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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Wird das Baby in Österreich bei der Mutter oder beim Vater mitversichert?

Kurz gesagt

In Österreich wird das Baby als Angehöriger beitragsfrei mitversichert, bei der Mutter oder beim Vater, eine Einkommensgrenze wie in Deutschland gibt es nicht. Sind beide versichert, zahlt der Träger, bei dem Sie die Leistung zuerst in Anspruch nehmen. Privat geht es nur zusätzlich: Sonderklasse für Kinder ab etwa 25 Euro im Monat, mit Baby-Option binnen ein bis zwei Monaten ohne Gesundheitsfragen.

Wird das Baby in Österreich bei der Mutter oder beim Vater mitversichert?

Was es kostet

Was die Krankenversicherung für ein Baby in Österreich kostet, gesetzlich und privat.

BeispielRichtwert
Baby als Angehöriger in der gesetzlichen Krankenversicherung0 Euro im Monat
Zum Vergleich: Zusatzbeitrag für einen mitversicherten Ehepartner ohne Kinderbetreuung3,4 Prozent der Beitragsgrundlage
Baby-Option im privaten Vertrag eines Elternteilsetwa 3 bis 6 Euro im Monat, bei manchen Tarifen enthalten
Kind, Sonderklasse Basisab etwa 25 Euro im Monat
Kind, Sonderklasse und Wahlarztab etwa 40 Euro im Monat

Gesetzliche Werte aus dem ASVG.

Private Prämien sind Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus einer veröffentlichten Marktübersicht;

Prämie und Meldefrist hängen vom Versicherer ab.

Rechenbeispiel

Mutter bei der ÖGK, Vater bei der BVAEB und mit Sonderklasse

Wie das Baby gesetzlich und privat versichert wird.

GesetzlichAngehöriger bei Mutter oder Vater, 0 Euro
Zuständiger Trägerder Träger, bei dem die Leistung zuerst in Anspruch genommen wird
Baby-Option im Sonderklasse-Vertrag des Vatersetwa 3 bis 6 Euro im Monat
Meldung der Geburt beim Privatversichererje nach Tarif binnen ein bis zwei Monaten
Sonderklasse für das Kind danachab etwa 25 Euro im Monat

Gesetzlich kostet das Baby nichts. Privat entscheidet die rechtzeitige Meldung: dann wird es ohne Gesundheitsfragen aufgenommen, sonst prüft der Versicherer wie bei jedem neuen Antrag.

Mitversicherung als Angehöriger: so funktioniert es

Das Baby bekommt in Österreich keinen eigenen Beitrag vorgeschrieben. Es ist als Kind eines Versicherten Angehöriger nach dem ASVG und hat damit Anspruch auf die Leistungen der Krankenversicherung. Bedingung ist, dass es in Österreich wohnt und nicht selbst anderweitig krankenversichert ist.

Für mitversicherte Ehepartner kann ein Zusatzbeitrag von 3,4 Prozent anfallen. Kinder sind davon ausdrücklich ausgenommen. Ob das Baby bei der Mutter oder beim Vater mitversichert wird, kostet also in keinem Fall etwas.

Mutter und Vater versichert: wer ist zuständig

Sind beide Eltern versichert, ist das Baby bei beiden Angehöriger. Das ASVG verhindert eine doppelte Leistung: zahlen muss der Träger, bei dem die Leistung zuerst in Anspruch genommen wird. Eine Einkommensprüfung wie in der deutschen Familienversicherung gibt es dabei nicht.

Praktisch melden Sie das Baby bei dem Elternteil als Angehörigen an, über den Sie es abwickeln wollen. Sind Mutter und Vater bei verschiedenen Trägern, etwa einer bei der ÖGK und einer bei der BVAEB oder SVS, lohnt ein Blick auf Selbstbehalte und Leistungen beider Träger, bevor Sie sich festlegen.

FamilienlageWie das Baby versichert ist
Ein Elternteil versichertbeitragsfrei als Angehöriger dieses Elternteils
Beide Eltern beim selben Trägerbeitragsfrei, bei Mutter oder Vater
Eltern bei verschiedenen Trägernbeitragsfrei, zuständig ist der Träger der ersten Inanspruchnahme
Ein Elternteil zusätzlich privat versichertgesetzlich beitragsfrei, privat nur mit eigenem Zusatzvertrag
Verheiratet oder nicht verheiratetkein Unterschied für das Kind

Private Krankenversicherung: nur als Zusatz

Anders als in Deutschland muss in Österreich kein Kind wegen des Einkommens der Eltern privat versichert werden. Eine private Krankenversicherung für das Baby ist eine Zusatzversicherung, meist für die Sonderklasse im Spital oder für Wahlärzte. Sie kostet für Kinder ab etwa 25 Euro im Monat, mit Wahlarzt ab etwa 40 Euro.

