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Was bedeutet 'unbenannte Gefahren' in der Haushaltsversicherung?

Kurz gesagt

Was bedeutet 'unbenannte Gefahren' in der Haushaltsversicherung? Normal ersetzt die Haushaltsversicherung nur benannte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl. Ist ein Baustein für unbenannte Gefahren vereinbart, zählt jeder plötzliche, unvorhergesehene Schaden, der nicht ausgeschlossen ist, etwa der umgestoßene Fernseher. Grenzen setzen Ausschlüsse, Höchstsumme und Selbstbehalt.

Was bedeutet 'unbenannte Gefahren' in der Haushaltsversicherung?

Was es kostet

Prämien der Haushaltsversicherung in Österreich nach veröffentlichten Modellrechnungen. Der Baustein für unbenannte Gefahren kommt als Aufschlag dazu.

BeispielRichtwert
70 Quadratmeter in Wien, Selbstbehalt bis 200 Eurorund 6 bis 15 Euro im Monat
Selbstbehalt 150 bis 200 Eurorund 10 bis 15 Prozent günstiger
Naturgefahren wie Hochwasser, Sublimitmeist 4.000 bis 10.000 Euro je Schaden
Aufschlag für unbenannte Gefahrenetwa 10 bis 40 Prozent auf die Grundprämie

Prämien und Sublimits aus einer veröffentlichten Übersicht mit Modellrechnung, Stand 2026.

Der Aufschlag für unbenannte Gefahren ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis und hängt von

Höchstsumme und Selbstbehalt des Bausteins ab.

Rechenbeispiel

Familie, 85 Quadratmeter in Graz, zwei kleine Kinder

Beim Spielen kippt der neue Fernseher vom Kasten, das Display ist gebrochen.

Neupreis Fernseher1.100 Euro
Haushaltsversicherung ohne Baustein0 Euro, keine benannte Gefahr
Mit unbenannten Gefahren, Selbstbehalt 150 Euro950 Euro
Aufschlag im Jahr, Beispieletwa 15 bis 40 Euro

Ein einziger Schaden dieser Art bezahlt den Baustein für viele Jahre. Ohne Kinder und mit älteren Geräten ist der Nutzen deutlich kleiner.

Benannte Gefahren in der österreichischen Haushaltsversicherung

Die Haushaltsversicherung ersetzt Ihren Hausrat zum Neuwert, wenn eine der genannten Gefahren eintritt: Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Einbruchdiebstahl. Glasbruch ist je nach Tarif ein eigener Baustein. Hochwasser, Erdrutsch, Lawine und Schneedruck sind nur mit niedrigen Summen gedeckt, laut Verein für Konsumenteninformation meist 4.000 bis 10.000 Euro.

Was keine dieser Gefahren ist, zahlt die klassische Haushaltsversicherung nicht. Fällt Ihr Fernseher beim Umstellen vom Kasten, liegt weder Feuer noch Einbruch vor, und Sie tragen den Schaden selbst.

Was unbenannte Gefahren ändern

Ein Baustein für unbenannte Gefahren, manchmal auch Allgefahren oder All-Risk genannt, dreht das Prinzip in der Haushaltsversicherung um. Die Bedingungen zählen dann nicht mehr die versicherten Ereignisse auf, sondern nur die Ausnahmen.

Für Sie ist die Frage im Schadenfall dann einfacher: Statt eine passende Gefahr zu suchen, prüfen Sie, ob ein Ausschluss greift. Ob Ihr Tarif einen solchen Baustein überhaupt anbietet und wie weit er reicht, steht in den Bedingungen.

SchadenHaushalt ohne BausteinHaushalt mit unbenannten Gefahren
Brand in der Küchegedecktgedeckt
Fernseher vom Kind umgestoßennicht gedecktin der Regel gedeckt, wenn nicht ausgeschlossen
Kaffee über den Laptopnicht gedeckthängt von den Ausschlüssen ab
Handy fällt auf den Bodennicht gedeckthängt von den Ausschlüssen ab
Abnutzung der Couchnicht gedecktnicht gedeckt

Wo der Schutz für unbenannte Gefahren endet

Auch ein Baustein für unbenannte Gefahren zahlt nicht alles. Ausgeschlossen sind üblicherweise Vorsatz, allmähliche Abnutzung und Verschleiß sowie Schäden, die schon vor Vertragsbeginn bestanden. Prüfen Sie, ob Handys, Brillen oder Sportgeräte eigens begrenzt sind.

