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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Wer haftet in Österreich bei einem Unfall während einer Probefahrt?

Kurz gesagt

Bei einem Unfall während einer Probefahrt in Österreich zahlt die Kfz-Haftpflicht des Probewagens die Schäden anderer. Für den Schaden am Probewagen selbst haftet nach dem ABGB, wer ihn verschuldet hat, also oft Sie. Händler regeln das meist mit Kasko und einer Probefahrtvereinbarung mit Selbstbehalt. Bei privaten Verkäufern gilt ohne Absprache das Gesetz.

Wer haftet in Österreich bei einem Unfall während einer Probefahrt?

Was es kostet

Richtwerte und Prämien rund um die Probefahrt in Österreich.

BeispielRichtwert
Selbstbehalt in Probefahrtvereinbarungenetwa 500 bis 2.000 Euro
Kleiner Blechschaden am Probewagenetwa 1.000 bis 3.000 Euro
Höchstdauer der Überlassung an Kaufinteressenten mit Probefahrtkennzeichen72 Stunden

Die 72 Stunden stehen in § 45 KFG.

Selbstbehalt, Schadenhöhe und das Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis,

Stand Oktober 2026.

Rechenbeispiel

Gebrauchtwagen vom Händler, Parkschaden bei der Probefahrt

Sie streifen beim Einparken einen Poller. Die Vereinbarung sieht 1.000 Euro Selbstbehalt vor.

Reparatur am Probewagenetwa 1.800 Euro
Leistung der Kasko des Händlersetwa 800 Euro
Ihr Selbstbehalt laut Vereinbarung1.000 Euro

Sie zahlen 1.000 Euro. Ohne Vereinbarung und ohne Kasko könnten es die vollen 1.800 Euro sein.

Fremde Schäden zahlt die Haftpflicht des Probewagens

Jedes Auto, das auf öffentlichen Straßen fährt, braucht eine Kfz-Haftpflicht, auch ein Auto mit Probefahrtkennzeichen. Verursachen Sie bei der Probefahrt einen Unfall mit einem anderen Auto oder einem Fußgänger, zahlt diese Versicherung. Ihre eigene Kfz-Versicherung ist nicht betroffen.

Probefahrten mit nicht zugelassenen Autos brauchen eine behördliche Bewilligung, der Händler hat dafür Probefahrtkennzeichen. Das Kraftfahrgesetz erlaubt, ein Auto bis 3,5 Tonnen damit einem Kaufinteressenten für höchstens 72 Stunden zu überlassen.

SituationSchaden am ProbewagenSchaden bei anderen
Händler mit Kasko und VereinbarungKasko, Sie zahlen den vereinbarten SelbstbehaltHaftpflicht des Probewagens
Händler ohne Vereinbarungstrittig, nach ABGB bei Verschulden SieHaftpflicht des Probewagens
Privatverkäufer, keine AbspracheSie bei VerschuldenHaftpflicht des Probewagens
Grobe FahrlässigkeitSieHaftpflicht des Probewagens
Technischer Defekt ohne Ihr Zutunnicht SieHaftpflicht des Probewagens

Der Schaden am Probewagen

Nach dem ABGB muss ersetzen, wer einem anderen aus Verschulden einen Schaden zufügt. Für den Probewagen heißt das: Haben Sie den Unfall verschuldet, kann der Eigentümer den Schaden von Ihnen verlangen.

Händler versichern ihre Vorführautos daher meist in der Kasko und regeln in einer Probefahrtvereinbarung, welchen Selbstbehalt Sie im Schadenfall tragen. Lesen Sie diese Vereinbarung vor der Fahrt und lassen Sie einen sehr hohen Betrag senken oder streichen.

Probefahrt bei einem Privatverkäufer

Beim Privatkauf gibt es meist keine Vereinbarung. Hat der Verkäufer nur eine Haftpflicht, zahlt niemand den Schaden am Auto außer Ihnen, wenn Sie den Unfall verschuldet haben. Hat er eine Kasko, kann diese zahlen, der Verkäufer bleibt aber auf dem Selbstbehalt sitzen und wird ihn von Ihnen verlangen.

Vereinbaren Sie deshalb vor der Fahrt schriftlich, wer was trägt. Ein kurzer Zettel mit Datum, Kennzeichen, Kilometerstand und Regel zur Haftung reicht.

Wann Sie sich keine Sorgen machen müssen

Bei einer kurzen Probefahrt beim Händler mit unterschriebener Vereinbarung wissen Sie vorher, was Sie im schlimmsten Fall zahlen. Eine eigene Versicherung für Probefahrten brauchen Sie nicht.

Ihre Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung hilft beim Probewagen in der Regel nicht, weil Schäden beim Lenken eines Kraftfahrzeugs dort meist ausgeschlossen sind.

Schritt für Schritt

  1. Vor der Fahrt nach Kasko und Selbstbehalt fragen.
  2. Probefahrtvereinbarung lesen, bei privat selbst eine Regel aufschreiben.
  3. Zustand des Autos mit Fotos festhalten.
  4. Nach einem Unfall Unfallstelle sichern, bei Verletzten Polizei rufen, Unfallbericht ausfüllen.
  5. Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben, Verkäufer sofort informieren.

Checkliste

  • Haftpflicht und Kennzeichen am Probewagen
  • Kasko und Höhe des Selbstbehalts bekannt
  • Schriftliche Haftungsregel
  • Fotos vor der Fahrt
  • Führerschein dabei

Häufige Fehler

  • Bei privat ohne Absprache losfahren
  • Die Vereinbarung beim Händler ungelesen unterschreiben
  • Das Auto bei der Probefahrt ausreizen
  • Glauben, die eigene Kfz-Versicherung zahle den Probewagen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt meine Kfz-Versicherung bei einer Probefahrt?

Nein, versichert ist das Auto.

Zuständig ist die Versicherung des Probewagens.

Muss ich den Selbstbehalt des Händlers zahlen?

Wenn er in der unterschriebenen Vereinbarung steht und Sie den Schaden verschuldet haben,

in der Regel ja.

Wie lange darf eine Probefahrt mit Probefahrtkennzeichen dauern?

Bei Überlassung an einen Kaufinteressenten höchstens 72 Stunden, Unterbrechungen sind erlaubt.

Wer zahlt Strafen während der Probefahrt?

Sie als Lenker.

Der Händler gibt Ihre Daten an die Behörde weiter.

Was ist, wenn ein technischer Defekt den Unfall verursacht?

Dann trifft Sie kein Verschulden, und Sie müssen den Schaden am Probewagen nicht ersetzen.

Quellen

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