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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Betriebsunterbrechung

Sind Leistungen der Betriebsunterbrechungsversicherung in Österreich steuerpflichtig?

Kurz gesagt

Ja. In Österreich sind Leistungen der Betriebsunterbrechungsversicherung Betriebseinnahmen und steuerpflichtig, im Gegenzug sind die Prämien Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG 1988. Der Unabhängige Finanzsenat hat das in einem Einzelfall (RV/3565-W/02) auch für eine BUFT mit Krankheitsdeckung so gesehen, weil sie den Betriebsausfall ersetzte. Ein reines Krankentaggeld ist dagegen keine Betriebsausgabe.

Sind Leistungen der Betriebsunterbrechungsversicherung in Österreich steuerpflichtig?

Was es kostet

Was die steuerliche Einordnung bei veröffentlichten BUFT-Prämien bedeutet. Rechtsgrundlagen aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes und der Findok des Finanzministeriums.

BeispielRichtwert
BUFT, 40 Jahre, Summe 36.000 Euroetwa 344 Euro Prämie im Jahr, Betriebsausgabe
BUFT, 50 Jahre, Summe 72.000 Euroetwa 877 Euro Prämie im Jahr, Betriebsausgabe
Leistung 3.200 Euro nach 32 Krankheitstagen bei 100 Euro Tagestaxe3.200 Euro Betriebseinnahme

Prämien aus einer Rahmentabelle von 2012, heute nur noch Richtwert.

Wie viel Steuer Sie zahlen oder sparen, hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab.

Rechenbeispiel

Tischlerei in Oberösterreich nach Brand

Vereinfachte Rechnung, wie eine Entschädigung aus der Sach-BU in der Gewinnermittlung wirkt.

Entschädigung für drei Monate75.000 Euro, Betriebseinnahme
Weiter gezahlte Löhne, Miete, Leasing60.000 Euro, Betriebsausgabe
Ersetzter Gewinn15.000 Euro

Versteuert werden die 15.000 Euro Gewinn, so wie ohne Brand.

Warum Leistungen der Betriebsunterbrechung steuerpflichtig sind

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt Deckungsbeitrag, also Fixkosten und Gewinn, die durch den Ausfall fehlen. Steuerlich tritt die Entschädigung an die Stelle dieser Betriebseinnahmen. Nach § 32 EStG 1988 zählen Entschädigungen für entgangene Einnahmen ausdrücklich zu den Einkünften.

Die Fixkosten, die Sie aus der Entschädigung weiterzahlen, bleiben Betriebsausgaben. Am Ende versteuern Sie ungefähr den Gewinn, den Sie ohne Ausfall gehabt hätten.

BUFT bei Krankheit: in Österreich betrieblich

Der Unabhängige Finanzsenat hat in RV/3565-W/02 eine Bündelpolizze eines Arztes beurteilt, die Krankheit, Unfall, Brand, Leitungswasser, Sturm und Quarantäne abdeckte. Weil die Betriebsunterbrechung und nicht die Krankheit das versicherte Risiko war, blieben die Leistungen Betriebseinnahmen. Es war ein Einzelfall, entscheidend ist der Inhalt Ihrer eigenen Polizze.

Entscheidend ist der wirtschaftliche Gehalt der Polizze, nicht ihr Name. Ersetzt sie den tatsächlichen Ausfall des Betriebs, ist sie betrieblich. Zahlt sie ein festes Taggeld je Krankheitstag, unabhängig davon, ob der Betrieb stillsteht, ist es ein Krankentaggeld und damit privat.

VertragPrämieLeistung
Sach-BU nach Brand, Wasser, SturmBetriebsausgabeBetriebseinnahme
BUFT, ersetzt den BetriebsausfallBetriebsausgabeBetriebseinnahme
Reines Krankentaggeldkeine Betriebsausgabenicht als Betriebseinnahme erfasst
Berufsunfähigkeit wegen jeder Erkrankungkeine Betriebsausgabeprivate Vorsorge

Österreich und Deutschland im Vergleich

In Deutschland ordnet der Bundesfinanzhof eine Versicherung gegen den krankheitsbedingten Ausfall des Inhabers der privaten Lebensführung zu. Prämien sind dort nicht absetzbar, Leistungen bleiben unversteuert.

