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Wann zahlt die D&O-Versicherung in Österreich nicht?

Kurz gesagt

Die D&O-Versicherung zahlt in Österreich nicht bei Vorsatz und wissentlicher Pflichtverletzung, bei Ansprüchen nach Vertragsende ohne Nachmeldefrist, bei schon bekannten Umständen und oft bei verletzter Anzeigepflicht. Abgaben, Strafen und Geldbußen selbst sind nie gedeckt. Schadenfälle müssen Sie binnen einer Woche melden (§ 153 VersVG), sonst drohen Kürzungen.

Wann zahlt die D&O-Versicherung in Österreich nicht?

Was es kostet

Was eine D&O ohne die typischen Lücken in Österreich kostet, nach veröffentlichten Marktwerten und Tarifen.

BeispielRichtwert
Bis 1 Mio. Euro Umsatz, Deckung 1 Mio. Eurorund 1.000 Euro netto im Jahr
Bis 1 Mio. Euro Umsatz, Deckung 500.000 Eurorund 800 Euro netto im Jahr
Mandat in einer Aktiengesellschaftrund 45 Prozent Aufschlag je Mandat
Jedes weitere Mandatrund 10 Prozent Aufschlag

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus einem veröffentlichten Tarifbeispiel;

die Nettoprämien enthalten die 11 Prozent Versicherungssteuer nicht.

Ihre Prämie steht erst im Angebot fest.

Rechenbeispiel

Masseverwalter fordert 150.000 Euro von der Geschäftsführerin

Eine GmbH in Graz ist insolvent. Die Geschäftsführerin hat nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit noch Lieferanten bezahlt. So entscheidet sich, ob die D&O zahlt.

Forderung des Masseverwalters150.000 Euro
Polizze schließt § 25 Abs. 3 GmbHG ein, fahrlässiges Handelngedeckt
Zahlungsunfähigkeit war bekannt, Antrag bewusst verschlepptAusschluss möglich
Meldung erst nach drei MonatenKürzung möglich bei grobem Verschulden
Polizze vor dem Antrag ohne Nachmeldefrist gekündigtkeine Deckung

Ob die D&O die 150.000 Euro zahlt, hängt am Wissen der Geschäftsführerin, an der rechtzeitigen Meldung und an der Nachmeldefrist. Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel.

Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzung

Nach § 152 VersVG haftet der Versicherer nicht, wenn der Versicherte den Schaden vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt hat. Die D&O-Bedingungen gehen meist weiter und schließen schon die wissentliche Pflichtverletzung aus: Der Geschäftsführer kannte seine Pflicht und hat sie bewusst nicht eingehalten, ohne einen Schaden zu wollen.

Zwischen grober Fahrlässigkeit, die versichert bleibt, und wissentlicher Pflichtverletzung liegt der häufigste Streit um die D&O-Deckung. Gute Polizzen wenden den Ausschluss erst nach rechtskräftiger Feststellung an und zahlen bis dahin die Abwehrkosten. Wird der Vorwurf später bestätigt, fordern sie diese Kosten zurück.

Krise, Insolvenz und Abgaben: wo die D&O-Deckung endet

Wer den Insolvenzantrag bewusst über die 60 Tage des § 69 IO hinaus verschleppt, riskiert den Ausschluss wegen wissentlicher Pflichtverletzung. Ansprüche des Masseverwalters wegen Zahlungen nach Insolvenzeintritt und die Haftung nach § 22 URG sind nur gedeckt, wenn die Polizze sie einschließt.

Bei der Haftung für Abgaben nach § 9 BAO und für Beiträge nach § 67 Abs. 10 ASVG zahlt die D&O nie die Abgabe als solche. Manche Polizzen ersetzen den Vermögensschaden, der aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung folgt, ältere Verträge schließen Steuern pauschal aus. Die Kosten der Abwehr gegen einen Haftungsbescheid sind häufiger gedeckt.

Anzeigepflicht und Meldung des Schadens

Vor Abschluss müssen Sie alle erheblichen Umstände anzeigen, nach denen der Versicherer fragt (§ 16 VersVG), etwa Verluste, laufende Streitigkeiten oder eine Prüfung durch das Finanzamt. Wer das unterlässt, riskiert den Rücktritt des Versicherers und damit den Verlust der D&O-Deckung.

