Alles zur Versicherung: Rechtsschutz
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung, wenn ich Mitglied der Arbeiterkammer bin?
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Kurz gesagt
In verbreiteten Bedingungen sind in der Familien-Rechtsschutzversicherung in Österreich mitversichert: Ehegatte, eingetragener Partner oder Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt, Kinder bis 18 und ältere Kinder, solange für sie Familienbeihilfe bezogen wird. Eltern mit Pflegegeld lassen sich als Zusatz einschließen. Familienschutz ohne Kfz kostet etwa 7 bis 15 Euro im Monat.
Veröffentlichte Prämien für Familien-Rechtsschutz in Österreich.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Familie, Privatrechtsschutz ohne Kfz | etwa 7 bis 15 Euro im Monat |
| Familie mit Arbeits- und Wohnungsrecht | ab etwa 23 Euro im Monat |
| Familie, umfangreicher Kfz- und Privatrechtsschutz, Vergleich der Arbeiterkammer | etwa 233 bis 484 Euro im Jahr |
| Einzelperson, Basisschutz ohne Kfz | ab etwa 6 Euro im Monat |
Werte Stand Oktober 2026 aus veröffentlichten Vergleichen.
Die Angaben im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Er hat den Vertrag abgeschlossen, sie lebt mit ihm ohne Trauschein. Die Tochter studiert und bezieht Familienbeihilfe, der Sohn geht zur Schule. Seine Mutter bezieht Pflegegeld und lebt im Pflegeheim.
| Lebensgefährtin im gemeinsamen Haushalt | mitversichert |
| Sohn, 15 | mitversichert |
| Tochter, 20, mit Familienbeihilfe | mitversichert |
| Mutter mit Pflegegeld im Heim | nur mit Zusatz für Eltern in Pflege |
Mit dem Zusatz für Eltern in Pflege ist die ganze Familie im privaten Bereich geschützt. Endet die Familienbeihilfe der Tochter, braucht sie einen eigenen Vertrag.
Sieht der Vertrag die Mitversicherung von Angehörigen vor, umfasst der Schutz in einem verbreiteten österreichischen Bedingungswerk den Versicherungsnehmer, seinen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten sowie deren Kinder. Anders als in Deutschland muss der Lebensgefährte dort nicht namentlich genannt sein; entscheidend ist der gemeinsame Haushalt.
Kinder sind bis zum 18. Geburtstag mitversichert, auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder. Enkel nur, wenn sie im gemeinsamen Haushalt leben. Ab 18 bleiben Kinder mitversichert, solange für sie Familienbeihilfe bezogen wird, unabhängig davon auch während des Präsenz- oder Zivildienstes.
| Person | Mitversichert? | Bedingung |
|---|---|---|
| Ehegatte, eingetragener Partner | ja | in häuslicher Gemeinschaft |
| Lebensgefährte | ja | in häuslicher Gemeinschaft |
| Kind unter 18, auch Stief- oder Pflegekind | ja | ohne weitere Bedingung |
| Kind ab 18 in Ausbildung | ja | solange Familienbeihilfe bezogen wird |
| Kind ab 18 im Präsenz- oder Zivildienst | ja | unabhängig von der Familienbeihilfe |
| Eltern mit Pflegegeld | als Zusatz | im Haushalt oder im Pflegeheim |
Ergänzende Bedingungen erlauben, auch Eltern und großjährige Kinder einzuschließen, wenn sie Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz beziehen und im gemeinsamen Haushalt oder in einem Pflege- oder Seniorenheim leben. Der Schutz gilt dann für den privaten Lebensbereich.
Das ist hilfreich, wenn Sie sich um pflegebedürftige Eltern kümmern und es Streit mit dem Heim, einem Handwerker oder nach einem Unfall gibt. Fragen Sie gezielt nach diesem Zusatz, er ist nicht in jedem Familientarif enthalten.
Mitversicherte Personen können Deckung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen. Alle Regeln des Vertrags gelten auch für sie, etwa Wartefrist und Selbstbehalt.
Stirbt der Versicherungsnehmer, gehen bereits eingetretene Versicherungsfälle auf die Erben über. Unterhaltsberechtigte sind außerdem für eigene Schadenersatzansprüche nach dem Tod des Versicherungsnehmers geschützt.
Familienrechtliche Streitigkeiten wie Scheidung, Obsorge oder Unterhalt brauchen in Österreich einen eigenen Familienrechts-Baustein mit eigenen Bedingungen und oft Mediation vor dem Verfahren. Der allgemeine Familienschutz deckt sie nicht automatisch.
Prüfen Sie, ob Ihr Tarif Streit zwischen Mitversicherten ausschließt. Für eine erste Orientierung hilft die kostenlose Erste Anwaltliche Auskunft der Rechtsanwaltskammern.
Bezieht Ihr erwachsenes Kind keine Familienbeihilfe mehr, ist es in der Regel nicht mehr mitversichert und braucht einen eigenen Vertrag. Leben Sie allein, ist ein Single-Tarif günstiger.
Arbeitsrechtliche Fragen der Familienmitglieder deckt häufig schon die Arbeiterkammer kostenlos ab. Das spart den Baustein Arbeitsrecht, nicht aber den Schutz für Miete, Verträge und Verkehr.
Fragen und Antworten
In verbreiteten österreichischen Bedingungen nicht.
Entscheidend ist, dass er mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt.
Bis 18 immer, danach solange für sie Familienbeihilfe bezogen wird,
und während des Präsenz- oder Zivildienstes.
Nur über einen Zusatz, wenn sie Pflegegeld beziehen und bei Ihnen oder im Pflegeheim leben.
Nein.
Mitversicherte können Ansprüche nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers geltend machen.
Nicht automatisch.
Dafür brauchen Sie einen eigenen Familienrechts-Baustein, oft mit Mediation vor dem Verfahren.
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Alles zur Versicherung: Rechtsschutz
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung, wenn ich Mitglied der Arbeiterkammer bin?
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung in Österreich?
Ein einfacher Privatrechtsschutz ohne Kfz beginnt in Österreich bei etwa 6 Euro im Monat. Sin …
Welche Bereiche deckt eine Rechtsschutzversicherung in Österreich ab?
In Österreich setzt sich der Rechtsschutz aus Bausteinen nach den ARB zusammen, den Allgemein …
Zahlt die Rechtsschutzversicherung in Österreich bei einer Scheidung?
Nein. Für das Scheidungsverfahren selbst zahlt die Polizze in Österreich nicht, Familien- und …
Lohnt sich ein Kfz-Rechtsschutz in Österreich?
Ein eigenständiger Kfz-Rechtsschutz beginnt in Österreich bei etwa 5,50 Euro im Monat, also r …
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