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Was ist ein Kostenvoranschlag beim Zahnarzt in Österreich?

Kurz gesagt

Was ist ein Kostenvoranschlag beim Zahnarzt in Österreich? Eine schriftliche Aufstellung vor der Behandlung mit Befund, geplanter Arbeit und Preis, etwa rund 970 Euro für eine Metallkeramikkrone. Für Prothesen braucht die ÖGK ihn zur Bewilligung, Kronen und Implantate zahlt sie grundsätzlich nicht. Ihre Zahnversicherung will ihn auch sehen. Verrechnen darf die Praxis ihn nur nach Hinweis.

Was ist ein Kostenvoranschlag beim Zahnarzt in Österreich?

Was es kostet

Was Zahnersatz in Österreich kostet und was Kasse und Zahnversicherung beitragen, aus öffentlich genannten Angaben.

BeispielRichtwert
Krone Metallkeramik, Richtwert der Zahnärztekammerrund 970 Euro
Vollkeramikkroneetwa 800 bis 1.500 Euro
Implantat mit Kroneetwa 2.500 bis 4.000 Euro
Selbstbehalt ÖGK bei Prothesen ab 1. Mai 202620 oder 30 Prozent der tariflichen Kosten
Zuschuss BVAEB je Implantat80 Prozent, höchstens 350 Euro
Beispieltarif Zahnersatzversicherung, 90 Prozent Erstattunghöchstens 550 Euro im 1. Jahr, 3.400 Euro ab dem 5. Jahr

Kosten und Kassenleistungen aus öffentlich genannten Angaben, Stand Oktober 2026.

Die Staffel stammt aus einem veröffentlichten Tarifbeispiel, andere Tarife weichen ab.

Die Werte im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis.

Lassen Sie sich immer einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben;

das passende Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Angestellte, 42 Jahre, bei der ÖGK, Brücke über drei Zähne

Ihre Zahnversicherung läuft seit gut zwei Jahren, sie ist also im dritten Versicherungsjahr. Der Kostenvoranschlag zeigt vorher, was bleibt.

Kostenvoranschlag für die Brückeetwa 2.400 Euro
Zuschuss der ÖGK0 Euro
90 Prozent der Kosten2.160 Euro
Höchstbetrag im 3. Versicherungsjahr1.700 Euro
Ihr Eigenanteiletwa 700 Euro

Die Staffel begrenzt die Leistung. Wartet sie bis zum 5. Jahr, würde der Tarif 2.160 Euro zahlen. Rechnung mit Richtwerten.

Was im Kostenvoranschlag steht

Was in Deutschland Heil- und Kostenplan heißt, ist in Österreich der Kostenvoranschlag. Darin beschreibt die Praxis den Befund, also welche Zähne fehlen oder kaputt sind, die geplante Versorgung, das Material und die Kosten für Zahnarzt und Labor.

Er ist die Grundlage für drei Entscheidungen: Ihre eigene, ob Sie die Behandlung so wollen, die der Krankenkasse bei Prothesen und die Ihrer Zahnversicherung. Holen Sie ihn immer schriftlich ein, bevor teure Arbeiten beginnen.

Was die Kasse zahlt

Bei der ÖGK ist herausnehmbarer Zahnersatz eine Kassenleistung. Vor der Anfertigung braucht es eine Bewilligung, die meist die Praxis beantragt. Seit 1. Mai 2026 zahlen Sie 20 oder 30 Prozent der tariflichen Kosten selbst. Festsitzender Zahnersatz wie Kronen, Brücken und Implantate ist grundsätzlich Privatleistung, Zuschüsse gibt es nur in besonderen medizinischen Fällen.

BehandlungÖGKKostenvoranschlag sinnvoll?
Kunststoff- oder MetallgerüstprotheseKassenleistung mit Selbstbehalt, Bewilligung nötigja, für die Bewilligung
Metallkeramikkronegrundsätzlich kein Zuschussja, für Sie und die Zahnversicherung
Brückegrundsätzlich kein Zuschussja
Implantat mit Kronekein Zuschussja, mit Laborkosten getrennt
Füllung oder Wurzelbehandlung beim VertragszahnarztKassenleistungmeist nicht nötig

Verbindlich oder unverbindlich

Für Verbraucher gilt: Ein Kostenvoranschlag ist als richtig garantiert, wenn die Praxis nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt. Steht dort unverbindlich, darf der Preis steigen. Wird es aber deutlich teurer, muss die Praxis Sie sofort informieren, sonst verliert sie den Anspruch auf den Mehrpreis.

