Alles zur Versicherung: Zahnversicherung
Zahlt die ÖGK Kronen und Implantate?
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? Kundenstimmen KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Akademie: Führerscheinfragen üben Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Bootsfinanzierung Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Mit dem Boot ins Ausland Gestohlen gemeldet Magazin und Podcast Mitmachen Rennkalender und Messen Lieblingshafen 2027Im Schadenfall
Schaden melden Notruf +49 3375 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Zahnversicherung
Kurz gesagt
Was ist ein Kostenvoranschlag beim Zahnarzt in Österreich? Eine schriftliche Aufstellung vor der Behandlung mit Befund, geplanter Arbeit und Preis, etwa rund 970 Euro für eine Metallkeramikkrone. Für Prothesen braucht die ÖGK ihn zur Bewilligung, Kronen und Implantate zahlt sie grundsätzlich nicht. Ihre Zahnversicherung will ihn auch sehen. Verrechnen darf die Praxis ihn nur nach Hinweis.
Was Zahnersatz in Österreich kostet und was Kasse und Zahnversicherung beitragen, aus öffentlich genannten Angaben.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Krone Metallkeramik, Richtwert der Zahnärztekammer | rund 970 Euro |
| Vollkeramikkrone | etwa 800 bis 1.500 Euro |
| Implantat mit Krone | etwa 2.500 bis 4.000 Euro |
| Selbstbehalt ÖGK bei Prothesen ab 1. Mai 2026 | 20 oder 30 Prozent der tariflichen Kosten |
| Zuschuss BVAEB je Implantat | 80 Prozent, höchstens 350 Euro |
| Beispieltarif Zahnersatzversicherung, 90 Prozent Erstattung | höchstens 550 Euro im 1. Jahr, 3.400 Euro ab dem 5. Jahr |
Kosten und Kassenleistungen aus öffentlich genannten Angaben, Stand Oktober 2026.
Die Staffel stammt aus einem veröffentlichten Tarifbeispiel, andere Tarife weichen ab.
Die Werte im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis.
Lassen Sie sich immer einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben;
das passende Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Ihre Zahnversicherung läuft seit gut zwei Jahren, sie ist also im dritten Versicherungsjahr. Der Kostenvoranschlag zeigt vorher, was bleibt.
| Kostenvoranschlag für die Brücke | etwa 2.400 Euro |
| Zuschuss der ÖGK | 0 Euro |
| 90 Prozent der Kosten | 2.160 Euro |
| Höchstbetrag im 3. Versicherungsjahr | 1.700 Euro |
| Ihr Eigenanteil | etwa 700 Euro |
Die Staffel begrenzt die Leistung. Wartet sie bis zum 5. Jahr, würde der Tarif 2.160 Euro zahlen. Rechnung mit Richtwerten.
Was in Deutschland Heil- und Kostenplan heißt, ist in Österreich der Kostenvoranschlag. Darin beschreibt die Praxis den Befund, also welche Zähne fehlen oder kaputt sind, die geplante Versorgung, das Material und die Kosten für Zahnarzt und Labor.
Er ist die Grundlage für drei Entscheidungen: Ihre eigene, ob Sie die Behandlung so wollen, die der Krankenkasse bei Prothesen und die Ihrer Zahnversicherung. Holen Sie ihn immer schriftlich ein, bevor teure Arbeiten beginnen.
Bei der ÖGK ist herausnehmbarer Zahnersatz eine Kassenleistung. Vor der Anfertigung braucht es eine Bewilligung, die meist die Praxis beantragt. Seit 1. Mai 2026 zahlen Sie 20 oder 30 Prozent der tariflichen Kosten selbst. Festsitzender Zahnersatz wie Kronen, Brücken und Implantate ist grundsätzlich Privatleistung, Zuschüsse gibt es nur in besonderen medizinischen Fällen.
