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Wer zahlt Schäden durch Silvesterfeuerwerk in Österreich?

Kurz gesagt

Wer Schäden durch Silvesterfeuerwerk anrichtet, haftet selbst. In Österreich zahlt meist die Privathaftpflicht aus seiner Haushaltsversicherung, außer bei Vorsatz. Ist der Verursacher nicht zu finden, zahlen Ihre eigenen Polizzen: Eigenheim und Haushalt den Brand, die Teilkasko das ausgebrannte Auto. Raketen der Kategorie F2 sind im Ortsgebiet verboten, an der Haftung ändert das nichts.

Wer zahlt Schäden durch Silvesterfeuerwerk in Österreich?

Was es kostet

Öffentlich genannte Schadenzahlen zum Jahreswechsel in Österreich, Strafrahmen und Prämien für die Haftpflicht.

BeispielRichtwert
Schäden durch Böller und Raketen zu Silvester in Österreich, Schnitt pro Jahrrund 4,5 Millionen Euro
Davon in Wien, pro Jahrrund 1,6 Millionen Euro
Eigene Privathaftpflicht, Einzelpersonetwa 35 bis 60 Euro im Jahr
Kleine Haushaltsversicherung mit Haftpflichtetwa 60 bis 80 Euro im Jahr
Strafe für Feuerwerk an verbotenen Ortenbis 3.600 Euro

Schadenzahlen aus der Auswertung eines österreichischen Versicherers, veröffentlicht im Dezember 2025; Prämien aus öffentlich genannten Beispielen, Stand Oktober 2026.

Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis.

Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus bei Graz, Rakete trifft Holzbalkon und Auto, Täter unbekannt

Der Balkon fängt Feuer, das Auto in der Einfahrt brennt zum Teil aus. So teilt sich die Rechnung.

Brandschaden am Balkon, zahlt die Eigenheimversicherungetwa 4.000 Euro
Brandschaden am Auto, zahlt die Teilkaskoetwa 6.000 Euro
Ihre Selbstbehalteetwa 300 bis 500 Euro
Ohne TeilkaskoAuto zahlen Sie selbst, solange der Täter unbekannt bleibt

Mit Eigenheim und Teilkasko tragen Sie nur die Selbstbehalte. Rechnung mit Richtwerten.

Der Verursacher haftet

Wer mit einer Rakete ein fremdes Fenster, eine Markise oder ein Auto beschädigt oder einen Menschen verletzt, muss den Schaden ersetzen. In Österreich steckt die Privathaftpflicht meist in der Haushaltsversicherung. Sie prüft den Anspruch, zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab.

Auch Leichtsinn, etwa eine Rakete aus der Hand zu zünden, ist in der Haftpflicht in der Regel gedeckt. Frei ist der Versicherer, wenn jemand den Schaden vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführt. Dann zahlt der Täter aus eigener Tasche.

SituationWer zahlt Ihren Schaden
Rakete des Nachbarn zerschlägt Ihr Fenster, Täter bekanntseine Privathaftpflicht
Rakete setzt Ihren Dachstuhl in Brand, Täter unbekanntIhre Eigenheimversicherung
Brand in der Wohnung, Möbel verbranntIhre Haushaltsversicherung
Auto brennt ausIhre Teilkasko oder Vollkasko
Lackschaden am Auto ohne Brand, Täter unbekanntnur die Vollkasko
Knallkörper mit Absicht in den Postkastender Täter selbst, keine Haftpflicht

Wenn niemand den Täter kennt

In der Silvesternacht ist der Schütze oft nicht zu finden. Dann greifen Ihre eigenen Polizzen. Brennt das Haus, zahlt die Feuerdeckung der Eigenheimversicherung, verbrennt Ihre Einrichtung, die Haushaltsversicherung. Für das Auto zahlt die Teilkasko bei Brand und Explosion.

Ein Kaskoschaden berührt Ihre Bonus-Malus-Stufe in der Haftpflicht in der Regel nicht. Erstatten Sie trotzdem Anzeige bei der Polizei. Wird der Täter später gefunden, kann sich Ihr Versicherer das Geld bei ihm zurückholen.

Brandloch ist nicht gleich Brand

Die Feuerversicherung zahlt bei einem Brand, also einem Feuer, das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Ein Glutloch in der Markise oder im Gartenpolster ohne offene Flamme ist ein Sengschaden, und den schließen viele Bedingungen aus.

