Wer zahlt in Österreich, wenn ich als Fahrgast in einem Robotaxi verletzt werde?
Robotaxis fahren in Österreich nicht im Regelbetrieb, erlaubt sind nur Testfahrten für bestim …
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Kurz gesagt
In Österreich ist der Level-3-Modus für Serienautos noch nicht zugelassen. Wenn ein Auto trotzdem automatisiert fährt und einen Unfall verursacht, haftet der Halter nach § 5 EKHG ohne Verschulden, je Verletztem bis 2,13 Millionen Euro (§ 15 EKHG). Ein Fehler oder Versagen der Technik entlastet ihn nach § 9 EKHG nicht. Gezahlt wird aus der Kfz-Haftpflicht, bei einem Produktfehler haftet auch der Hersteller.
Für Autos mit automatisierten Funktionen gibt es keinen eigenen Tarif. Beispiel für die Prämien eines Kleinwagens in Österreich, monatlich mit motorbezogener Versicherungssteuer.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Kleinwagen 65 PS, Hybrid, Baujahr 2026, 30 Jahre, Wien, Bonus-Malus-Stufe 0, nur Haftpflicht | ab etwa 33 Euro im Monat |
| Gleiches Auto, Haftpflicht und Teilkasko | ab etwa 52 Euro im Monat |
| Gleiches Auto, Haftpflicht und Vollkasko | ab etwa 82 Euro im Monat |
| Gleiches Auto, Einsteigerstufe 9, nur Haftpflicht | ab etwa 55 Euro im Monat |
Günstigste Angebote eines Rechners, berechnet 2026, mit 20 Millionen Euro Versicherungssumme.
Ein Angebot für Ihr Auto holt Norman Nammert als Versicherungsmakler ein.
Rechenbeispiel
Angenommene Beträge: Der Autobahnassistent hält die Spur, bremst aber vor einem Stauende nicht. Der Lenker reagiert zu spät.
| Schaden am vorderen Auto | 7.000 Euro, zahlt Ihre Kfz-Haftpflicht |
| Verletzter Lenker vorne | Behandlung und Schmerzengeld, zahlt Ihre Kfz-Haftpflicht |
| Eigenes Auto | 5.000 Euro, zahlt die Vollkasko abzüglich Selbstbehalt |
| Lenker hätte übernehmen müssen | Verschulden des Lenkers, Rückgriff beim Hersteller nur bei nachgewiesenem Produktfehler |
Das Opfer bekommt sein Geld aus Ihrer Kfz-Haftpflicht. Weil der Autobahnassistent kein Level 3 ist, bleibt die Verantwortung beim Lenker.
Nach der Automatisiertes Fahren Verordnung dürfen in Österreich seit 2019 nur zwei Systeme in Serienautos genutzt werden: die Einparkhilfe und der Autobahnassistent mit automatischer Spurhaltung. Beim Autobahnassistenten müssen Sie jederzeit übernehmen können.
Einen Level-3-Modus, bei dem Sie sich vom Verkehr abwenden dürfen, hat der ÖAMTC im November 2025 als in Österreich nicht zugelassen beschrieben. Darüber hinaus erlaubt sind nur Testfahrten für bestimmte Anwendungsfälle, mit geschulten Testlenkern.
Wird beim Betrieb eines Autos ein Mensch verletzt oder eine Sache beschädigt, haftet nach § 5 EKHG der Halter. Ein Verschulden braucht es nicht. Das gilt unabhängig davon, ob ein Mensch oder ein automatisiertes System gelenkt hat.
Wichtig für automatisierte Autos ist § 9 EKHG: Der Halter ist nur bei einem unabwendbaren Ereignis frei, das weder auf einem Fehler in der Beschaffenheit noch auf einem Versagen der Verrichtungen des Autos beruht. Ein Softwarefehler im Level-3-Modus entlastet ihn also nicht.
| Wer | Haftet wann | Grundlage |
|---|---|---|
| Halter | ohne Verschulden, auch bei technischem Versagen | § 5 und § 9 EKHG |
| Lenker | bei eigenem Verschulden | allgemeines Schadenersatzrecht des ABGB |
| Kfz-Haftpflichtversicherer | zahlt für Halter und Lenker | Polizze |
| Hersteller | bei einem Produktfehler | § 1 Produkthaftungsgesetz |
Nach § 15 EKHG haftet der Halter je Verletztem bis 2,13 Millionen Euro Kapital oder 140.000 Euro Jahresrente. Bei mehreren Verletzten durch denselben Unfall gilt für ein Auto insgesamt eine Grenze von 6,45 Millionen Euro.
Für Sachschäden liegt die Grenze nach § 16 EKHG bei 1,34 Millionen Euro je Unfall. Weitergehende Ansprüche nach dem ABGB, etwa wegen eines Verschuldens, bleiben nach § 19 EKHG unberührt.
Verursacht ein Fehler des automatisierten Systems den Unfall, haftet auch der Hersteller nach § 1 Produkthaftungsgesetz für verletzte Menschen und für beschädigte andere Sachen. Hat Ihr Versicherer bezahlt, gehen Ihre Ansprüche gegen den Hersteller nach § 67 VersVG auf ihn über.
Den Schaden am Auto selbst ersetzt die Produkthaftung nicht, weil sie nur andere Sachen als das fehlerhafte Produkt erfasst. Für Ihr eigenes Auto bleibt nur die Vollkasko. Für Produkte, die nach dem 9. Dezember 2026 in Verkehr kommen, gilt die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853, die Software ausdrücklich als Produkt nennt.
Fragen und Antworten
Nur mit Einparkhilfe oder Autobahnassistent nach der Automatisiertes Fahren Verordnung,
und Sie müssen jederzeit übernehmen können.
Ja.
Ein Versagen der Verrichtungen des Autos ist nach § 9 EKHG kein unabwendbares Ereignis.
Ja, die Vollkasko zahlt Unfallschäden am eigenen Auto, abzüglich Selbstbehalt.
Ja, bei einem Produktfehler.
Ansprüche gehen nach § 67 VersVG auf den Versicherer über, soweit er gezahlt hat.
Ein Datum gibt es nicht.
Stand Jänner 2026 sind in Serie nur Einparkhilfe und Autobahnassistent erlaubt.
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Wer haftet in Österreich, wenn eine Lieferdrohne auf mein Grundstück stürzt?
Stürzt eine Lieferdrohne auf Ihr Grundstück, haftet in Österreich der Halter der Drohne nach …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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