Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Muss ich den Schaden reparieren lassen, wenn die Haftpflicht in Österreich zahlt?

Kurz gesagt

Nein, eine Pflicht, den Schaden reparieren zu lassen, gibt es nicht, wenn die Haftpflicht in Österreich zahlt. Nach § 1323 ABGB ist der vorige Zustand herzustellen oder, wenn das untunlich ist, der Schätzwert zu ersetzen. Bei leichter Fahrlässigkeit muss ich nach § 1332 ABGB nur den gemeinen Wert ersetzen. Wie viel ohne Rechnung fließt, hängt vom Einzelfall ab. Haushaltsversicherung gibt es ab rund 48 Euro im Jahr.

Muss ich den Schaden reparieren lassen, wenn die Haftpflicht in Österreich zahlt?

Was es kostet

Was die Haushaltsversicherung mit Haftpflicht in Österreich kostet.

BeispielRichtwert
Haushaltsversicherung mit Haftpflicht, 50 Quadratmeter in Grazab rund 48 Euro im Jahr
Haushaltsversicherung für eine Familie, 150 Quadratmeter in Wienab etwa 180 Euro im Jahr
Eigenständige Privathaftpflichtmeist unter 100 Euro im Jahr

Richtwerte aus veröffentlichten Tarifbeispielen, Stand 2026.

Die Privathaftpflicht ist in Österreich meist Teil der Haushaltsversicherung.

Rechenbeispiel

Beim Übersiedeln den Esstisch eines Freundes zerkratzt

Der Tisch ist sechs Jahre alt. Der Tischler verlangt 1.200 Euro für das Abschleifen, ein vergleichbarer gebrauchter Tisch kostet etwa 700 Euro.

Kostenvoranschlag1.200 Euro
Gemeiner Wert vor dem Schadenetwa 700 Euro
Leichte FahrlässigkeitErsatz bis zum gemeinen Wert
Reparaturpflicht des Freundeskeine

Weil die Reparatur mehr kostet als der Tisch wert war, wird der Ersatz voraussichtlich beim Wert des Tisches liegen. Was der Freund damit macht, entscheidet er.

Was das ABGB zum Ersatz sagt

§ 1323 ABGB verlangt, dass alles in den vorigen Stand zurückversetzt wird. Ist das nicht tunlich, wird der Schätzwert vergütet. Für einen Schaden aus leichter Fahrlässigkeit beschränkt § 1332 ABGB den Ersatz auf den gemeinen Wert, den die Sache zur Zeit der Beschädigung hatte.

Daraus folgt: Der Geschädigte hat einen Anspruch, aber keine Pflicht, den Schaden reparieren zu lassen. Er darf mit dem Kratzer leben oder die Sache ersetzen.

Abrechnung mit oder ohne Reparatur

Mit einer Reparaturrechnung ist der Betrag belegt, und der Versicherer kann ihn prüfen. Ohne Reparatur rechnen Versicherer häufig nach Kostenvoranschlag oder nach der Wertminderung ab. Welche Grenze im Einzelfall gilt, ist in Österreich oft Streitpunkt.

Wenn Sie ohnehin reparieren wollen, holen Sie vorher die Zustimmung des Versicherers zum Kostenvoranschlag ein. Dann gibt es danach keinen Streit über die Höhe.

Zeitwert statt Neupreis

Ist die Sache älter, ersetzt die Haftpflicht bei leichter Fahrlässigkeit den gemeinen Wert, also etwa den Zeitwert. Ist die Reparatur teurer als dieser Wert, zahlt sie in der Regel nur den Wert der Sache.

Den Unterschied zum Neupreis trägt der Geschädigte selbst, außer seine eigene Haushaltsversicherung zahlt, weil eine dort versicherte Gefahr den Schaden verursacht hat.

Wenn Sie der Verursacher sind

Als Verursacher müssen Sie weder selbst reparieren noch eine Reparatur durchsetzen. Ihre Haftpflicht prüft den Anspruch und zahlt den berechtigten Betrag.

Sagen Sie dem Geschädigten keine Werkstatt und keinen Betrag zu und zahlen Sie nichts ohne Zustimmung des Versicherers. Das kann in Österreich den Versicherungsschutz kosten, wie die verlinkte Seite zum Schadenfall erklärt.

Schritt für Schritt

  1. Schaden fotografieren und Alter sowie Kaufpreis notieren.
  2. Kostenvoranschlag einholen und dem Versicherer schicken.
  3. Vor der Reparatur die Zustimmung des Versicherers einholen.
  4. Rechnung nach der Reparatur nachreichen.
  5. Bei Ablehnung die Begründung schriftlich anfordern.

Checkliste

  • Kostenvoranschlag mit Einzelpositionen
  • Belege über Kaufdatum und Kaufpreis
  • Fotos vom Schaden
  • Beschädigte Teile aufbewahrt
  • Kontoverbindung angegeben

Häufige Fehler

  • Glauben, ohne Reparatur gebe es gar kein Geld
  • Ohne Zustimmung des Versicherers teuer reparieren lassen
  • Als Verursacher dem Geschädigten selbst Geld geben
  • Den Neupreis für eine alte Sache erwarten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich als Geschädigter reparieren lassen?

Nein.

Sie haben einen Anspruch auf Ersatz, aber keine Pflicht zur Reparatur.

Zahlt die Haftpflicht auch ohne Rechnung?

Oft ja, nach Kostenvoranschlag oder Wertminderung.

Wie viel, hängt vom Einzelfall ab.

Warum bekomme ich nur den Zeitwert?

Bei leichter Fahrlässigkeit wird nach § 1332 ABGB der gemeine Wert ersetzt,

den die Sache zur Zeit der Beschädigung hatte.

Muss ich als Verursacher reparieren lassen?

Nein.

Ihre Haftpflicht prüft und zahlt den berechtigten Betrag an den Geschädigten.

Darf ich selbst reparieren?

Ja.

Klären Sie aber vorher mit dem Versicherer, welchen Betrag er dafür anerkennt.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Privathaftpflicht

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Privathaftpflichtversicherung

Zum Beispiel bestehende Haushaltsversicherung, Hund, Schlüssel vom Arbeitgeber, kleines Boot

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.