Kratzer und Dellen am Auto durch Böller sind kein Brand. Die Teilkasko zahlt dafür nichts, nur die Vollkasko oder der Verursacher.

Was das Pyrotechnikgesetz erlaubt

Feuerwerk der Kategorie F1 wie Wunderkerzen dürfen Sie ab 12 Jahren verwenden, Raketen und Batterien der Kategorie F2 ab 16 Jahren. F3 und F4 sind Profis mit Pyrotechnikausweis und Bewilligung vorbehalten.

F2 ist im Ortsgebiet verboten, außer der Bürgermeister nimmt Teile davon per Verordnung aus (§ 38 PyroTG 2010). Nie erlaubt ist Feuerwerk in und nahe bei Kirchen, Spitälern, Kinder- und Altersheimen, Tierheimen und Tankstellen. Verstöße kosten bis zu 3.600 Euro Strafe (§ 40 PyroTG 2010).

Das Verbot ist Sache der Behörde. Ob Ihre Haftpflicht zahlt, hängt davon nicht ab, solange kein Vorsatz im Spiel ist.

Wann Sie keine zusätzliche Versicherung brauchen

Eine eigene Silvesterversicherung gibt es nicht und brauchen Sie nicht. Haben Sie eine Haushaltsversicherung mit Privathaftpflicht, sind Schäden an anderen schon gedeckt. Prüfen Sie nur, ob die Summe für Personenschäden reicht, 3 Millionen Euro sollten es sein.

Wer keine Haushaltsversicherung hat, etwa in einer möblierten Wohnung, bekommt eine eigene Privathaftpflicht für etwa 35 bis 60 Euro im Jahr. Fürs Auto entscheidet die Kasko, nicht der Jahreswechsel.

Schritt für Schritt

  1. Feuer löschen lassen, Notruf 122 wählen.
  2. Schaden fotografieren, Reste von Raketen und Böllern aufheben.
  3. Zeugen notieren und Anzeige bei der Polizei erstatten.
  4. Kennen Sie den Täter, seine Haftpflicht verlangen.
  5. Sonst Ihrer Eigenheim-, Haushalts- oder Kaskoversicherung melden, vor der Reparatur.

Checkliste

  • Haushaltsversicherung mit Privathaftpflicht vorhanden
  • Haftpflichtsumme mindestens 3 Millionen Euro
  • Eigenheimversicherung mit Feuerdeckung
  • Teilkasko fürs Auto, wenn es draußen steht
  • Ortsgebiet und Verbotszonen der Gemeinde geklärt

Häufige Fehler

  • Glauben, das Verbot im Ortsgebiet nehme dem Täter den Versicherungsschutz
  • Ein Glutloch der Feuerversicherung als Brand melden, ohne die Bedingungen zu kennen
  • Keine Anzeige erstatten, weil der Täter unbekannt ist
  • Raketen aus dem Ausland ohne CE-Zeichen zünden
  • Annehmen, die Teilkasko zahle Kratzer und Dellen durch Böller

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt meine Haftpflicht, wenn meine Rakete ein Nachbarhaus trifft?

Ja, bei Fahrlässigkeit in der Regel schon. Nur Vorsatz ist ausgeschlossen.

Wer zahlt, wenn ich den Täter nicht kenne?

Ihre eigene Eigenheim-, Haushalts- oder Kaskoversicherung, je nachdem, was beschädigt ist.

Darf ich zu Silvester im Ortsgebiet Raketen zünden?

Nur wo eine Verordnung des Bürgermeisters es ausdrücklich erlaubt. Sonst ist F2 im Ortsgebiet verboten.

Ab welchem Alter darf man Raketen kaufen?

Feuerwerk der Kategorie F2 ab 16 Jahren, Wunderkerzen und anderes F1 ab 12 Jahren.

Zahlt die Teilkasko einen Lackschaden durch Böller?

Nein, nur einen Brand oder eine Explosion. Lackschäden laufen über die Vollkasko oder den Verursacher.

Steigt meine Bonus-Malus-Stufe nach einem Kaskoschaden?

In der Regel nicht. Die Stufe gilt für die Haftpflicht, ein Kaskoschaden berührt sie meist nicht.

Quellen

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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen und vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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