Wer das Baby ohne Gesundheitsfragen privat versichern will, braucht in der Regel eine Baby-Option im Vertrag eines privat versicherten Elternteils. Sie kostet meist 3 bis 6 Euro im Monat, bei manchen Tarifen ist sie enthalten. Die Geburt muss je nach Versicherer binnen ein bis zwei Monaten gemeldet werden, sonst verfällt die Option.

Was das Gesetz für Neugeborene in der Privatversicherung regelt

Das VersVG kennt eine Pflicht zur Aufnahme Neugeborener, sie gilt aber nur, wenn ein Elternteil voll privat krankenversichert ist und nicht bloß für Zusatzkosten neben der Sozialversicherung. Dann muss der Versicherer das Baby auf Verlangen ab Geburt ohne Wartezeiten versichern, wenn Sie das spätestens zwei Monate nach der Geburt verlangen.

Der Schutz hat denselben Umfang wie der des Elternteils. Bedeutet das Kind ein erhöhtes Risiko, darf der Versicherer einen angemessenen Zuschlag verlangen. Für die übliche Sonderklasse neben ÖGK oder BVAEB greift diese Regel nicht, dort zählt allein die Baby-Option im Tarif.

Wann Sie keine Zusatzversicherung brauchen

Für die medizinische Versorgung des Babys reicht die gesetzliche Mitversicherung, vom Kinderarzt mit Kassenvertrag bis zum Spital in der allgemeinen Klasse. Eine Sonderklasse für das Baby bringt Komfort und Arztwahl, nicht mehr Medizin.

Sinnvoll ist der private Zusatz vor allem, wenn ein Elternteil schon privat versichert ist und die Baby-Option günstig oder enthalten ist. Wer erst nach der Geburt einen neuen Vertrag für das Kind abschließt, muss mit Gesundheitsfragen rechnen.

Schritt für Schritt

  1. Klären, bei welchem Träger Mutter und Vater versichert sind.
  2. Bei zwei verschiedenen Trägern Selbstbehalte und Leistungen vergleichen.
  3. Das Baby beim gewählten Elternteil als Angehörigen anmelden.
  4. Prüfen, ob ein Elternteil eine private Krankenversicherung mit Baby-Option hat.
  5. Die Geburt beim Privatversicherer innerhalb der Frist des Tarifs melden.

Checkliste

  • Träger beider Eltern bekannt
  • Baby als Angehöriger angemeldet
  • Baby-Option im privaten Tarif geprüft
  • Meldefrist des Privatversicherers im Kalender eingetragen
  • Bei voller Privatversicherung die zwei Monate nach § 178e VersVG beachtet

Häufige Fehler

  • Glauben, das Baby müsse wie in Deutschland wegen des Einkommens privat versichert werden
  • Die Frist der Baby-Option verpassen und dann Gesundheitsfragen beantworten müssen
  • Eine Sonderklasse für das Baby abschließen, obwohl die Eltern selbst keine haben und nur Komfort gewonnen wird
  • Annehmen, die gesetzliche Aufnahmepflicht für Neugeborene gelte auch für die Sonderklasse

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wird für die Mitversicherung des Babys ein Beitrag fällig?

Nein.

Kinder sind beitragsfreie Angehörige,

der Zusatzbeitrag von 3,4 Prozent betrifft nur bestimmte erwachsene Angehörige.

Spielt das Einkommen der Eltern eine Rolle?

Für die Mitversicherung des Kindes nicht.

Eine Einkommensgrenze wie in der deutschen Familienversicherung gibt es im ASVG für Kinder nicht.

Ist das Baby bei beiden Eltern gleichzeitig versichert?

Es ist bei beiden Angehöriger, bekommt die Leistung aber nur einmal.

Zahlen muss der Träger, bei dem sie zuerst in Anspruch genommen wird.

Bis wann ist das Kind mitversichert?

Bis 18, danach während einer Schul- oder Berufsausbildung,

die die Arbeitskraft überwiegend beansprucht, längstens bis 27.

Muss ich das Baby privat versichern?

Nein.

Privat ist in Österreich ein Zusatz für Sonderklasse oder Wahlarzt.

Wer ihn will, meldet das Baby am besten über die Baby-Option im Vertrag eines Elternteils.

Quellen

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