Alles zur Versicherung: Bauwesenversicherung
Wer muss in Österreich die Bauwesenversicherung abschließen, Bauherr oder Baufirma?
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Kurz gesagt
Lohnt sich eine Bauwesenversicherung bei Sanierung und Umbau? Ja, wenn Dach, tragende Wände oder Fundament angegriffen werden und der Altbau mitversichert ist. Ohne diesen Einschluss zahlt sie nur die neue Leistung. Die Einmalprämie liegt bei einer Sanierung meist im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich, der Altbau kostet extra. Für ein neues Bad oder neue Böden brauchen Sie sie nicht.
Prämien in Österreich, Stand Oktober 2026. Für Umbauten gibt es kaum veröffentlichte Preisbeispiele.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Vergleichswert Neubau, Einfamilienhaus | etwa 300 bis 1.000 Euro einmalig |
| Sanierung, Bausumme 150.000 Euro, ohne Altbau | etwa 200 bis 450 Euro einmalig |
| Zuschlag für den Altbau-Einschluss, je nach Stufe und Summe | etwa 100 bis 400 Euro |
| Bauherrenhaftpflicht, rund 1 Promille der Bausumme | etwa 150 bis 250 Euro einmalig |
Die Werte für die Sanierung mit 150.000 Euro,
den Altbau-Zuschlag und das Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Die übrigen Werte stammen aus den genannten Quellen.
Ihre Prämie hängt von Eingriffen, Bausumme und Altbausumme ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Ein Gewittersturm reißt im Juli die Abdeckung vom offenen Dachstuhl. Wasser läuft in die neue Dämmung und weiter in Decke und Parkett des Obergeschosses.
| Schaden an der neuen Dämmung | angenommen 5.000 Euro |
| Schaden am Altbau im Obergeschoss | angenommen 16.000 Euro |
| Selbstbehalt gesamt | angenommen 1.000 Euro |
| Zahlung mit Altbau-Einschluss | 20.000 Euro |
Ohne Altbau-Einschluss wären nur rund 4.000 Euro für die Dämmung geflossen. Die 16.000 Euro im Obergeschoss hätten Sie mit dem Dachdecker klären oder selbst tragen müssen.
Bei einer Sanierung ist das bestehende Haus meist ein Vielfaches der neuen Bauleistung wert. Wird beim Dachausbau die Plane vom Sturm gerissen, ist die neue Dämmung schnell ersetzt, die durchnässten Decken und Böden darunter kosten oft fünfstellig.
Eine Bauwesenversicherung ohne Altbau zahlt in so einem Fall nur die neue Leistung. Bei Sanierung und Umbau kommt es deshalb vor allem darauf an, ob die bestehende Bausubstanz eingeschlossen ist und mit welcher Summe.
Viele Anbieter bieten den Altbau als Zusatz in Stufen an: nur gegen Einsturz, zusätzlich gegen Schäden durch die Bauarbeiten, Sturm und Leitungswasser, oder umfassend gegen unvorhergesehene Schäden. Die Summe läuft meist auf Erstes Risiko, also ohne Prüfung einer Unterversicherung bis zu einem festen Betrag.
| Vorhaben | Altbau-Einschluss | Warum |
|---|---|---|
| Durchbruch in tragender Wand, Unterfangung | mindestens Einsturz | Statik wird verändert |
| Dachausbau, Aufstockung | Einsturz und Sachschäden | Dach ist wochenlang offen |
| Generalsanierung bis auf den Rohbau | umfassender Schutz | fast alles liegt offen |
| Neues Bad, Böden, Malerarbeiten | nicht nötig | kein Eingriff in Tragwerk oder Hülle |
Die Eigenheimversicherung ist nicht für eine offene Baustelle gemacht. Größere Umbauten können eine Gefahrerhöhung sein, die Sie dem Versicherer melden müssen, und ein unbewohntes Haus während der Generalsanierung kann den Schutz einschränken. Klären Sie vor Baubeginn schriftlich, was weiter gedeckt ist.
Feuer bleibt meist Sache der Eigenheimversicherung. Die Bauwesenversicherung mit Altbau-Einschluss schließt die Lücke für Sturm am offenen Dach, Einsturz und Schäden durch die Bauarbeiten selbst.
Bei Arbeiten ohne Eingriff in Statik, Dach oder Fassade ist das Risiko klein. Beschädigt ein Professionist dabei Ihr Haus, haftet er über seine Betriebshaftpflicht, und seine eigene Leistung trägt er bis zur Übernahme ohnehin selbst.
Grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers ist in typischen Bedingungen ausgeschlossen. Wer als Bauherr selbst die Tragwand ohne Statiker entfernt, darf auf diese Versicherung nicht bauen.
Für den Altbau-Einschluss fragen Versicherer nach Art der Eingriffe, Baujahr, Ausstattung und ob ein Statiker eingebunden ist. Fotos des Zustands vor Baubeginn helfen, später zwischen alten und neuen Schäden zu unterscheiden, auch gegenüber den Nachbarn.
Fragen und Antworten
Nein.
Versichert ist die Bauleistung.
Das bestehende Haus braucht einen eigenen Einschluss mit eigener Summe.
Bis zur vereinbarten Summe wird ohne Abzug wegen Unterversicherung gezahlt.
Was darüber liegt, bleibt bei Ihnen.
Für kleinere Umbauten oft ja, bis zu der im Vertrag genannten Bausumme.
Sie deckt aber nur Schäden an Dritten, nie Schäden am eigenen Haus.
Bei Vollwärmeschutz mit Gerüst über Wochen kann sie gegen Sturm und Vandalismus sinnvoll sein.
Ein Altbau-Einschluss ist ohne Eingriff in Dach oder Statik weniger wichtig.
Bei größeren Umbauten ja, weil sich Wert und Gefahr ändern.
Melden Sie vor Baubeginn und lassen Sie sich die Deckung bestätigen.
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