Für die Erstellung darf die Praxis nur etwas verlangen, wenn sie Sie vorher darauf hingewiesen hat. Fragen Sie im Zweifel vorab.

Warum Ihre Zahnversicherung ihn sehen will

Viele Zahnversicherungen prüfen vor der Behandlung, was sie übernehmen. Mit dem Kostenvoranschlag wissen Sie vorher, wie viel Sie selbst tragen. Wichtig sind die Leistungsstaffeln: In den ersten Jahren ist die Erstattung oft auf wenige hundert oder tausend Euro begrenzt.

Was der Zahnarzt vor Vertragsbeginn angeraten oder geplant hat, ist ausgeschlossen. Ein Kostenvoranschlag mit Datum vor Versicherungsbeginn ist dafür ein klarer Beleg. Lassen Sie sich also erst versichern und dann planen.

Wann Sie keinen brauchen

Für Kontrolle, Füllungen und Wurzelbehandlungen beim Kassenzahnarzt ist kein Kostenvoranschlag nötig, die Kasse rechnet direkt ab. Bei Mundhygiene, die Sie privat zahlen, reicht ein Preis auf Nachfrage.

Ab einigen hundert Euro sollten Sie ihn immer verlangen. Bei Implantaten lohnt sich ein zweiter Kostenvoranschlag zum Vergleich.

Schritt für Schritt

  1. Schriftlichen Kostenvoranschlag mit Befund, Material und Laborkosten verlangen.
  2. Fragen, ob er verbindlich ist und ob er etwas kostet.
  3. Bei Prothesen die Bewilligung der Kasse abwarten.
  4. Kostenvoranschlag vor Beginn an die Zahnversicherung schicken.
  5. Antwort zu Höhe und Staffel abwarten.
  6. Bei hohen Beträgen einen zweiten Kostenvoranschlag einholen.

Checkliste

  • Kostenvoranschlag schriftlich und mit Datum
  • Laborkosten und Material getrennt ausgewiesen
  • Verbindlich oder unverbindlich geklärt
  • Bewilligung der Kasse bei Prothesen
  • Zusage oder Rechnung der Zahnversicherung vor Beginn
  • Leistungsstaffel Ihres Tarifs bekannt

Häufige Fehler

  • Mit einer teuren Behandlung beginnen, bevor die Zahnversicherung geantwortet hat
  • Einen Kostenvoranschlag vor Vertragsbeginn einholen und dann die Versicherung abschließen
  • Glauben, die ÖGK zahle einen Zuschuss für Kronen
  • Einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für einen Festpreis halten
  • Deutsche Festzuschüsse auf Österreich übertragen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kostet ein Kostenvoranschlag beim Zahnarzt etwas?

Nur, wenn die Praxis Sie vorher darauf hinweist. Sonst ist er für Sie kostenlos.

Ist der Kostenvoranschlag verbindlich?

Für Verbraucher gilt er als garantiert, wenn nicht ausdrücklich unverbindlich draufsteht.

Zahlt die ÖGK eine Krone?

Grundsätzlich nicht. Festsitzender Zahnersatz ist Privatleistung, außer in besonderen medizinischen Fällen.

Brauche ich für eine Prothese eine Bewilligung?

Ja, vor der Anfertigung. Den Antrag stellt meist die Zahnarztpraxis.

Was bekomme ich beim Wahlzahnarzt zurück?

80 Prozent des um den Selbstbehalt verminderten Kassentarifs, nicht den vollen Rechnungsbetrag.

Ist Heil- und Kostenplan dasselbe wie Kostenvoranschlag?

Im Kern ja. Heil- und Kostenplan ist der deutsche Begriff, in Österreich spricht man vom Kostenvoranschlag.

Quellen

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