Achten Sie auf eine eigene Höchstsumme je Schaden und einen eigenen Selbstbehalt. Ein Selbstbehalt von 150 bis 200 Euro senkt die Prämie in der Haushaltsversicherung um rund 10 bis 15 Prozent, er mindert aber jede Leistung.

Für wen sich der Baustein lohnt

Unbenannte Gefahren in der Haushaltsversicherung lohnen sich vor allem mit kleinen Kindern, Haustieren und teurer Technik in der Wohnung. Dort passieren die Missgeschicke, die keine der klassischen Gefahren abdeckt.

Sie brauchen den Baustein eher nicht, wenn Ihr Hausrat überschaubar ist und Sie einen kaputten Fernseher selbst ersetzen könnten. Ist teure Technik schon über eine eigene Geräteversicherung gedeckt, zahlen Sie sonst doppelt.

Haushalt oder Haftpflicht: wer zahlt was

In Österreich enthält die Haushaltsversicherung fast immer eine Privathaftpflicht. Beschädigt Ihr Kind beim Besuch den Fernseher der Nachbarn, zahlt dieser Haftpflichtteil. Unbenannte Gefahren betreffen dagegen nur Ihre eigenen Sachen.

Eigene Sachen, die Sie selbst beschädigen, zahlt die Haftpflicht nie. Genau diese Lücke im Haushaltspaket schließt der Baustein für unbenannte Gefahren, wenn er vereinbart ist.

Schritt für Schritt

  1. In der Polizze nachsehen, ob Ihre Haushaltsversicherung nur benannte Gefahren deckt.
  2. Beim Versicherer fragen, ob ein Baustein für unbenannte Gefahren angeboten wird.
  3. Die Ausschlüsse des Bausteins Punkt für Punkt lesen.
  4. Höchstsumme und Selbstbehalt notieren.
  5. Den Aufschlag mit dem Wert Ihrer Technik vergleichen.
  6. Doppelte Deckung über eine Geräteversicherung vermeiden.

Checkliste

  • Liste der Ausschlüsse gelesen
  • Höchstsumme je Schaden bekannt
  • Eigener Selbstbehalt des Bausteins bekannt
  • Regeln für Handy und Brille geprüft
  • Keine Doppelversicherung

Häufige Fehler

  • Glauben, unbenannte Gefahren heiße, alles sei gedeckt
  • Den eigenen Selbstbehalt des Bausteins übersehen
  • Fremde Sachen über den Sachteil statt über die Haftpflicht melden
  • Den Baustein zahlen, obwohl die Technik schon anders versichert ist

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist unbenannte Gefahren dasselbe wie All-Risk?

Im Kern ja.

Beide decken alles, was nicht ausgeschlossen ist.

Den genauen Umfang regeln die Bedingungen.

Zahlt die Haushaltsversicherung ein heruntergefallenes Handy?

Ohne Baustein nicht.

Mit unbenannten Gefahren nur, wenn Handys nicht ausgeschlossen oder begrenzt sind.

Wer muss im Schadenfall was beweisen?

Sie belegen den plötzlichen Schaden an Ihrer Sache.

Will der Versicherer nicht zahlen, muss er zeigen, dass ein Ausschluss greift.

Gilt der Baustein auch außerhalb der Wohnung?

Das regelt jeder Tarif selbst.

Prüfen Sie, ob er auch unterwegs gilt oder nur zu Hause.

Kann ich den Baustein später ergänzen?

Das ist eine Vertragsänderung, die Ihr Versicherer anbieten kann, aber nicht muss.

Schäden davor bleiben ausgeschlossen.

Quellen

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