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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Wer zahlt in Österreich, wenn ich als Fahrgast in einem Robotaxi verletzt werde?

Kurz gesagt

Robotaxis fahren in Österreich nicht im Regelbetrieb, erlaubt sind nur Testfahrten für bestimmte Anwendungsfälle. Werden Sie als Fahrgast verletzt, haftet der Halter nach dem EKHG ohne Verschulden, je Verletztem bis 2,13 Millionen Euro (§ 15 EKHG). Bei bezahlter Fahrt darf er das nicht im Vorhinein ausschließen (§ 10 EKHG). Gezahlt wird aus der Kfz-Haftpflicht des Halters.

Wer zahlt in Österreich, wenn ich als Fahrgast in einem Robotaxi verletzt werde?

Was es kostet

Eine eigene Robotaxi-Versicherung für Fahrgäste gibt es nicht. Die private Unfallversicherung ergänzt den Anspruch gegen den Halter. Beispiele aus Österreich, monatlich.

BeispielRichtwert
Studentin oder Student, 25 Jahre, Grazab etwa 8 Euro im Monat
Elektriker, Wienab etwa 9 Euro im Monat
Softwareentwickler, Wienab etwa 23 Euro im Monat
Familie mit zwei Kindern, Linzab etwa 40 Euro im Monat

Beispielprämien, Stand Oktober 2026.

Die Prämie hängt von Leistung, Beruf und Alter ab.

Ein Angebot holt Norman Nammert als Versicherungsmakler ein.

Rechenbeispiel

Testfahrt im automatisierten Shuttle, Sturz bei Notbremsung

Angenommene Beträge: Das Shuttle bremst wegen eines Sensorfehlers hart, eine Fahrgästin stürzt und verletzt sich am Knie.

Behandlung und Therapie3.500 Euro, zahlt die Kfz-Haftpflicht des Halters
Verdienstentgang vier Wochen1.800 Euro, zahlt die Kfz-Haftpflicht des Halters
Schmerzengeldnach Einzelfall, zahlt die Kfz-Haftpflicht des Halters
Bleibende Einschränkung, eigene UnfallversicherungLeistung zusätzlich, nach Polizze

Der Sensorfehler entlastet den Halter nicht. Die Fahrgästin bekommt ihren Schaden ersetzt, ohne ein Verschulden beweisen zu müssen.

Robotaxis in Österreich: nur Tests

Die Automatisiertes Fahren Verordnung erlaubt Testfahrten nur für festgelegte Anwendungsfälle. Einer davon ist das automatisierte Fahrzeug zur Personenbeförderung. Die Testlenker müssen geschult sein und jederzeit übernehmen können.

Einen Regelbetrieb mit Robotaxis ohne Lenker gibt es in Österreich nicht. Steigen Sie in ein solches Testfahrzeug ein, sitzt also eine Person an Bord, die eingreifen kann.

Ihr Anspruch als Fahrgast nach dem EKHG

Nach § 5 EKHG haftet der Halter eines Kraftfahrzeugs ohne Verschulden für Unfälle beim Betrieb. Fahrgäste sind nach § 3 EKHG nur dann ausgenommen, wenn sie ohne den Willen des Halters mitfuhren oder beim Betrieb tätig waren. Als zahlender oder eingeladener Fahrgast im Robotaxi sind Sie also geschützt.

Ein Versagen der Technik hilft dem Halter nicht. Nach § 9 EKHG ist er nur bei einem unabwendbaren Ereignis frei, das nicht auf einem Fehler in der Beschaffenheit oder einem Versagen der Verrichtungen des Fahrzeugs beruht.

Situation im RobotaxiHaftung nach EKHG
Fahrgast mit Buchung, bezahltja, Ausschluss im Vorhinein nichtig
Fahrgast bei kostenloser Testfahrtja, mit Willen des Halters befördert
Mitfahrt ohne Willen des Haltersnein, § 3 EKHG
Testlenker an Bordnein, er ist beim Betrieb tätig

Bezahlte Fahrt: kein Ausschluss möglich

Nach § 10 EKHG darf die Pflicht des Halters, für die Verletzung entgeltlich beförderter Personen Ersatz zu leisten, im Vorhinein weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Eine Klausel in den Bedingungen eines Robotaxi-Dienstes, die das versucht, ist nichtig.

Wie viel höchstens gezahlt wird

Nach § 15 EKHG haftet der Halter je Verletztem bis 2,13 Millionen Euro Kapital oder 140.000 Euro Jahresrente. Für alle Verletzten desselben Unfalls gilt bei einem Auto insgesamt eine Grenze von 6,45 Millionen Euro, bei kleinen Bussen kommen weitere Beträge dazu.

Weitergehende Ansprüche nach dem ABGB, etwa wegen eines Verschuldens des Betreibers, bleiben nach § 19 EKHG unberührt. Bei einem Produktfehler haftet zusätzlich der Hersteller nach § 1 Produkthaftungsgesetz.

Was die gesetzliche und die private Unfallversicherung leisten

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie im Robotaxi nur auf dem Weg zur Arbeit, Schule oder Uni und zurück, nicht in der Freizeit. Eine private Unfallversicherung zahlt bei bleibenden Schäden unabhängig vom Verschulden, zusätzlich zum Schadenersatz des Halters.

Schritt für Schritt

  1. Im Robotaxi den Testlenker oder die Leitstelle sofort informieren.
  2. Verletzung ärztlich dokumentieren lassen.
  3. Betreiber, Kennzeichen, Ort und Uhrzeit notieren.
  4. Anspruch schriftlich beim Halter und seiner Kfz-Haftpflicht anmelden.
  5. Bei bleibenden Folgen die eigene Unfallversicherung verständigen.

Checkliste

  • Buchung oder Einladung zur Testfahrt aufbewahrt
  • Kennzeichen und Betreiber notiert
  • Arztbefund mit Datum
  • Belege für Kosten und Verdienstentgang
  • Fristen der eigenen Unfallversicherung geprüft

Häufige Fehler

  • Eine Abfindung annehmen, bevor die Folgen feststehen
  • Glauben, ein technischer Fehler entlaste den Halter
  • Annehmen, die gesetzliche Unfallversicherung zahle in der Freizeit
  • Den Unfall nur mündlich melden

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was tue ich, wenn ich im Robotaxi verletzt werde?

Hilfe holen,

die Verletzung dokumentieren und den Anspruch beim Halter und seiner Kfz-Haftpflicht anmelden.

Gibt es in Österreich schon fahrerlose Robotaxis?

Nein.

Erlaubt sind nur Testfahrten mit geschulten Testlenkern, die jederzeit übernehmen können.

Bin ich bei einer kostenlosen Testfahrt geschützt?

Ja.

Das EKHG schließt nur Fahrgäste aus, die ohne den Willen des Halters mitfahren.

Muss ich einen Fehler des Robotaxis beweisen?

Nein, der Halter haftet nach § 5 EKHG ohne Verschulden.

Gilt ein Haftungsausschluss in den Bedingungen?

Bei bezahlter Fahrt nicht.

§ 10 EKHG erklärt ihn für nichtig.

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