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Zahlt die Haftpflicht in Österreich Schäden in der Ferienwohnung?

Kurz gesagt

Zahlt die Haftpflicht in Österreich Schäden in der Ferienwohnung? Nur wenn Ihre Polizze Schäden an gemieteten Räumen einschließt. Viele Tarife tun das für kurze Mieten bis etwa einen Monat, also für den Urlaub. Die Einrichtung ist nicht immer dabei. Prüfen Sie den Geltungsbereich: Manche Polizzen gelten nur in Europa und am Mittelmeer.

Zahlt die Haftpflicht in Österreich Schäden in der Ferienwohnung?

Was es kostet

Öffentlich genannte Prämien für Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Eigene Privathaftpflicht, Einzelpersonetwa 35 bis 60 Euro im Jahr
Eigene Privathaftpflicht mit 10 Millionen Euro Summeab knapp unter 50 Euro im Jahr
Kleine Haushaltsversicherung mit Haftpflichtetwa 60 bis 80 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beispielen.

Ob gemietete Räume und Einrichtung eingeschlossen sind und welcher Geltungsbereich gilt,

steht nur in Ihrer Polizze.

Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Paar, zehn Tage Ferienwohnung in Kroatien

Die Badewanne läuft über, das Wasser beschädigt den Boden im Bad und im Flur.

Boden im Bad und Flur erneuernetwa 1.500 Euro
Polizze mit gemieteten Räumen, Geltung Europazahlt abzüglich eines vereinbarten Selbstbehalts
Polizze ohne Einschluss gemieteter Räumezahlt nichts
Kaution des Vermieters500 Euro, wird bei fehlendem Schutz einbehalten

Mit passender Polizze bleibt Ihnen nur der Selbstbehalt. Ohne sie zahlen Sie den ganzen Schaden.

Wofür Sie als Gast haften

Nach § 1111 ABGB haftet, wer etwas mietet, für Schäden durch eigenes Verschulden, nicht aber für Zufall. Der Vermieter muss seinen Anspruch binnen eines Jahres nach der Rückgabe gerichtlich geltend machen, sonst erlischt er. Für Ferienwohnungen im Ausland gilt oft das Recht des Urlaubslandes.

Ob Ihre Haftpflicht zahlt, hängt davon ab, ob Schäden an gemieteten Räumen und Sachen in der Polizze eingeschlossen sind.

SchadenMit Einschluss gemieteter RäumeOhne
Brandfleck im Boden der Ferienwohnungmeist gedecktnicht gedeckt
Wasserschaden durch übergelaufene Badewannemeist gedecktnicht gedeckt
Rotwein auf dem Sofanur wenn auch die Einrichtung eingeschlossen istnicht gedeckt
Fensterscheibe zerbrochenmeist nicht, das ist Glasversicherungnicht gedeckt
Normale Abnutzungnicht gedecktnicht gedeckt

Die Monatsgrenze und der Geltungsbereich

Viele Tarife decken Schäden an gemieteten Räumen nur bei kurzen Mietdauern bis etwa einem Monat. Das passt für den Urlaub, nicht aber für eine Saisonwohnung über den ganzen Winter.

Der Geltungsbereich der Haftpflicht steht in der Polizze. Manche Haushaltsversicherungen gelten in Europa, in außereuropäischen Mittelmeerstaaten, auf den Kanaren, Madeira, den Azoren und Island. Für eine Fernreise brauchen Sie dann eine Polizze mit weltweiter Geltung.

Was oft fehlt

Die Einrichtung der Ferienwohnung, also Möbel, Teppiche und Geräte, ist nicht in jeder Polizze eingeschlossen. Glas, Heizungsanlagen und Elektrogeräte sind häufig ausgenommen.

Schäden, die allmählich eintreten, und Schäden an fremden Sachen durch eine Tätigkeit daran sind in vielen Bedingungen ausgeschlossen.

Wann Sie nichts zusätzlich brauchen

Deckt Ihre Haushaltsversicherung gemietete Räume samt Einrichtung und gilt sie dort, wo Sie Urlaub machen, ist keine eigene Reisehaftpflicht nötig.

Vermieten Sie selbst eine Ferienwohnung, haften Sie als Vermieter. Das ist eine eigene Frage, die Ihre private Polizze meist nicht abdeckt.

Schritt für Schritt

  1. Im Haftpflichtteil nach gemieteten Räumen oder Mietsachschäden suchen.
  2. Höchstdauer der Miete und Einschluss der Einrichtung ablesen.
  3. Geltungsbereich mit dem Reiseziel vergleichen.
  4. Bei Ankunft Vorschäden fotografieren.
  5. Schaden sofort melden und nichts anerkennen, bevor der Versicherer geprüft hat.

Checkliste

  • Schäden an gemieteten Räumen eingeschlossen
  • Einrichtung der Ferienwohnung eingeschlossen
  • Mietdauer der Reise innerhalb der Grenze
  • Geltungsbereich passt zum Reiseziel
  • Glasversicherung des Vermieters erfragt

Häufige Fehler

  • Annehmen, die Haushaltsversicherung decke jede gemietete Unterkunft
  • Eine Saisonwohnung über Monate mieten und die Monatsgrenze übersehen
  • Mit einer Polizze für Europa eine Fernreise antreten
  • Den Schaden vor Ort bar bezahlen, ohne den Versicherer zu fragen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Haushaltsversicherung Schäden im Hotelzimmer?

Wenn gemietete Räume eingeschlossen sind, meist ja.

Das steht im Haftpflichtteil Ihrer Polizze.

Gilt der Schutz auch außerhalb Europas?

Nur bei weltweiter Geltung.

Manche Polizzen gelten nur in Europa und in den Mittelmeerstaaten.

Wie lange kann der Vermieter Ersatz verlangen?

Er muss binnen eines Jahres nach der Rückgabe klagen, sonst erlischt der Anspruch (§ 1111 ABGB).

Im Ausland kann anderes Recht gelten.

Was ist mit Zufallsschäden?

Für Zufall haften Sie als Mieter nicht.

Dann gibt es auch nichts, was Ihre Haftpflicht zahlen müsste.

Brauche ich eine Reisehaftpflicht?

Nur, wenn Ihre Polizze gemietete Räume nicht einschließt oder am Reiseziel nicht gilt.

Quellen

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

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