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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Wer zahlt in Österreich, wenn ein Exoskelett oder eine smarte Prothese versagt?

Kurz gesagt

Wer zahlt in Österreich, wenn ein Exoskelett oder eine smarte Prothese versagt? Hilfsmittel gibt es von der Krankenversicherung gegen 10 Prozent Selbstbehalt, mindestens 46,20 Euro, bis zu einem Höchstbetrag. Verletzt Sie ein Gerätefehler, haftet der Hersteller ohne Verschulden nach dem Produkthaftungsgesetz. In der Arbeit zahlt die Unfallversicherung. Verletzen Sie andere, zahlt die Privathaftpflicht.

Wer zahlt in Österreich, wenn ein Exoskelett oder eine smarte Prothese versagt?

Was es kostet

Für ein versagendes Exoskelett oder eine smarte Prothese zählen Krankenversicherung, Haftpflicht, Unfall und Rechtsschutz.

BeispielRichtwert
Selbstbehalt für Hilfsmittel nach ASVG und B-KUVG10 Prozent, mindestens 46,20 Euro
Selbstbehalt für Hilfsmittel nach GSVG und BSVGin der Regel 20 Prozent
Private Unfallversicherung, guter Schutz für eine erwachsene Personetwa 150 bis 300 Euro im Jahr
Rechtsschutz, Einzelperson, Basisschutzab etwa 6 Euro im Monat
Eigene Privathaftpflicht, Einzelpersonetwa 35 bis 60 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beispielen.

Gerätepreis und Schadenhöhen im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Knieprothese mit Mikroprozessor blockiert

Eine smarte Prothese blockiert wegen eines Softwarefehlers. Die Trägerin stürzt, bricht sich das Handgelenk, ihr Smartphone für 700 Euro geht kaputt.

Reparatur oder Ersatz der ProtheseKrankenversicherung nach Satzung, Selbstbehalt, sonst Garantie
Behandlung des HandgelenksKrankenversicherung, Regress beim Hersteller
Schadenersatz für die VerletzungHersteller nach dem PHG
Smartphone für 700 EuroHersteller zahlt 200 Euro, die ersten 500 Euro bleiben bei ihr

Für die Folgen des Fehlers haftet der Hersteller. Beim Gerät selbst kommt es auf Krankenversicherung, Gewährleistung und Garantie an.

Was die Krankenversicherung beim Hilfsmittel zahlt

Prothesen und andere Hilfsmittel stellt die Krankenversicherung gegen ärztliche Verordnung in einfacher und zweckmäßiger Ausführung zur Verfügung. Nach ASVG und B-KUVG zahlen Sie 10 Prozent Selbstbehalt, mindestens 46,20 Euro. Die Satzung des Versicherungsträgers legt zudem einen Höchstbetrag für Zuschüsse fest.

Eine smarte Prothese oder ein Exoskelett kostet oft deutlich mehr als dieser Höchstbetrag. Für den Rest kommen Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung und Förderungen der Bundesländer in Frage. Klären Sie das vor der Anschaffung, nicht erst wenn das Gerät versagt.

Was passiert istWer typischerweise zahlt
Prothese defekt, über die Krankenversicherung bezogenKrankenversicherung nach ihrer Satzung, Selbstbehalt
Sturz durch Gerätefehler, Sie werden verletztHersteller oder Importeur nach dem PHG
Sturz mit dem Exoskelett in der ArbeitUnfallversicherung als Arbeitsunfall
Sie stoßen mit der Prothese jemanden umIhre Privathaftpflicht, wenn Sie haften
Privat gekauftes Gerät außerhalb der GarantieSie selbst oder eine Geräteversicherung

Wenn ein Gerätefehler Sie verletzt

Wird jemand durch den Fehler eines Produkts am Körper verletzt, haftet nach § 1 Produkthaftungsgesetz der Unternehmer, der es hergestellt und in Verkehr gebracht hat, ohne Verschulden. Bei Geräten aus Drittstaaten haftet der Importeur in den Europäischen Wirtschaftsraum.

Den Schaden an der smarten Prothese oder dem Exoskelett selbst ersetzt das PHG nicht, nur Schäden an anderen Sachen und davon nur den Teil über 500 Euro. Für das Gerät gelten Gewährleistung und Garantie. Medizinprodukte unterliegen zudem der EU-Verordnung 2017/745.

Software-Fehler und die neue EU-Richtlinie

Viele Exoskelette und smarte Prothesen steuern Gelenke über Software. Die EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853 zählt Software ausdrücklich zu den Produkten und muss bis 9. Dezember 2026 umgesetzt werden. Sie gilt für Produkte, die danach in Verkehr kommen.