| Behandlung | ÖGK | Kostenvoranschlag sinnvoll? |
|---|---|---|
| Kunststoff- oder Metallgerüstprothese | Kassenleistung mit Selbstbehalt, Bewilligung nötig | ja, für die Bewilligung |
| Metallkeramikkrone | grundsätzlich kein Zuschuss | ja, für Sie und die Zahnversicherung |
| Brücke | grundsätzlich kein Zuschuss | ja |
| Implantat mit Krone | kein Zuschuss | ja, mit Laborkosten getrennt |
| Füllung oder Wurzelbehandlung beim Vertragszahnarzt | Kassenleistung | meist nicht nötig |
Für Verbraucher gilt: Ein Kostenvoranschlag ist als richtig garantiert, wenn die Praxis nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt. Steht dort unverbindlich, darf der Preis steigen. Wird es aber deutlich teurer, muss die Praxis Sie sofort informieren, sonst verliert sie den Anspruch auf den Mehrpreis.
Für die Erstellung darf die Praxis nur etwas verlangen, wenn sie Sie vorher darauf hingewiesen hat. Fragen Sie im Zweifel vorab.
Viele Zahnversicherungen prüfen vor der Behandlung, was sie übernehmen. Mit dem Kostenvoranschlag wissen Sie vorher, wie viel Sie selbst tragen. Wichtig sind die Leistungsstaffeln: In den ersten Jahren ist die Erstattung oft auf wenige hundert oder tausend Euro begrenzt.
Was der Zahnarzt vor Vertragsbeginn angeraten oder geplant hat, ist ausgeschlossen. Ein Kostenvoranschlag mit Datum vor Versicherungsbeginn ist dafür ein klarer Beleg. Lassen Sie sich also erst versichern und dann planen.
Für Kontrolle, Füllungen und Wurzelbehandlungen beim Kassenzahnarzt ist kein Kostenvoranschlag nötig, die Kasse rechnet direkt ab. Bei Mundhygiene, die Sie privat zahlen, reicht ein Preis auf Nachfrage.
Ab einigen hundert Euro sollten Sie ihn immer verlangen. Bei Implantaten lohnt sich ein zweiter Kostenvoranschlag zum Vergleich.
Fragen und Antworten
Nur, wenn die Praxis Sie vorher darauf hinweist. Sonst ist er für Sie kostenlos.
Für Verbraucher gilt er als garantiert, wenn nicht ausdrücklich unverbindlich draufsteht.
Grundsätzlich nicht. Festsitzender Zahnersatz ist Privatleistung, außer in besonderen medizinischen Fällen.
Ja, vor der Anfertigung. Den Antrag stellt meist die Zahnarztpraxis.
80 Prozent des um den Selbstbehalt verminderten Kassentarifs, nicht den vollen Rechnungsbetrag.
Im Kern ja. Heil- und Kostenplan ist der deutsche Begriff, in Österreich spricht man vom Kostenvoranschlag.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns. Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: +49 3375 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Zahnversicherung
Zahlt die ÖGK Kronen und Implantate?
Was kostet Zahnersatz in Österreich und was zahlt die ÖGK?
Eine Krone kostet in Österreich meist 800 bis 1.500 Euro, ein Implantat mit Krone 2.500 bis 4 …
Gibt es in Österreich ein Bonusheft für Zahnersatz?
Nein, ein Bonusheft für Zahnersatz wie in Deutschland gibt es in Österreich nicht. Die ÖGK za …
Zahlt die Zahnversicherung, wenn die Behandlung schon begonnen hat?
Nein, in der Regel nicht. Was der Zahnarzt vor Vertragsbeginn angeraten, geplant oder begonne …
Was zahlt eine Zahnversicherung in Österreich?
Sie zahlt vor allem, was die ÖGK nicht zahlt: Kronen, Brücken und Implantate, gute Tarife bis …
Ihr Makler: Norman Nammert, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland, unter der Marke NAMMERT.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen und vermittelt Ihren Vertrag nicht.
Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.
Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.
Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist eingegangen. Nicht warten? Rufen Sie an: +49 3375 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen