Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Brauche ich eine eigene Privathaftpflicht, wenn ich eine Haushaltsversicherung habe?
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Kurz gesagt
Wer Schäden durch Silvesterfeuerwerk anrichtet, haftet selbst. In Österreich zahlt meist die Privathaftpflicht aus seiner Haushaltsversicherung, außer bei Vorsatz. Ist der Verursacher nicht zu finden, zahlen Ihre eigenen Polizzen: Eigenheim und Haushalt den Brand, die Teilkasko das ausgebrannte Auto. Raketen der Kategorie F2 sind im Ortsgebiet verboten, an der Haftung ändert das nichts.
Öffentlich genannte Schadenzahlen zum Jahreswechsel in Österreich, Strafrahmen und Prämien für die Haftpflicht.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Schäden durch Böller und Raketen zu Silvester in Österreich, Schnitt pro Jahr | rund 4,5 Millionen Euro |
| Davon in Wien, pro Jahr | rund 1,6 Millionen Euro |
| Eigene Privathaftpflicht, Einzelperson | etwa 35 bis 60 Euro im Jahr |
| Kleine Haushaltsversicherung mit Haftpflicht | etwa 60 bis 80 Euro im Jahr |
| Strafe für Feuerwerk an verbotenen Orten | bis 3.600 Euro |
Schadenzahlen aus der Auswertung eines österreichischen Versicherers, veröffentlicht im Dezember 2025; Prämien aus öffentlich genannten Beispielen, Stand Oktober 2026.
Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis.
Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Der Balkon fängt Feuer, das Auto in der Einfahrt brennt zum Teil aus. So teilt sich die Rechnung.
| Brandschaden am Balkon, zahlt die Eigenheimversicherung | etwa 4.000 Euro |
| Brandschaden am Auto, zahlt die Teilkasko | etwa 6.000 Euro |
| Ihre Selbstbehalte | etwa 300 bis 500 Euro |
| Ohne Teilkasko | Auto zahlen Sie selbst, solange der Täter unbekannt bleibt |
Mit Eigenheim und Teilkasko tragen Sie nur die Selbstbehalte. Rechnung mit Richtwerten.
Wer mit einer Rakete ein fremdes Fenster, eine Markise oder ein Auto beschädigt oder einen Menschen verletzt, muss den Schaden ersetzen. In Österreich steckt die Privathaftpflicht meist in der Haushaltsversicherung. Sie prüft den Anspruch, zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab.
Auch Leichtsinn, etwa eine Rakete aus der Hand zu zünden, ist in der Haftpflicht in der Regel gedeckt. Frei ist der Versicherer, wenn jemand den Schaden vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführt. Dann zahlt der Täter aus eigener Tasche.
| Situation | Wer zahlt Ihren Schaden |
|---|---|
| Rakete des Nachbarn zerschlägt Ihr Fenster, Täter bekannt | seine Privathaftpflicht |
| Rakete setzt Ihren Dachstuhl in Brand, Täter unbekannt | Ihre Eigenheimversicherung |
| Brand in der Wohnung, Möbel verbrannt | Ihre Haushaltsversicherung |
| Auto brennt aus | Ihre Teilkasko oder Vollkasko |
| Lackschaden am Auto ohne Brand, Täter unbekannt | nur die Vollkasko |
| Knallkörper mit Absicht in den Postkasten | der Täter selbst, keine Haftpflicht |
In der Silvesternacht ist der Schütze oft nicht zu finden. Dann greifen Ihre eigenen Polizzen. Brennt das Haus, zahlt die Feuerdeckung der Eigenheimversicherung, verbrennt Ihre Einrichtung, die Haushaltsversicherung. Für das Auto zahlt die Teilkasko bei Brand und Explosion.
Ein Kaskoschaden berührt Ihre Bonus-Malus-Stufe in der Haftpflicht in der Regel nicht. Erstatten Sie trotzdem Anzeige bei der Polizei. Wird der Täter später gefunden, kann sich Ihr Versicherer das Geld bei ihm zurückholen.
Die Feuerversicherung zahlt bei einem Brand, also einem Feuer, das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Ein Glutloch in der Markise oder im Gartenpolster ohne offene Flamme ist ein Sengschaden, und den schließen viele Bedingungen aus.
Kratzer und Dellen am Auto durch Böller sind kein Brand. Die Teilkasko zahlt dafür nichts, nur die Vollkasko oder der Verursacher.
Feuerwerk der Kategorie F1 wie Wunderkerzen dürfen Sie ab 12 Jahren verwenden, Raketen und Batterien der Kategorie F2 ab 16 Jahren. F3 und F4 sind Profis mit Pyrotechnikausweis und Bewilligung vorbehalten.
F2 ist im Ortsgebiet verboten, außer der Bürgermeister nimmt Teile davon per Verordnung aus (§ 38 PyroTG 2010). Nie erlaubt ist Feuerwerk in und nahe bei Kirchen, Spitälern, Kinder- und Altersheimen, Tierheimen und Tankstellen. Verstöße kosten bis zu 3.600 Euro Strafe (§ 40 PyroTG 2010).
Das Verbot ist Sache der Behörde. Ob Ihre Haftpflicht zahlt, hängt davon nicht ab, solange kein Vorsatz im Spiel ist.
Eine eigene Silvesterversicherung gibt es nicht und brauchen Sie nicht. Haben Sie eine Haushaltsversicherung mit Privathaftpflicht, sind Schäden an anderen schon gedeckt. Prüfen Sie nur, ob die Summe für Personenschäden reicht, 3 Millionen Euro sollten es sein.
Wer keine Haushaltsversicherung hat, etwa in einer möblierten Wohnung, bekommt eine eigene Privathaftpflicht für etwa 35 bis 60 Euro im Jahr. Fürs Auto entscheidet die Kasko, nicht der Jahreswechsel.
Fragen und Antworten
Ja, bei Fahrlässigkeit in der Regel schon. Nur Vorsatz ist ausgeschlossen.
Ihre eigene Eigenheim-, Haushalts- oder Kaskoversicherung, je nachdem, was beschädigt ist.
Nur wo eine Verordnung des Bürgermeisters es ausdrücklich erlaubt. Sonst ist F2 im Ortsgebiet verboten.
Feuerwerk der Kategorie F2 ab 16 Jahren, Wunderkerzen und anderes F1 ab 12 Jahren.
Nein, nur einen Brand oder eine Explosion. Lackschäden laufen über die Vollkasko oder den Verursacher.
In der Regel nicht. Die Stufe gilt für die Haftpflicht, ein Kaskoschaden berührt sie meist nicht.
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Was muss ich in Österreich im Haftpflicht-Schadenfall tun?
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