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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Welche Versicherungen brauchen Köche und Servicekräfte in Österreich?

Kurz gesagt

Welche Versicherungen Köche und Servicekräfte in Österreich brauchen: zuerst Schutz der Arbeitskraft, als Richtwert 50 bis 110 Euro im Monat für 1.000 Euro BU-Rente mit 30 Jahren. Gelernte Köche haben im ASVG Berufsschutz, Hilfskräfte nicht. Trinkgeld ist steuerfrei, zählt für die Sozialversicherung aber nur als Pauschale. Dazu Unfallversicherung für die Freizeit.

Welche Versicherungen brauchen Köche und Servicekräfte in Österreich?

Was es kostet

Prämien aus veröffentlichten Vergleichen in Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Berufsunfähigkeit, Metallbearbeiter, 38 Jahre, 1.000 Euro Rente, körperlicher Berufab etwa 55 Euro im Monat
Berufsunfähigkeit, Elektriker, 43 Jahre, 3.000 Euro Renteab etwa 240 Euro im Monat
Private Unfallversicherung, Büro oder Handwerkab etwa 8 bis 26 Euro im Monat
Eigene Privathaftpflicht, 3 Millionen Euroab 42 Euro im Jahr
Koch, 30 Jahre, 1.000 Euro BU-Renteetwa 50 bis 110 Euro im Monat

Der letzte Wert ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Ihre Prämie hängt von Tätigkeit, Alter und Gesundheit ab.

Rechenbeispiel

Servicekraft ohne Lehre, 32 Jahre, Kniearthrose

Sie kann nicht mehr lange gehen und tragen. Eine sitzende Arbeit wäre möglich.

Invaliditätspension nach ASVGkeine, kein Berufsschutz und Arbeit am Arbeitsmarkt möglich
Gesetzliche Unfallversicherungnichts, weil kein Unfall
Private BU mit 1.000 Euro Rentezahlt bei mindestens 50 Prozent im Service
Trinkgeld über der Pauschalefällt ersatzlos weg

Ohne private Absicherung muss sie eine schlechter bezahlte Arbeit annehmen. Mit Versicherung bekommt sie 1.000 Euro im Monat.

Was Köche und Servicekräfte gefährdet

Köche und Servicekräfte arbeiten mit Messern, heißen Pfannen, auf nassen Böden und tragen schwer. Versicherer stufen Köche und Servicekräfte in teurere Gruppen ein als Büroberufe.

Am teuersten wird ein Leiden, das den Beruf beendet, etwa Rücken, Knie, ein Handekzem oder eine Allergie. Dann kommt es darauf an, ob Sie im ASVG Berufsschutz haben.

Berufsschutz: gelernt oder Hilfskraft

Wer überwiegend in einem erlernten oder angelernten Beruf gearbeitet hat, gilt nach § 255 ASVG als invalid, wenn die Arbeitsfähigkeit unter die Hälfte einer gesunden Person mit ähnlicher Ausbildung sinkt. Nötig sind 90 Pflichtversicherungsmonate in diesem Beruf in den letzten 15 Jahren.

Ungelernte Küchenhilfen und Servicekräfte ohne Lehre haben diesen Schutz nicht. Sie werden auf jede Tätigkeit am Arbeitsmarkt verwiesen. Für sie ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung umso wichtiger.

Trinkgeld und Pension

Ortsübliches Trinkgeld von Gästen ist lohnsteuerfrei (§ 3 Abs. 1 Z 16a EStG). Für die Sozialversicherung können aber bundesweit einheitliche Pauschalbeträge festgesetzt werden, die der Beitragsbemessung zugrunde liegen (§ 44 ASVG).

Damit zählt ein Teil des Trinkgelds für Krankengeld und Pension, aber nur in Höhe der Pauschale. Wer mehr Trinkgeld bekommt, verliert bei Krankheit mehr, als die Abrechnung zeigt. Planen Sie dafür einen Notgroschen ein.

Reihenfolge für Köche und Servicekräfte

Für Köche und Servicekräfte in Österreich ergibt sich diese Reihenfolge.

PrioritätVersicherungTypische Prämie
1BerufsunfähigkeitsversicherungRichtwert 50 bis 110 Euro im Monat
2Private Unfallversicherungab etwa 8 bis 26 Euro im Monat
3Haushaltsversicherung mit Privathaftpflichteigene Haftpflicht ab etwa 42 Euro im Jahr
4Rechtsschutz für Privat und Verkehretwa 233 bis 484 Euro im Jahr als Familienpaket
meist unnötigBetriebshaftpflichtSache des Betriebs

Haftung in Küche und Service

Geht Geschirr zu Bruch, ist das meist eine entschuldbare Fehlleistung oder geringes Verschulden. Dem Gast gegenüber haftet der Betrieb für seine Mitarbeiter (§ 1313a ABGB). Ihre eigene Haftung kann das Gericht nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz mäßigen.

Fehlt Geld in der Kellnerbrieftasche, gelten dieselben Regeln. Einen Lohnabzug dürfen Sie binnen 14 Tagen widersprechen. Wer ein eigenes Lokal eröffnet, findet eigene Seiten zu den Betriebsarten. Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler; die Courtage zahlt der Versicherer.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob Sie gelernt sind und Berufsschutz haben.
  2. Berufsunfähigkeitsversicherung anfragen, Küche oder Service genau beschreiben.
  3. Unfallversicherung für die Freizeit ergänzen.
  4. Haushaltsversicherung auf Privathaftpflicht prüfen.
  5. Notgroschen für das Trinkgeld über der Pauschale bilden.

Checkliste

  • Arbeitskraft abgesichert
  • Gesundheitsfragen vollständig, auch Haut
  • Freizeitunfälle versichert
  • Privathaftpflicht vorhanden
  • Widerspruchsfrist bei Lohnabzug bekannt

Häufige Fehler

  • Als Hilfskraft auf eine Pension aus dem ASVG hoffen
  • Mit dem vollen Trinkgeld bei Krankheit rechnen
  • Hautprobleme im Antrag verschweigen
  • Bruchschäden ohne Widerspruch vom Lohn abziehen lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zählt Trinkgeld für die Pension?

Nur in Höhe der Pauschale, die für die Sozialversicherung festgesetzt ist.

Lohnsteuerfrei ist ortsübliches Trinkgeld.

Haben Köche Berufsschutz?

Gelernte Köche mit 90 Pflichtmonaten im Beruf in den letzten 15 Jahren ja, Hilfskräfte nicht.

Muss ich zerbrochenes Geschirr zahlen?

Meist nicht.

Bei entschuldbarer Fehlleistung haften Sie nicht, sonst kann das Gericht den Ersatz mäßigen.

Ist ein Schnitt in der Küche ein Arbeitsunfall?

Ja, Unfälle bei der Arbeit sind gesetzlich gedeckt.

Warum ist die BU für Köche teurer?

Weil körperliche Berufe häufiger vor der Pension aufgegeben werden.

Quellen

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