In Österreich wird die BUFT dagegen nach ihrem betrieblichen Zweck beurteilt. Wer in beiden Ländern tätig ist oder umzieht, sollte die steuerliche Einordnung der Betriebsunterbrechungsversicherung mit der Steuerberatung im jeweiligen Land klären.

Umsatzsteuer und Versicherungssteuer

Umsatzsteuer fällt nach § 1 UStG 1994 nur auf Lieferungen und Leistungen gegen Entgelt an. Die Entschädigung ist kein Entgelt für eine Leistung an den Versicherer und unterliegt daher nicht der Umsatzsteuer. Die Prämie enthält Versicherungssteuer statt Umsatzsteuer, die veröffentlichte BUFT-Tabelle weist 4 Prozent aus.

Diese Versicherungssteuer können Sie nicht als Vorsteuer abziehen, sie ist Teil der absetzbaren Prämie.

Ehrliche Grenze dieser Seite

Die genannte Entscheidung betrifft einen Einzelfall aus den Jahren 1998 und 1999. Ob das Finanzamt Ihren Vertrag genauso einordnet, hängt vom Wortlaut Ihrer Polizze ab.

Lassen Sie Ihre Polizze vor der Steuererklärung von der Steuerberatung prüfen, besonders bei Bündelverträgen mit Berufsunfähigkeit.

Schritt für Schritt

  1. Polizze prüfen: Ersetzt sie den Betriebsausfall oder zahlt sie ein festes Taggeld je Krankheitstag?
  2. Bei Bündelverträgen die Prämienanteile vom Versicherer aufschlüsseln lassen.
  3. Prämien zur Betriebsunterbrechung als Betriebsausgabe erfassen.
  4. Leistungen im Jahr des Zuflusses als Betriebseinnahme erfassen.
  5. Grenzfälle vorab mit der Steuerberatung klären.

Checkliste

  • Wirtschaftlicher Gehalt der Polizze geklärt
  • Prämienanteile bei Bündelverträgen getrennt
  • Leistungen als Betriebseinnahme gebucht
  • Versicherungssteuer nicht als Vorsteuer gezogen

Häufige Fehler

  • Die deutsche Regel übernehmen und die BUFT-Leistung für steuerfrei halten
  • Prämien für reines Krankentaggeld als Betriebsausgabe absetzen
  • Leistungen erst nach einer Betriebsprüfung nachmelden

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich die BUFT-Leistung in der Steuererklärung angeben?

Ja, als Betriebseinnahme, wenn die Polizze den Betriebsausfall ersetzt.

Die Prämien setzen Sie im Gegenzug als Betriebsausgabe ab.

Fällt auf die Entschädigung Umsatzsteuer an?

Nein, sie ist echter Schadenersatz und kein Entgelt für eine Leistung.

Ist eine private Krankenversicherung mit Taggeld absetzbar?

Nicht als Betriebsausgabe.

Ob eine andere steuerliche Berücksichtigung möglich ist, klärt Ihre Steuerberatung.

Warum ist das in Deutschland anders?

Weil der deutsche Bundesfinanzhof Krankheit des Inhabers als privates Risiko wertet.

In Österreich zählt der betriebliche Zweck der Polizze.

Gilt das auch für eine GmbH?

Für eine GmbH, die den Ausfall ihres Geschäftsführers versichert, gelten eigene Fragen.

Lassen Sie den Einzelfall von der Steuerberatung prüfen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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3Angaben zu Ihren Wünschen

Betriebsunterbrechungsversicherung

Zum Beispiel Metallbau mit acht Mitarbeitern, Gasthaus, Zahnarztordination

Umsatz minus variable Kosten, Ihr Steuerberater kennt die Zahl

Zum Beispiel Schutz bei Krankheit (BUFT), Hochwasser, lange Lieferzeiten

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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