. Auch hier zählt, wer welchen Hund wie gesichert hatte und ob der Gebissene sich selbst unvorsichtig verhalten hat.
Tauschen Sie Namen, Anschrift und Versicherung aus, notieren Sie Zeugen und fotografieren Sie Verletzungen und Ort. Melden Sie den Vorfall Ihrer Hundehaftpflicht, auch wenn Sie meinen, der andere Hund habe angefangen.
Fragen und Antworten
Ja, für den Schaden am fremden Hund, soweit Sie haften.
Wer angefangen hat, beeinflusst die Teilung.
Ja, nach § 1332a ABGB, soweit ein verständiger Tierhalter die Kosten aufgewendet hätte.
Den Anteil des anderen Halters über dessen Versicherung.
Den Rest tragen Sie oder Ihre Tierkrankenversicherung.
Dann haftet er mit seinem Vermögen, Sie müssen den Anspruch selbst durchsetzen.
Wenn Sie beweisen, dass Sie den Hund ausreichend verwahrt und beaufsichtigt hatten.
Das gelingt etwa, wenn er angeleint war und der andere Hund angegriffen hat.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
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