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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Was passiert mit meinen Versicherungen in der Karenz?

Kurz gesagt

Was passiert mit meinen Versicherungen in der Karenz? Solange Sie Kinderbetreuungsgeld beziehen, sind Sie krankenversichert, und die Pensionsversicherung rechnet die ersten 48 Monate Kindererziehung an. Die Karenz dauert grundsätzlich bis zum Ende des 22. Lebensmonats. Haushalts- und Kfz-Versicherung laufen weiter, eine Lebensversicherung können Sie prämienfrei stellen.

Was passiert mit meinen Versicherungen in der Karenz?

Was es kostet

Beträge aus dem Gesetz und Beiträge, die in der Karenz anfallen können.

BeispielRichtwert
Kinderbetreuungsgeld, kürzeste KontovarianteAusgangswert 41,14 Euro am Tag, jährlich angepasst
Kinderbetreuungsgeld einkommensabhängig80 Prozent, Ausgangswert höchstens 80,12 Euro am Tag
Selbstversicherung, wenn kein anderer Schutz besteht565,25 Euro im Monat
Lebensversicherung prämienfrei gestellt0 Euro Prämie, geringere Leistung

Die Beträge des Kinderbetreuungsgeldes sind die im Gesetz genannten Ausgangswerte;

sie werden jedes Jahr mit dem Anpassungsfaktor erhöht.

Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Angestellte in Linz, 12 Monate Karenz, Lebensversicherung 50 Euro im Monat

Sie wählt die kürzeste Kontovariante und stellt die Lebensversicherung für die Karenz prämienfrei.

Kinderbetreuungsgeld, 365 Tage × 41,14 Eurorund 15.016 Euro als Ausgangswert
Krankenversicherungteilversichert, kein eigener Vertrag nötig
PensionKindererziehungszeit wird angerechnet
Lebensversicherung prämienfrei600 Euro weniger Ausgaben im Jahr

Sie bleibt kranken- und pensionsversichert und entlastet das Budget um 50 Euro im Monat, verzichtet dafür auf einen Teil der späteren Leistung.

Krankenversicherung in der Karenz hängt am Kinderbetreuungsgeld

Wer Kinderbetreuungsgeld bezieht, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung teilversichert. Zuständig ist der Träger, der schon das Wochengeld gezahlt hat, sonst der bisherige Träger oder die Gesundheitskasse.

Achtung, wenn Ihre Karenz länger dauert als der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes: Dann endet diese Teilversicherung. Klären Sie rechtzeitig, ob eine Mitversicherung beim Partner möglich ist; sonst bleibt die Selbstversicherung bei der Gesundheitskasse um 565,25 Euro im Monat.

Pension: Kindererziehungszeiten werden angerechnet

Wer sein Kind überwiegend in Österreich erzieht, ist in den ersten 48 Kalendermonaten nach der Geburt in der Pensionsversicherung teilversichert, bei Mehrlingen in den ersten 60. Voraussetzung ist, dass Sie zuletzt nach dem ASVG pensionsversichert waren oder noch gar nicht.

Wie lange die Karenz dauert

Die Karenz nach dem Mutterschutzgesetz endet grundsätzlich mit dem 22. Lebensmonat des Kindes, für Alleinerziehende mit dem 24. Das Kinderbetreuungsgeld kann kürzer oder länger laufen; rechnen Sie Karenz und Bezugsdauer deshalb getrennt.

ThemaRegelGrundlage
Karenzbis Ende 22. Lebensmonat, Alleinerziehende 24.§ 15 MSchG
Krankenversicherungteilversichert mit Kinderbetreuungsgeld§ 28 KBGG
Pension48 Monate, bei Mehrlingen 60§ 8 ASVG
Kinderbetreuungsgeld einkommensabhängig80 Prozent, Ausgangswert höchstens 80,12 Euro am Tag§ 24a KBGG

Private Verträge in der Karenz

Haushalts-, Kfz- und Rechtsschutzversicherung laufen in der Karenz unverändert. Prüfen Sie in der Haushaltsversicherung, ob das Kind als Haushaltsmitglied in der Haftpflicht eingeschlossen ist.

Eine Lebensversicherung können Sie jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode in eine prämienfreie Versicherung umwandeln. Die Leistung wird dann neu berechnet, offene Prämien werden angerechnet. Fragen Sie vorher, ob der Versicherer auch eine Prämienstundung anbietet.

Wann Sie in der Karenz nichts ändern müssen

Beziehen Sie während der ganzen Karenz Kinderbetreuungsgeld und können Ihre privaten Prämien weiterzahlen, müssen Sie nichts umstellen. Handeln sollten Sie nur, wenn die Karenz länger ist als der Bezug oder das Budget knapp wird.

Schritt für Schritt

  1. Dauer der Karenz und Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes nebeneinanderlegen.
  2. Für eine Lücke dazwischen die Krankenversicherung klären.
  3. Haushaltsversicherung prüfen: Ist das Kind eingeschlossen?
  4. Bei der Lebensversicherung nach Stundung fragen, bevor Sie prämienfrei stellen.
  5. Kindererziehungszeiten später im Pensionskonto kontrollieren.

Checkliste

  • Krankenversicherung für die ganze Karenz gesichert
  • Kind in der Haushaltsversicherung mitversichert
  • Lebensversicherung: Stundung oder Prämienfreistellung entschieden
  • Kinderbetreuungsgeld-Variante passend zur Karenz gewählt

Häufige Fehler

  • Karenz länger nehmen als Kinderbetreuungsgeld beziehen und die Krankenversicherung vergessen
  • Lebensversicherung kündigen statt prämienfrei stellen
  • Die deutsche Elternzeit von drei Jahren auf Österreich übertragen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Bin ich in der Karenz krankenversichert?

Ja, solange Sie Kinderbetreuungsgeld beziehen, sind Sie teilversichert.

Endet der Bezug vor der Karenz, brauchen Sie eine andere Lösung.

Zählt die Karenz für die Pension?

Ja,

die ersten 48 Monate nach der Geburt, bei Mehrlingen 60,

sind Teilversicherungszeiten in der Pensionsversicherung.

Wie lange dauert die Karenz?

Grundsätzlich bis zum Ende des 22.

Lebensmonats des Kindes, für Alleinerziehende bis zum 24.

Kann ich meine Lebensversicherung in der Karenz aussetzen?

Ja, Sie können sie jederzeit zum Schluss der Versicherungsperiode prämienfrei stellen.

Die Leistung sinkt dann entsprechend.

Wie hoch ist das Kinderbetreuungsgeld?

Das Gesetz nennt als Ausgangswert 41,14 Euro am Tag für die kürzeste Kontovariante,

einkommensabhängig 80 Prozent bis 80,12 Euro; beide Werte werden jährlich angepasst.

Quellen

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