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Lohnt sich eine Neuwertentschädigung in der Vollkasko?

Kurz gesagt

Für ein neu gekauftes Auto lohnt sich eine Neuwertentschädigung in der Vollkasko meist in den ersten zwei Jahren. Bei Totalschaden zahlt sie statt des Wiederbeschaffungswerts einen Anteil vom Listenpreis, in einer veröffentlichten Klausel 100 Prozent bis Monat 6, 90 Prozent bis Monat 12 und 80 Prozent bis Monat 24. Bei Gebrauchtwagen und reparierbaren Schäden bringt sie nichts.

Lohnt sich eine Neuwertentschädigung in der Vollkasko?

Was es kostet

Startpreise aus einem Vergleichsrechner und die Staffel einer veröffentlichten Klausel, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
Vollkasko Kleinwagen mit 65 PS, Wien, Bonus-Malus-Stufe 0ab etwa 82 Euro im Monat
Dasselbe Auto in Stufe 9ab etwa 135 Euro im Monat
Vollkasko Oberklasse elektrisch, 286 PS, Stufe 0ab etwa 179 Euro im Monat
Leistung im 1. bis 6. Monat laut veröffentlichter Klausel100 Prozent des Listenpreises

Kaskoprämien sind Startpreise für eine 30-jährige Person in Wien mit Selbstbehalt bis 500 Euro,

Stand Oktober 2026.

Den Aufpreis für eine Neuwertentschädigung nennen die Versicherer nur im Angebot;

die Werte im Beispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Neuwagen um 37.000 Euro, Totalschaden

Listenpreis 40.000 Euro, bezahlt haben Sie 37.000 Euro. Die Klausel rechnet daher mit 37.000 Euro.

Totalschaden im 5. Monat, Wiederbeschaffungswert31.000 Euro
Leistung mit Klausel, 100 Prozent37.000 Euro
Totalschaden im 14. Monat, Wiederbeschaffungswert26.000 Euro
Leistung mit Klausel, 80 Prozent29.600 Euro

Die Klausel bringt im 5. Monat 6.000 Euro und im 14. Monat 3.600 Euro mehr, jeweils vor Selbstbehalt. Werte sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Was eine Neuwertentschädigung ändert

Ohne Zusatz zahlt die Vollkasko bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert: den Betrag für ein Auto gleicher Art im gleichen Abnützungszustand. Ein Neuwagen verliert in den ersten Monaten deutlich an Wert, diese Lücke tragen Sie selbst.

Mit Neuwertentschädigung zahlt der Versicherer einen festen Anteil vom Listenpreis. In einer veröffentlichten Klausel gilt sie für Pkw, Kombi und Lkw bis 1,5 Tonnen Nutzlast in den ersten 24 Monaten ab Erstzulassung.

Zeit ab ErstzulassungWiederbeschaffungswert muss liegen überLeistung in Prozent des Listenpreises
1. bis 6. Monat70 Prozent100 Prozent
7. bis 12. Monat65 Prozent90 Prozent
13. bis 24. Monat55 Prozent80 Prozent
ab dem 25. Monatkeine StaffelWiederbeschaffungswert

Wann sie sich lohnt

Für ein neu gekauftes, finanziertes oder geleastes Auto in den ersten zwei Jahren. Gerade bei Finanzierung schützt sie davor, nach einem Totalschaden mehr Schulden als Ersatz zu haben.

Bei Leasing ist die Leistung mit dem Auflösungswert des Leasingvertrags begrenzt. Eine GAP-Deckung schließt die Lücke zum Leasingrestwert auch nach 24 Monaten.

Wann sie sich nicht lohnt

Die Staffel läuft ab der ersten Zulassung, nicht ab Ihrem Kauf. Für einen Gebrauchtwagen oder ein Auto älter als zwei Jahre bringt sie also nichts.

Sie wirkt nur bei Totalschaden. Als Totalschaden gilt nach den Musterbedingungen auch ein gestohlenes Auto, das nicht binnen eines Monats wieder auftaucht. Bei einem reparierbaren Schaden zahlt die Kasko die Reparatur wie ohne Klausel.

Die Grenzen im Kleingedruckten

Maßgeblich ist der Listenpreis zum Zeitpunkt des Schadens, höchstens aber der Preis, den Sie tatsächlich bezahlt haben. Ein Rabatt beim Kauf senkt also auch die Leistung.

Liegt der Wiederbeschaffungswert unter der Schwelle der Stufe, etwa wegen hoher Laufleistung, gilt die Staffel nicht. Ob die Klausel in Ihrem Tarif enthalten ist oder extra kostet, steht in Ihrer Polizze.

Schritt für Schritt

  1. Erstzulassung des Autos nachsehen.
  2. In der Polizze prüfen, ob eine Neuwertentschädigung enthalten ist und welche Staffel gilt.
  3. Schwellen für den Wiederbeschaffungswert lesen.
  4. Bei Leasing oder Finanzierung zusätzlich eine GAP-Deckung prüfen.
  5. Nach 24 Monaten den Zusatz kündigen, wenn er extra kostet.

Checkliste

  • Auto neu und höchstens zwei Jahre ab Erstzulassung
  • Staffel und Schwellen bekannt
  • Kaufpreis als Obergrenze bedacht
  • Diebstahl als Totalschaden eingeschlossen
  • GAP-Deckung bei Leasing geprüft

Häufige Fehler

  • Neuwertentschädigung für einen Gebrauchtwagen bezahlen
  • Glauben, sie zahle auch bei reparierbaren Schäden mehr
  • Den Listenpreis erwarten, obwohl Sie mit Rabatt gekauft haben
  • Den Zusatz nach zwei Jahren weiterlaufen lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was ist der Unterschied zwischen Neuwert und Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis für ein gleiches Auto im gleichen Zustand.

Der Neuwert richtet sich nach dem Listenpreis.

Wie lange gilt die Neuwertentschädigung?

In der veröffentlichten Klausel 24 Monate ab Erstzulassung, mit sinkender Leistung.

Gilt sie auch bei Diebstahl?

Ja, wenn der Diebstahl als Totalschaden gilt,

also das Auto nicht binnen eines Monats wieder auftaucht.

Brauche ich sie bei Leasing?

Sie hilft, ist aber mit dem Auflösungswert begrenzt.

Eine GAP-Deckung ist bei Leasing meist wichtiger.

Lohnt sie sich bei einem Jahreswagen?

Nur für die restlichen Monate bis 24 ab Erstzulassung, und nur bis zum bezahlten Preis.

Quellen

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