Alles zur Versicherung: Zahnversicherung
Zahlt die ÖGK Kronen und Implantate?
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Kurz gesagt
Als fehlender Zahn gilt bei der Zahnversicherung in Österreich meist ein Zahn, der nicht mehr da und noch nicht durch Krone, Brücke, Implantat oder Prothese ersetzt ist. Was genau zählt, steht in der Antragsfrage. Bestehende Lücken sind meist vom Schutz ausgenommen. Weil die ÖGK Implantate nicht zahlt, kostet eine solche Lücke etwa 2.500 bis 4.000 Euro.
Was das Schließen einer Lücke in Österreich kostet, die beim Abschluss schon offen war.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Implantat samt Krone | etwa 2.500 bis 4.000 Euro |
| Vollkeramik-Krone | etwa 800 bis 1.500 Euro |
| ÖGK-Leistung für Implantat, Krone oder Brücke | 0 Euro |
| Zahnversicherung, Erwachsene | meist 20 bis 50 Euro im Monat |
Preisspannen aus veröffentlichten Übersichten, Stand Oktober 2026.
Ob und wie eine Lücke versichert werden kann, regelt der jeweilige Tarif.
Rechenbeispiel
Der Antrag fragt nach fehlenden Zähnen. Der Tarif schließt die bestehende Lücke aus.
| Fehlende Zähne laut Antrag | 1 |
| Implantat für diese Lücke | nicht versichert, etwa 2.500 bis 4.000 Euro selbst |
| Krone an einem anderen Zahn nach drei Jahren | versichert nach Tarif |
| ÖGK für die Krone | keine Leistung |
Der Tarif lohnt sich für die übrigen Zähne, nicht für die vorhandene Lücke.
Private Zahnversicherungen fragen im Antrag nach fehlenden Zähnen, angeratenen Behandlungen und dem Zustand Ihres Gebisses. Gemeint sind in der Regel Zähne, die nicht mehr vorhanden und noch nicht durch Zahnersatz ersetzt sind. Ob Weisheitszähne mitzählen, regelt der Antragstext.
Eine Lücke, die schon mit einer Brücke oder einem Implantat geschlossen ist, wird meist in einer eigenen Frage zum vorhandenen Zahnersatz erfasst. Geben Sie beides vollständig an.
Nie angelegte Zähne, Milchzähne, die nie gewechselt haben, oder eine durch Zahnspange geschlossene Lücke behandeln die Anträge unterschiedlich. Geben Sie solche Fälle im Zweifel an und lassen Sie sich die Einordnung schriftlich bestätigen.
Eine herausnehmbare Prothese ist Zahnersatz. Fragen Sie, ob Ihr Tarif Zähne, die nur durch eine Prothese ersetzt sind, als fehlend wertet. Davon hängt ab, ob ein späteres Implantat an dieser Stelle versichert ist.
| Situation | Meist fehlender Zahn? |
|---|---|
| Zahn gezogen, Lücke offen | ja |
| Lücke mit Brücke oder Implantat geschlossen | nein, aber Zahnersatz angeben |
| Weisheitszahn entfernt | je nach Antragsfrage |
| Bleibender Zahn nie angelegt | je nach Antragsfrage |
| Ersetzt durch herausnehmbare Prothese | je nach Tarif |
Ein Zahn, der beim Abschluss schon fehlt, ist meist vom Schutz ausgenommen. Für alle übrigen Zähne gilt der Tarif normal, mit Wartezeit und Höchstbeträgen in den ersten Jahren.
Weil die ÖGK für Kronen, Brücken und Implantate nichts zahlt, trägt eine bestehende Lücke ein hohes Kostenrisiko. Ein neuer Tarif ändert daran nichts. Er lohnt sich für die gesunden Zähne.
Verschweigen Sie eine Lücke, kann der Versicherer nach § 178k VersVG innerhalb von drei Jahren ab Abschluss vom Vertrag zurücktreten oder kündigen, bei Arglist auch später. Dann verlieren Sie den Schutz für alle Zähne.
Lassen Sie sich vor dem Antrag vom Zahnarzt einen Befund geben, welche Zähne fehlen und welche ersetzt sind. Damit beantworten Sie die Fragen sicher.
Fragen und Antworten
Das regelt die Antragsfrage.
Lesen Sie den Wortlaut genau.
Meist nicht, die Lücke ist ersetzt.
Die Brücke müssen Sie aber als Zahnersatz angeben.
Meist ja, die bestehenden Lücken sind dann aber ausgeschlossen.
Der Versicherer kann nach § 178k VersVG innerhalb von drei Jahren zurücktreten,
bei Arglist auch später.
Nein, Implantate, Kronen und Brücken sind in Österreich Privatleistungen.
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