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Wer zahlt, wenn meine Putzhilfe in Österreich etwas kaputt macht?

Kurz gesagt

Wer zahlt, wenn meine Putzhilfe in Österreich etwas kaputt macht? Oft Sie selbst. Ihre eigene Haftpflicht zahlt keine Schäden an Ihren Sachen. Kommt die Hilfe von einer Firma, haftet die Firma nach § 1313a ABGB. Mit Dienstleistungsscheck ist sie angestellt, und das Gericht kann ihre Haftung nach dem DHG mäßigen oder erlassen. Der Scheck kostet 2 Prozent über dem Lohn.

Wer zahlt, wenn meine Putzhilfe in Österreich etwas kaputt macht?

Was es kostet

Was die Putzhilfe mit Dienstleistungsscheck und die Haushaltsversicherung in Österreich kosten.

BeispielRichtwert
Aufschlag auf den Lohn beim Dienstleistungsscheck2 Prozent für Unfallversicherung und Verwaltung
Haushaltsversicherung mit Haftpflicht, 50 Quadratmeter in Grazab rund 48 Euro im Jahr
Haushaltsversicherung für eine Familie, 150 Quadratmeter in Wienab etwa 180 Euro im Jahr

Aufschlag laut Dienstleistungsscheckgesetz.

Prämien sind Richtwerte aus veröffentlichten Tarifbeispielen, Stand 2026.

Rechenbeispiel

Glaskeramikfeld mit dem falschen Schwamm zerkratzt

Die Putzhilfe wird mit Dienstleistungsscheck bezahlt. Sie nimmt aus Versehen einen Scheuerschwamm, das Kochfeld für 600 Euro ist zerkratzt.

Ihre Haftpflichtzahlt nicht, eigener Schaden
Sachteil der Haushaltsversicherungzahlt nicht, keine versicherte Gefahr
Haftung der PutzhilfeVersehen, nach DHG gemildert oder erlassen
Reinigungsfirma statt Scheckhätte für das Verschulden ihrer Kraft gehaftet

Den Großteil tragen Sie wahrscheinlich selbst. Mit einer Firma könnten Sie den Schaden dort geltend machen.

Warum Ihre Haftpflicht nicht zahlt

Die Haftpflicht in Ihrer Haushaltsversicherung ersetzt Schäden, die Sie anderen zufügen. Zerbricht die Putzhilfe Ihre Vase, ist das Ihr eigener Schaden.

Der Sachteil Ihrer Haushaltsversicherung zahlt nur bei versicherten Gefahren wie Feuer oder Leitungswasser. Ein heruntergefallenes Glas oder ein zerkratztes Kochfeld gehört nicht dazu.

Wer haftet, hängt von der Art der Putzhilfe ab

Kommt die Putzhilfe von einer Reinigungsfirma, haftet die Firma nach § 1313a ABGB für das Verschulden ihrer Kräfte wie für eigenes. Sie melden den Schaden bei der Firma.

Bezahlen Sie mit Dienstleistungsscheck, ist die Putzhilfe Ihre Dienstnehmerin. Nach § 2 DHG kann das Gericht bei einem Versehen den Ersatz mäßigen oder bei minderem Grad ganz erlassen. Für eine entschuldbare Fehlleistung haftet sie gar nicht.

Art der PutzhilfeWer haftet IhnenWer zahlt
Reinigungsfirmadie FirmaBetriebshaftpflicht der Firma
Dienstleistungsscheckdie Putzhilfe, nach DHG gemildertoft Sie selbst
Selbstständige mit Gewerbedie Putzhilfe bei Verschuldenihre Betriebshaftpflicht, falls vorhanden
Schwarzarbeitdie Putzhilfe bei Verschuldenmeist niemand

Die selbstständige Putzhilfe

Eine selbstständige Putzhilfe haftet Ihnen nach § 1295 ABGB, wenn sie schuldhaft einen Schaden verursacht. Ihre private Haftpflicht deckt die berufliche Arbeit meist nicht.

Fragen Sie vor dem ersten Einsatz nach einer Betriebshaftpflicht und lassen Sie sich die Polizze zeigen. Ohne Versicherung können Sie Ihren Anspruch nur aus ihrem eigenen Geld durchsetzen.

Unfall und Schäden bei Nachbarn

Der Preis des Dienstleistungsschecks enthält nach § 4 DLSG den Unfallversicherungsbeitrag. Verletzt sich die Putzhilfe bei Ihnen, ist sie damit unfallversichert. Bei Schwarzarbeit fehlt dieser Schutz.

Richtet die Putzhilfe beim Nachbarn einen Schaden an, etwa durch auslaufendes Wasser, kommt es auf Ihre Polizze an, ob Hausangestellte in Ihrer Haftpflicht mitversichert sind.

Schritt für Schritt

  1. Schaden fotografieren und ruhig besprechen.
  2. Klären, ob Firma, Dienstleistungsscheck oder Selbstständigkeit vorliegt.
  3. Bei einer Firma schriftlich melden.
  4. Bei Feuer oder Leitungswasser zusätzlich die Haushaltsversicherung informieren.
  5. Nichts eigenmächtig vom Lohn abziehen.

Checkliste

  • Putzhilfe mit Dienstleistungsscheck oder über eine Firma
  • Bei Selbstständigen Betriebshaftpflicht nachgewiesen
  • Empfindliche Flächen vorher erklärt
  • Wertvolle Einzelstücke weggeräumt
  • Polizze auf mitversicherte Hausangestellte geprüft

Häufige Fehler

  • Den Schaden bei der eigenen Haftpflicht melden
  • Die Putzhilfe schwarz beschäftigen und so den Unfallschutz verlieren
  • Den Schaden einfach vom Lohn abziehen
  • Bei einer Firma nur mündlich reklamieren

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt meine Haushaltsversicherung, wenn die Putzhilfe meine Vase zerbricht?

Nein.

Weder die Haftpflicht noch der Sachteil zahlen für zerbrochene eigene Sachen ohne versicherte

Gefahr.

Haftet eine Putzhilfe mit Dienstleistungsscheck voll?

Nein.

Als Dienstnehmerin profitiert sie vom DHG.

Das Gericht kann den Ersatz mäßigen oder erlassen.

Was gilt bei einer Reinigungsfirma?

Die Firma haftet nach § 1313a ABGB für ihre Kräfte, meist über ihre Betriebshaftpflicht.

Ist die Putzhilfe bei einem Unfall versichert?

Mit Dienstleistungsscheck ja, der Unfallversicherungsbeitrag ist im Preis enthalten.

Zahlt die Haftpflicht der Putzhilfe?

Ihre private Haftpflicht deckt die Arbeit meist nicht.

Eine Betriebshaftpflicht zahlt, wenn sie eine hat.

Quellen

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