Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Brauche ich eine eigene Privathaftpflicht, wenn ich eine Haushaltsversicherung habe?
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Kurz gesagt
Nein, eine Pflicht, den Schaden reparieren zu lassen, gibt es nicht, wenn die Haftpflicht in Österreich zahlt. Nach § 1323 ABGB ist der vorige Zustand herzustellen oder, wenn das untunlich ist, der Schätzwert zu ersetzen. Bei leichter Fahrlässigkeit muss ich nach § 1332 ABGB nur den gemeinen Wert ersetzen. Wie viel ohne Rechnung fließt, hängt vom Einzelfall ab. Haushaltsversicherung gibt es ab rund 48 Euro im Jahr.
Was die Haushaltsversicherung mit Haftpflicht in Österreich kostet.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Haushaltsversicherung mit Haftpflicht, 50 Quadratmeter in Graz | ab rund 48 Euro im Jahr |
| Haushaltsversicherung für eine Familie, 150 Quadratmeter in Wien | ab etwa 180 Euro im Jahr |
| Eigenständige Privathaftpflicht | meist unter 100 Euro im Jahr |
Richtwerte aus veröffentlichten Tarifbeispielen, Stand 2026.
Die Privathaftpflicht ist in Österreich meist Teil der Haushaltsversicherung.
Rechenbeispiel
Der Tisch ist sechs Jahre alt. Der Tischler verlangt 1.200 Euro für das Abschleifen, ein vergleichbarer gebrauchter Tisch kostet etwa 700 Euro.
| Kostenvoranschlag | 1.200 Euro |
| Gemeiner Wert vor dem Schaden | etwa 700 Euro |
| Leichte Fahrlässigkeit | Ersatz bis zum gemeinen Wert |
| Reparaturpflicht des Freundes | keine |
Weil die Reparatur mehr kostet als der Tisch wert war, wird der Ersatz voraussichtlich beim Wert des Tisches liegen. Was der Freund damit macht, entscheidet er.
§ 1323 ABGB verlangt, dass alles in den vorigen Stand zurückversetzt wird. Ist das nicht tunlich, wird der Schätzwert vergütet. Für einen Schaden aus leichter Fahrlässigkeit beschränkt § 1332 ABGB den Ersatz auf den gemeinen Wert, den die Sache zur Zeit der Beschädigung hatte.
Daraus folgt: Der Geschädigte hat einen Anspruch, aber keine Pflicht, den Schaden reparieren zu lassen. Er darf mit dem Kratzer leben oder die Sache ersetzen.
Mit einer Reparaturrechnung ist der Betrag belegt, und der Versicherer kann ihn prüfen. Ohne Reparatur rechnen Versicherer häufig nach Kostenvoranschlag oder nach der Wertminderung ab. Welche Grenze im Einzelfall gilt, ist in Österreich oft Streitpunkt.
Wenn Sie ohnehin reparieren wollen, holen Sie vorher die Zustimmung des Versicherers zum Kostenvoranschlag ein. Dann gibt es danach keinen Streit über die Höhe.
Ist die Sache älter, ersetzt die Haftpflicht bei leichter Fahrlässigkeit den gemeinen Wert, also etwa den Zeitwert. Ist die Reparatur teurer als dieser Wert, zahlt sie in der Regel nur den Wert der Sache.
Den Unterschied zum Neupreis trägt der Geschädigte selbst, außer seine eigene Haushaltsversicherung zahlt, weil eine dort versicherte Gefahr den Schaden verursacht hat.
Als Verursacher müssen Sie weder selbst reparieren noch eine Reparatur durchsetzen. Ihre Haftpflicht prüft den Anspruch und zahlt den berechtigten Betrag.
Sagen Sie dem Geschädigten keine Werkstatt und keinen Betrag zu und zahlen Sie nichts ohne Zustimmung des Versicherers. Das kann in Österreich den Versicherungsschutz kosten, wie die verlinkte Seite zum Schadenfall erklärt.
Fragen und Antworten
Nein.
Sie haben einen Anspruch auf Ersatz, aber keine Pflicht zur Reparatur.
Oft ja, nach Kostenvoranschlag oder Wertminderung.
Wie viel, hängt vom Einzelfall ab.
Bei leichter Fahrlässigkeit wird nach § 1332 ABGB der gemeine Wert ersetzt,
den die Sache zur Zeit der Beschädigung hatte.
Nein.
Ihre Haftpflicht prüft und zahlt den berechtigten Betrag an den Geschädigten.
Ja.
Klären Sie aber vorher mit dem Versicherer, welchen Betrag er dafür anerkennt.
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