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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Bin ich in der Schwangerschaft als Selbständige in Österreich abgesichert?

Kurz gesagt

Bin ich in der Schwangerschaft als Selbständige in Österreich abgesichert? Ja, wenn Sie nach dem GSVG krankenversichert sind: Die SVS stellt eine Betriebshilfe oder zahlt 2026 ein Wochengeld von 72,18 Euro am Tag, acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Dafür muss in der Regel eine Hilfe Sie im Betrieb entlasten. Melden Sie die Schwangerschaft spätestens zu Beginn des dritten Monats vor dem Geburtstermin.

Bin ich in der Schwangerschaft als Selbständige in Österreich abgesichert?

Was es kostet

Leistungen und Beiträge der SVS, Werte 2026.

BeispielRichtwert
Wochengeld72,18 Euro am Tag
Wochengeld für 16 Wochen, 112 Tagerund 8.084 Euro
SVS-Zusatzversicherung Krankengeld, Mindestbeitrag30,77 Euro im Monat für 11,02 Euro am Tag
SVS-Zusatzversicherung, Beitragsgrundlage 3.000 Euro75 Euro im Monat für 60 Euro am Tag

Werte 2026 aus dem GSVG und dem Infoblatt der SVS.

Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis; bei Früh-,

Mehrlingsgeburt oder Kaiserschnitt verlängert sich der Bezug.

Rechenbeispiel

Selbständige Grafikerin in Salzburg, normale Geburt

Die SVS stellt keine Betriebshilfe, eine Nachbarin hilft im Betrieb aus.

Wochengeld vor der Geburt, 56 Tagerund 4.042 Euro
Wochengeld nach der Geburt, 56 Tagerund 4.042 Euro
Zusammen, 112 Tage × 72,18 Eurorund 8.084 Euro

Rund 8.084 Euro für die 16 Wochen, danach folgt das Kinderbetreuungsgeld.

Betriebshilfe oder Wochengeld

Selbständige, die nach dem GSVG krankenversichert sind, bekommen rund um die Geburt eine Betriebshilfe: Die SVS stellt eine Arbeitskraft für unaufschiebbare Arbeiten im Betrieb. Stellt sie keine, gibt es stattdessen Wochengeld, 2026 sind das 72,18 Euro am Tag.

Auch wer den Betrieb ruhend gemeldet hat, kann Wochengeld bekommen, wenn sie vorher mindestens sechs Monate selbständig erwerbstätig und krankenversichert war.

Die Hilfe als Voraussetzung

Das Wochengeld setzt grundsätzlich voraus, dass eine geeignete Hilfe Sie entlastet, als ständig gilt sie ab vier Tagen oder 20 Stunden pro Woche. Diese Pflicht entfällt etwa, wenn die selbständige Tätigkeit ruht oder unterbrochen ist oder der Einsatz einer Hilfe rechtlich unzulässig ist.

Klären Sie mit der SVS vor der Geburt, welche Hilfe in Ihrem Fall anerkannt wird. Sonst wird jede Teilzahlung erst nach der Bestätigung des Hilfseinsatzes ausgezahlt.

Wie lange die Absicherung in der Schwangerschaft läuft

Die Leistung beginnt acht Wochen vor dem errechneten Termin und endet acht Wochen nach der Geburt, nach Früh-, Mehrlingsgeburt oder Kaiserschnitt zwölf Wochen danach. Gefährdet die Arbeit Sie oder das Kind, kann sie mit fach- oder amtsärztlichem Zeugnis früher beginnen.

ZeitraumDauerLeistung 2026
Vor der Geburt8 WochenBetriebshilfe oder 72,18 Euro am Tag
Nach der Geburt8 Wochen, in Sonderfällen 12Betriebshilfe oder 72,18 Euro am Tag
DanachKinderbetreuungsgeldeinkommensabhängig 80 Prozent, Ausgangswert höchstens 80,12 Euro am Tag

Krankheit in der Schwangerschaft außerhalb der Schutzzeit

Wochengeld deckt nur die Zeit rund um die Geburt. Für Krankenstände davor bietet die SVS eine Zusatzversicherung mit Krankengeld und eine Unterstützungsleistung bei langer Krankheit. Wer die Zusatzversicherung will, sollte sie vor der Schwangerschaft abschließen.

Sind Sie nicht nach dem GSVG krankenversichert, etwa über eine Gruppenversicherung Ihrer Kammer, gelten deren Bedingungen. Lesen Sie dort nach, ob es eine Leistung bei Mutterschaft gibt.

Wann Sie nichts zusätzlich brauchen

Für die acht Wochen vor und nach der Geburt brauchen GSVG-Versicherte keine private Versicherung, die SVS deckt diese Zeit. Zusätzlich vorsorgen sollten Sie nur für Krankenstände davor und für Betriebskosten, die weiterlaufen.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob Sie nach dem GSVG krankenversichert sind.
  2. Schwangerschaft spätestens zu Beginn des dritten Monats vor dem Termin mit Zeugnis melden.
  3. Mit der SVS klären: Betriebshilfe oder Wochengeld mit eigener Hilfe.
  4. Hilfseinsatz für jede Teilzahlung bestätigen.
  5. Vor der Schwangerschaft über die Zusatzversicherung für Krankenstände entscheiden.

Checkliste

  • GSVG-Krankenversicherung besteht
  • Meldung mit ärztlichem Zeugnis rechtzeitig
  • Hilfe im Betrieb organisiert
  • Kinderbetreuungsgeld-Variante gewählt

Häufige Fehler

  • Die Meldefrist an die SVS versäumen
  • Keine Hilfe einsetzen und dann ohne Wochengeld dastehen
  • Annehmen, das Wochengeld decke auch Krankenstände früh in der Schwangerschaft

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie hoch ist das Wochengeld für Selbständige 2026?

72,18 Euro am Tag, wenn die SVS keine Betriebshilfe stellt.

Wie lange bekomme ich Wochengeld?

Acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, nach Früh-,

Mehrlingsgeburt oder Kaiserschnitt zwölf Wochen danach.

Muss ich eine Hilfe einstellen?

Grundsätzlich ja, eine geeignete Hilfe muss Sie entlasten.

Ausnahmen gelten etwa, wenn der Betrieb ruht oder eine Hilfe rechtlich nicht zulässig ist.

Bekomme ich Wochengeld, wenn ich den Betrieb ruhend melde?

Ja, wenn Sie vorher mindestens sechs Monate selbständig erwerbstätig und krankenversichert waren.

Wann muss ich die Schwangerschaft melden?

Spätestens zu Beginn des dritten Monats vor dem voraussichtlichen Geburtstermin,

mit ärztlichem Zeugnis.

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