Heben Sie deshalb Lieferschein, Seriennummer und Software-Stand Ihrer Prothese auf. So lässt sich später klären, welches Recht für Ihr Gerät gilt.

Exoskelette am Arbeitsplatz

In Logistik, Pflege und Industrie tragen Beschäftigte Exoskelette zur Entlastung von Rücken und Schultern. Verletzt Sie ein solches Exoskelett in der Arbeit, ist das ein Arbeitsunfall, und die gesetzliche Unfallversicherung leistet.

Ihr Dienstgeber haftet Ihnen für den Personenschaden dann nur bei Vorsatz (§ 333 ASVG). Lag ein Konstruktionsfehler im Exoskelett vor, kann sich der Sozialversicherungsträger beim Hersteller schadlos halten (§ 332 ASVG).

Private Polizzen für Menschen mit smarter Prothese

Die Privathaftpflicht, meist Teil der Haushaltsversicherung, zahlt, wenn Sie mit Prothese oder Exoskelett jemanden verletzen oder fremde Sachen beschädigen und dafür haften. Eine private Unfallversicherung zahlt bei dauernder Invalidität nach einem Sturz, egal wer schuld war.

Streiten Sie mit dem Hersteller über einen Gerätefehler, trägt eine Rechtsschutzversicherung mit Schadenersatz-Baustein Anwalts- und Gutachterkosten, wenn der Streit nach Vertragsbeginn entsteht.

Wann Sie keine Zusatzversicherung brauchen

Für eine Prothese über die Krankenversicherung brauchen Sie keine eigene Geräteversicherung. Eine solche Polizze lohnt sich nur für Geräte, die Sie selbst gekauft haben, etwa ein Exoskelett für Sport oder Freizeit.

Beratung für Menschen mit Exoskelett oder Prothese

Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler und prüft, ob Ihre Polizzen für Haftpflicht, Unfall und Rechtsschutz zu Ihrem Hilfsmittel passen. Die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist die Beratung kostenlos.

Schritt für Schritt

  1. Das versagende Gerät nicht selbst öffnen und den Zustand mit Fotos festhalten.
  2. Bandagisten und Krankenversicherung sofort informieren.
  3. Verletzungen ärztlich dokumentieren lassen.
  4. Den Hersteller schriftlich informieren und Seriennummer sowie Software-Stand nennen.
  5. Einen Unfall in der Arbeit dem Dienstgeber melden, damit die Unfallmeldung erfolgt.

Checkliste

  • Bewilligung und Kostenaufstellung abgelegt
  • Seriennummer und Software-Stand notiert
  • Förderungen von Land und Unterstützungsfonds geprüft
  • Privathaftpflicht vorhanden
  • Unfallversicherung mit passender Invaliditätssumme
  • Rechtsschutz mit Schadenersatz-Baustein

Häufige Fehler

  • Das defekte Gerät selbst reparieren oder umbauen
  • Den Unfall in der Arbeit nicht melden
  • Erst nach dem Defekt nach Förderungen fragen
  • Belege und Software-Stand nicht aufbewahren

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Krankenversicherung meine smarte Prothese?

Sie stellt Hilfsmittel in einfacher und zweckmäßiger Ausführung zur Verfügung,

mit Selbstbehalt und bis zu einem Höchstbetrag laut Satzung.

Für teure Modelle kommen ergänzend Förderungen in Frage.

Haftet der Hersteller, wenn mich ein Exoskelett verletzt?

Ja, wenn ein Fehler im Gerät die Ursache war.

Er haftet nach dem Produkthaftungsgesetz ohne Verschulden.

Ersetzt der Hersteller auch die kaputte Prothese?

Nach dem PHG nicht, es deckt nur Schäden an anderen Sachen.

Für das Gerät gelten Gewährleistung und Garantie.

Wer zahlt, wenn ich mit der Prothese jemanden umstoße?

Haften Sie, zahlt Ihre Privathaftpflicht, meist Teil der Haushaltsversicherung.

Was gilt bei einem Exoskelett des Dienstgebers?

Ein Unfall damit ist ein Arbeitsunfall.

Der Dienstgeber haftet Ihnen für Personenschäden nur bei Vorsatz (§ 333 ASVG).

Gilt die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie für meine Prothese?

Sie gilt für Produkte, die nach dem 9.

Dezember 2026 in Verkehr kommen.

Für ältere Geräte bleibt es beim bisherigen PHG.

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Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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