Alles zur Versicherung: Haushaltsversicherung
Ist die Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung enthalten?
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Kurz gesagt
Was bedeutet 'unbenannte Gefahren' in der Haushaltsversicherung? Normal ersetzt die Haushaltsversicherung nur benannte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl. Ist ein Baustein für unbenannte Gefahren vereinbart, zählt jeder plötzliche, unvorhergesehene Schaden, der nicht ausgeschlossen ist, etwa der umgestoßene Fernseher. Grenzen setzen Ausschlüsse, Höchstsumme und Selbstbehalt.
Prämien der Haushaltsversicherung in Österreich nach veröffentlichten Modellrechnungen. Der Baustein für unbenannte Gefahren kommt als Aufschlag dazu.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| 70 Quadratmeter in Wien, Selbstbehalt bis 200 Euro | rund 6 bis 15 Euro im Monat |
| Selbstbehalt 150 bis 200 Euro | rund 10 bis 15 Prozent günstiger |
| Naturgefahren wie Hochwasser, Sublimit | meist 4.000 bis 10.000 Euro je Schaden |
| Aufschlag für unbenannte Gefahren | etwa 10 bis 40 Prozent auf die Grundprämie |
Prämien und Sublimits aus einer veröffentlichten Übersicht mit Modellrechnung, Stand 2026.
Der Aufschlag für unbenannte Gefahren ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis und hängt von
Höchstsumme und Selbstbehalt des Bausteins ab.
Rechenbeispiel
Beim Spielen kippt der neue Fernseher vom Kasten, das Display ist gebrochen.
| Neupreis Fernseher | 1.100 Euro |
| Haushaltsversicherung ohne Baustein | 0 Euro, keine benannte Gefahr |
| Mit unbenannten Gefahren, Selbstbehalt 150 Euro | 950 Euro |
| Aufschlag im Jahr, Beispiel | etwa 15 bis 40 Euro |
Ein einziger Schaden dieser Art bezahlt den Baustein für viele Jahre. Ohne Kinder und mit älteren Geräten ist der Nutzen deutlich kleiner.
Die Haushaltsversicherung ersetzt Ihren Hausrat zum Neuwert, wenn eine der genannten Gefahren eintritt: Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Einbruchdiebstahl. Glasbruch ist je nach Tarif ein eigener Baustein. Hochwasser, Erdrutsch, Lawine und Schneedruck sind nur mit niedrigen Summen gedeckt, laut Verein für Konsumenteninformation meist 4.000 bis 10.000 Euro.
Was keine dieser Gefahren ist, zahlt die klassische Haushaltsversicherung nicht. Fällt Ihr Fernseher beim Umstellen vom Kasten, liegt weder Feuer noch Einbruch vor, und Sie tragen den Schaden selbst.
Ein Baustein für unbenannte Gefahren, manchmal auch Allgefahren oder All-Risk genannt, dreht das Prinzip in der Haushaltsversicherung um. Die Bedingungen zählen dann nicht mehr die versicherten Ereignisse auf, sondern nur die Ausnahmen.
Für Sie ist die Frage im Schadenfall dann einfacher: Statt eine passende Gefahr zu suchen, prüfen Sie, ob ein Ausschluss greift. Ob Ihr Tarif einen solchen Baustein überhaupt anbietet und wie weit er reicht, steht in den Bedingungen.
| Schaden | Haushalt ohne Baustein | Haushalt mit unbenannten Gefahren |
|---|---|---|
| Brand in der Küche | gedeckt | gedeckt |
| Fernseher vom Kind umgestoßen | nicht gedeckt | in der Regel gedeckt, wenn nicht ausgeschlossen |
| Kaffee über den Laptop | nicht gedeckt | hängt von den Ausschlüssen ab |
| Handy fällt auf den Boden | nicht gedeckt | hängt von den Ausschlüssen ab |
| Abnutzung der Couch | nicht gedeckt | nicht gedeckt |
Auch ein Baustein für unbenannte Gefahren zahlt nicht alles. Ausgeschlossen sind üblicherweise Vorsatz, allmähliche Abnutzung und Verschleiß sowie Schäden, die schon vor Vertragsbeginn bestanden. Prüfen Sie, ob Handys, Brillen oder Sportgeräte eigens begrenzt sind.
Achten Sie auf eine eigene Höchstsumme je Schaden und einen eigenen Selbstbehalt. Ein Selbstbehalt von 150 bis 200 Euro senkt die Prämie in der Haushaltsversicherung um rund 10 bis 15 Prozent, er mindert aber jede Leistung.
Unbenannte Gefahren in der Haushaltsversicherung lohnen sich vor allem mit kleinen Kindern, Haustieren und teurer Technik in der Wohnung. Dort passieren die Missgeschicke, die keine der klassischen Gefahren abdeckt.
Sie brauchen den Baustein eher nicht, wenn Ihr Hausrat überschaubar ist und Sie einen kaputten Fernseher selbst ersetzen könnten. Ist teure Technik schon über eine eigene Geräteversicherung gedeckt, zahlen Sie sonst doppelt.
In Österreich enthält die Haushaltsversicherung fast immer eine Privathaftpflicht. Beschädigt Ihr Kind beim Besuch den Fernseher der Nachbarn, zahlt dieser Haftpflichtteil. Unbenannte Gefahren betreffen dagegen nur Ihre eigenen Sachen.
Eigene Sachen, die Sie selbst beschädigen, zahlt die Haftpflicht nie. Genau diese Lücke im Haushaltspaket schließt der Baustein für unbenannte Gefahren, wenn er vereinbart ist.
Fragen und Antworten
Im Kern ja.
Beide decken alles, was nicht ausgeschlossen ist.
Den genauen Umfang regeln die Bedingungen.
Ohne Baustein nicht.
Mit unbenannten Gefahren nur, wenn Handys nicht ausgeschlossen oder begrenzt sind.
Sie belegen den plötzlichen Schaden an Ihrer Sache.
Will der Versicherer nicht zahlen, muss er zeigen, dass ein Ausschluss greift.
Das regelt jeder Tarif selbst.
Prüfen Sie, ob er auch unterwegs gilt oder nur zu Hause.
Das ist eine Vertragsänderung, die Ihr Versicherer anbieten kann, aber nicht muss.
Schäden davor bleiben ausgeschlossen.
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