Welche Versicherungen brauche ich in Österreich, wenn ein Baby kommt?
Wenn ein Baby kommt, brauchen Sie in Österreich drei Dinge: das Kind beitragsfrei als Angehör …
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Kurz gesagt
In Österreich wird das Baby als Angehöriger beitragsfrei mitversichert, bei der Mutter oder beim Vater, eine Einkommensgrenze wie in Deutschland gibt es nicht. Sind beide versichert, zahlt der Träger, bei dem Sie die Leistung zuerst in Anspruch nehmen. Privat geht es nur zusätzlich: Sonderklasse für Kinder ab etwa 25 Euro im Monat, mit Baby-Option binnen ein bis zwei Monaten ohne Gesundheitsfragen.
Was die Krankenversicherung für ein Baby in Österreich kostet, gesetzlich und privat.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Baby als Angehöriger in der gesetzlichen Krankenversicherung | 0 Euro im Monat |
| Zum Vergleich: Zusatzbeitrag für einen mitversicherten Ehepartner ohne Kinderbetreuung | 3,4 Prozent der Beitragsgrundlage |
| Baby-Option im privaten Vertrag eines Elternteils | etwa 3 bis 6 Euro im Monat, bei manchen Tarifen enthalten |
| Kind, Sonderklasse Basis | ab etwa 25 Euro im Monat |
| Kind, Sonderklasse und Wahlarzt | ab etwa 40 Euro im Monat |
Gesetzliche Werte aus dem ASVG.
Private Prämien sind Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus einer veröffentlichten Marktübersicht;
Prämie und Meldefrist hängen vom Versicherer ab.
Rechenbeispiel
Wie das Baby gesetzlich und privat versichert wird.
| Gesetzlich | Angehöriger bei Mutter oder Vater, 0 Euro |
| Zuständiger Träger | der Träger, bei dem die Leistung zuerst in Anspruch genommen wird |
| Baby-Option im Sonderklasse-Vertrag des Vaters | etwa 3 bis 6 Euro im Monat |
| Meldung der Geburt beim Privatversicherer | je nach Tarif binnen ein bis zwei Monaten |
| Sonderklasse für das Kind danach | ab etwa 25 Euro im Monat |
Gesetzlich kostet das Baby nichts. Privat entscheidet die rechtzeitige Meldung: dann wird es ohne Gesundheitsfragen aufgenommen, sonst prüft der Versicherer wie bei jedem neuen Antrag.
Das Baby bekommt in Österreich keinen eigenen Beitrag vorgeschrieben. Es ist als Kind eines Versicherten Angehöriger nach dem ASVG und hat damit Anspruch auf die Leistungen der Krankenversicherung. Bedingung ist, dass es in Österreich wohnt und nicht selbst anderweitig krankenversichert ist.
Für mitversicherte Ehepartner kann ein Zusatzbeitrag von 3,4 Prozent anfallen. Kinder sind davon ausdrücklich ausgenommen. Ob das Baby bei der Mutter oder beim Vater mitversichert wird, kostet also in keinem Fall etwas.
Sind beide Eltern versichert, ist das Baby bei beiden Angehöriger. Das ASVG verhindert eine doppelte Leistung: zahlen muss der Träger, bei dem die Leistung zuerst in Anspruch genommen wird. Eine Einkommensprüfung wie in der deutschen Familienversicherung gibt es dabei nicht.
Praktisch melden Sie das Baby bei dem Elternteil als Angehörigen an, über den Sie es abwickeln wollen. Sind Mutter und Vater bei verschiedenen Trägern, etwa einer bei der ÖGK und einer bei der BVAEB oder SVS, lohnt ein Blick auf Selbstbehalte und Leistungen beider Träger, bevor Sie sich festlegen.
| Familienlage | Wie das Baby versichert ist |
|---|---|
| Ein Elternteil versichert | beitragsfrei als Angehöriger dieses Elternteils |
| Beide Eltern beim selben Träger | beitragsfrei, bei Mutter oder Vater |
| Eltern bei verschiedenen Trägern | beitragsfrei, zuständig ist der Träger der ersten Inanspruchnahme |
| Ein Elternteil zusätzlich privat versichert | gesetzlich beitragsfrei, privat nur mit eigenem Zusatzvertrag |
| Verheiratet oder nicht verheiratet | kein Unterschied für das Kind |
Anders als in Deutschland muss in Österreich kein Kind wegen des Einkommens der Eltern privat versichert werden. Eine private Krankenversicherung für das Baby ist eine Zusatzversicherung, meist für die Sonderklasse im Spital oder für Wahlärzte. Sie kostet für Kinder ab etwa 25 Euro im Monat, mit Wahlarzt ab etwa 40 Euro.
Wer das Baby ohne Gesundheitsfragen privat versichern will, braucht in der Regel eine Baby-Option im Vertrag eines privat versicherten Elternteils. Sie kostet meist 3 bis 6 Euro im Monat, bei manchen Tarifen ist sie enthalten. Die Geburt muss je nach Versicherer binnen ein bis zwei Monaten gemeldet werden, sonst verfällt die Option.
Das VersVG kennt eine Pflicht zur Aufnahme Neugeborener, sie gilt aber nur, wenn ein Elternteil voll privat krankenversichert ist und nicht bloß für Zusatzkosten neben der Sozialversicherung. Dann muss der Versicherer das Baby auf Verlangen ab Geburt ohne Wartezeiten versichern, wenn Sie das spätestens zwei Monate nach der Geburt verlangen.
Der Schutz hat denselben Umfang wie der des Elternteils. Bedeutet das Kind ein erhöhtes Risiko, darf der Versicherer einen angemessenen Zuschlag verlangen. Für die übliche Sonderklasse neben ÖGK oder BVAEB greift diese Regel nicht, dort zählt allein die Baby-Option im Tarif.
Für die medizinische Versorgung des Babys reicht die gesetzliche Mitversicherung, vom Kinderarzt mit Kassenvertrag bis zum Spital in der allgemeinen Klasse. Eine Sonderklasse für das Baby bringt Komfort und Arztwahl, nicht mehr Medizin.
Sinnvoll ist der private Zusatz vor allem, wenn ein Elternteil schon privat versichert ist und die Baby-Option günstig oder enthalten ist. Wer erst nach der Geburt einen neuen Vertrag für das Kind abschließt, muss mit Gesundheitsfragen rechnen.
Fragen und Antworten
Nein.
Kinder sind beitragsfreie Angehörige,
der Zusatzbeitrag von 3,4 Prozent betrifft nur bestimmte erwachsene Angehörige.
Für die Mitversicherung des Kindes nicht.
Eine Einkommensgrenze wie in der deutschen Familienversicherung gibt es im ASVG für Kinder nicht.
Es ist bei beiden Angehöriger, bekommt die Leistung aber nur einmal.
Zahlen muss der Träger, bei dem sie zuerst in Anspruch genommen wird.
Bis 18, danach während einer Schul- oder Berufsausbildung,
die die Arbeitskraft überwiegend beansprucht, längstens bis 27.
Nein.
Privat ist in Österreich ein Zusatz für Sonderklasse oder Wahlarzt.
Wer ihn will, meldet das Baby am besten über die Baby-Option im Vertrag eines Elternteils.
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