Nach dem Schaden zählt Tempo: Tatsachen, die eine Haftung auslösen können, sind binnen einer Woche anzuzeigen (§ 153 VersVG). Eine Verletzung führt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nur soweit sie sich ausgewirkt hat zur Leistungsfreiheit (§ 6 Abs. 3 VersVG). Schon ein mündlicher Vorwurf des Mehrheitsgesellschafters sollte schriftlich gemeldet werden.

Typische Ausschlüsse in österreichischen D&O-Polizzen

Neben Vorsatz und bekannten Umständen schließen viele D&O-Polizzen persönliche Bereicherung, Kartellstrafen, Insidergeschäfte, Personen- und Sachschäden sowie Ansprüche nach US-Recht aus. Manche Kompakttarife enthalten zudem einen Ausschluss für Ansprüche von Versicherten gegeneinander, der genau die Klage eines Nachfolgers oder Mitgesellschafters treffen kann.

Ist die Deckungssumme im Jahr aufgebraucht, zahlt die D&O nicht mehr, auch nicht für andere Geschäftsführer. Eine doppelte Jahreshöchstleistung oder eine eigene Summe für Abwehrkosten schließt diese Lücke.

GrundFolgeVorbeugen
Wissentliche Pflichtverletzungkein Ersatz, Abwehrkosten je nach PolizzeAusschluss erst nach rechtskräftiger Feststellung
Anspruch nach Vertragsendekeine Deckung ohne NachmeldefristNachmeldefrist von fünf Jahren oder mehr
Verletzte Anzeigepflicht bei AbschlussRücktritt möglichFragebogen vollständig beantworten
Meldung nach mehr als einer WocheKürzung bei grobem Verschuldenjedes Schreiben sofort weiterleiten
Abgabe, Strafe, Geldbußenie gedecktStrafrechtsschutz für die Verteidigung
Ansprüche Versicherter untereinanderje nach Polizze ausgeschlossenAusnahme für Innenhaftung vereinbaren

Schritt für Schritt

  1. Polizze auf den Ausschluss wissentlicher Pflichtverletzung prüfen.
  2. Einschluss von § 22 URG und § 25 Abs. 3 GmbHG bestätigen lassen.
  3. Nachmeldefrist von mindestens fünf Jahren vereinbaren.
  4. Fragebogen vollständig beantworten und Kopie aufbewahren.
  5. Jeden Vorwurf binnen einer Woche schriftlich melden.

Checkliste

  • Ausschluss erst nach rechtskräftiger Feststellung
  • Abwehrkosten bis dahin gedeckt
  • Nachmeldefrist fünf Jahre oder mehr, auch bei Insolvenz
  • Innenhaftung trotz Ausschluss Versicherter untereinander gedeckt
  • Abwehr gegen Haftungsbescheide nach § 9 BAO eingeschlossen
  • Eigene Summe oder Wiederauffüllung für Abwehrkosten

Häufige Fehler

  • Die Polizze bei Verkauf oder Liquidation ohne Nachmeldefrist kündigen
  • Einen mündlichen Vorwurf nicht melden, weil noch keine Klage da ist
  • Erst nach den ersten Vorwürfen eine D&O abschließen
  • Annehmen, Abgabenschulden der GmbH seien versichert

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die D&O bei grober Fahrlässigkeit?

Ja.

Ausgeschlossen sind Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzung,

grobe Fahrlässigkeit bleibt versichert.

Zahlt die D&O, wenn das Finanzamt einen Haftungsbescheid erlässt?

Die Abgabe selbst nicht.

Die Abwehrkosten und je nach Polizze der Vermögensschaden aus fahrlässiger Pflichtverletzung

können gedeckt sein.

Muss ich Abwehrkosten zurückzahlen?

Wenn später rechtskräftig Vorsatz oder wissentliche Pflichtverletzung feststeht,

fordern viele Polizzen die vorgestreckten Kosten zurück.

Was passiert, wenn ich zu spät melde?

Der Versicherer ist nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit leistungsfrei und nur soweit die

Verspätung geschadet hat.

Melden Sie trotzdem sofort.

Wann zahlt die D&O nach der Insolvenz der GmbH?

Wenn der Anspruch in der Laufzeit oder Nachmeldefrist erhoben wird und kein Ausschluss greift.

Das ist einer ihrer Hauptzwecke.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: D&O-Versicherung

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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