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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Wer haftet in Österreich bei einem Fehler in der Videokonsultation?

Kurz gesagt

Wer haftet in Österreich bei einem Fehler in der Videokonsultation? Die Ärztin oder der Arzt, wie in der Ordination: Das Ärztegesetz erlaubt Telemedizin, die Sorgfaltspflichten bleiben gleich. Freiberufliche Ärzte müssen eine Berufshaftpflicht mit mindestens 2 Millionen Euro je Versicherungsfall haben, sie zahlt Ihren Schaden. Schadenersatz verjährt drei Jahre nach Kenntnis von Schaden und Schädiger.

Wer haftet in Österreich bei einem Fehler in der Videokonsultation?

Was es kostet

Für Patienten zählt vor allem die Rechtsschutzversicherung. Für Ärzte schreibt das Ärztegesetz eine Mindestsumme vor.

BeispielRichtwert
Rechtsschutz, Einzelperson, Basisschutz ohne Kfzab etwa 6 Euro im Monat
Rechtsschutz, Einzelperson, Privat, Beruf und Wohnenetwa 10 bis 25 Euro im Monat
Rechtsschutz, Familie mit Kfz- und Privatschutzetwa 233 bis 484 Euro im Jahr
Pflicht-Berufshaftpflicht freiberuflicher Ärztemindestens 2 Millionen Euro je Versicherungsfall

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beispielen.

Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Entzündete Wunde per Video als harmlos eingestuft

Ein Patient zeigt in der Videokonsultation eine gerötete Wunde. Die Ärztin rät zu Salbe, statt ihn einzubestellen. Eine Blutvergiftung folgt, er ist sechs Wochen im Krankenstand.

SpitalsbehandlungKrankenversicherung, Regress bei der Haftpflicht der Ärztin
Verdienstentgang über das Krankengeld hinausBerufshaftpflicht der Ärztin, wenn der Fehler feststeht
SchmerzengeldBerufshaftpflicht der Ärztin
Anwalt und GutachtenRechtsschutzversicherung, wenn vorhanden

Ob die Ärztin haftet, hängt davon ab, ob sie ohne Untersuchung entscheiden durfte. Das klärt ein medizinisches Gutachten.

Für die Videokonsultation gilt dieselbe Sorgfalt wie in der Ordination

Nach § 49 Ärztegesetz übt der Arzt seinen Beruf persönlich und unmittelbar aus, ausdrücklich auch durch Telemedizin. Er muss dabei nach den Maßstäben der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung handeln, ob in der Ordination oder in der Videokonsultation.

Ein Fehler in der Videokonsultation ist deshalb genauso ein Behandlungsfehler wie einer vor Ort. Gehaftet wird nach dem ABGB, wenn der Arzt schuldhaft gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen hat.

Typische Fehler in der Videokonsultation

Per Video kann der Arzt nicht abtasten, abhören oder messen. Kann er nicht sicher beurteilen, was Ihnen fehlt, muss er Sie in die Ordination oder in eine Ambulanz schicken. Unterlässt er das, kann genau darin der Fehler liegen.

SituationHaftung
Ärztin erkennt per Video, dass eine Untersuchung nötig ist, und bestellt Sie einkorrekt, kein Fehler
Diagnose per Video, obwohl eine Untersuchung nötig gewesen wäremöglicher Behandlungsfehler
Verbindung bricht ab, die Ärztin meldet sich nicht zurückkann ein Sorgfaltsverstoß sein
Sie verschweigen BeschwerdenIhr Mitverschulden zählt

Wer den Schaden nach einer Videokonsultation zahlt

Haftet der Arzt, zahlt seine Berufshaftpflicht. Freiberufliche Ärzte dürfen erst tätig werden, wenn sie eine Berufshaftpflicht mit mindestens 2 Millionen Euro je Versicherungsfall nachgewiesen haben (§ 52d ÄrzteG).

Ihre Behandlungskosten trägt zunächst die Krankenversicherung, die sich beim Schädiger schadlos hält (§ 332 ASVG). Ihnen persönlich stehen Schmerzengeld, Verdienstentgang und weitere Kosten zu.

Fristen und Rechtsschutz

Schadenersatzansprüche verjähren in drei Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Schaden und Schädiger kennen (§ 1489 ABGB). Warten Sie nach einem Verdacht auf einen Fehler in der Videokonsultation deshalb nicht zu lange.

Eine Rechtsschutzversicherung mit Schadenersatz-Baustein übernimmt Anwalts- und Gutachterkosten, wenn der Fehler nach Vertragsbeginn passiert ist.

Wann Sie keinen Anwalt brauchen

War die Videokonsultation nur unbefriedigend, ohne dass ein gesundheitlicher Schaden entstanden ist, gibt es keinen Anspruch. Bei Zweifeln an einer Diagnose ist eine zweite Meinung in einer Ordination meist der schnellere Weg.

Beratung zu Rechtsschutz und Arzthaftung

Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler und prüft, ob Ihre Polizzen bei einem Behandlungsfehler, auch nach einer Videokonsultation, Anwalt und Gutachten abdecken. Die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist die Beratung kostenlos.

Schritt für Schritt

  1. Datum, Uhrzeit und Inhalt der Videokonsultation sofort aufschreiben.
  2. Bei der Ordination eine Kopie der Dokumentation anfordern.
  3. Befunde der Folgebehandlung sammeln und ein medizinisches Gutachten in Betracht ziehen.
  4. Vor einem Anwalt die Deckung Ihrer Rechtsschutzversicherung klären.
  5. Die Frist von drei Jahren ab Kenntnis im Blick behalten.

Checkliste

  • Notizen zur Videokonsultation vorhanden
  • Kopie der Dokumentation angefordert
  • Befunde der Folgebehandlung gesammelt
  • Frist von drei Jahren notiert
  • Rechtsschutz mit Schadenersatz-Baustein geprüft

Häufige Fehler

  • Beschwerden in der Videokonsultation verharmlosen
  • Bei Verschlechterung auf einen Rückruf warten statt in eine Ambulanz zu gehen
  • Die Verjährung verstreichen lassen
  • Erst nach dem Fehler eine Rechtsschutzversicherung abschließen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Darf mich ein Arzt in Österreich per Video behandeln?

Ja, § 49 Ärztegesetz nennt Telemedizin ausdrücklich als Form der unmittelbaren Berufsausübung.

Haftet der Arzt per Video weniger als in der Ordination?

Nein.

Er muss dieselbe Sorgfalt einhalten.

Reicht das Video nicht, muss er Sie einbestellen.

Wie hoch muss die Berufshaftpflicht eines Arztes sein?

Bei freiberuflicher Tätigkeit mindestens 2 Millionen Euro je Versicherungsfall.

Wie lange habe ich Zeit für meine Ansprüche?

Drei Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Schaden und Schädiger kennen.

Wer zahlt meine Behandlungskosten nach dem Fehler?

Zunächst die Krankenversicherung.

Sie holt sich das Geld beim Schädiger zurück (§ 332 ASVG).

Zahlt eine Rechtsschutzversicherung den Streit mit dem Arzt?

Mit Schadenersatz-Baustein meist ja, wenn der Fehler nach Vertragsbeginn passiert ist.

Holen Sie vor dem Anwalt die Deckungszusage ein.

Quellen

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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