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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Was passiert in Österreich mit der Kfz-Versicherung, wenn der Zulassungsbesitzer stirbt?

Kurz gesagt

Stirbt der Zulassungsbesitzer, endet die Kfz-Versicherung in Österreich nicht automatisch, auch wenn die Prämie bezahlt ist. Seine Pflichten übernimmt, wer den Nachlass vertritt, meist nach Absprache mit dem Gerichtskommissär. Abmelden darf der Nachlassvertreter oder ein Erbe nach der Erbantrittserklärung. Ob das Auto bis dahin gefahren werden darf, klären Sie vorher mit dem Versicherer.

Was passiert in Österreich mit der Kfz-Versicherung, wenn der Zulassungsbesitzer stirbt?

Was es kostet

Prämien in Österreich, die zeigen, worum es bei Bonus und Weiterlaufen der Versicherung geht.

BeispielRichtwert
BMW 1er, 110 kW, Wien, Haftpflicht mit Steuerab etwa 74 Euro im Monat
Gleiches Auto mit Vollkaskoab etwa 132 Euro im Monat
Motorbezogene Versicherungssteuer, 110 kW, Erstzulassung 2026rund 457 Euro im Jahr

Prämien und Steuer nach veröffentlichten Rechnern, Stand Oktober 2026.

Das Rechenbeispiel ist Richtwert aus der Angebotspraxis, ob eine Bonusübernahme möglich ist,

entscheidet der Versicherer.

Rechenbeispiel

Witwer übernimmt das Auto seiner Frau

Die Verstorbene war in der günstigsten Bonusstufe, der Witwer ist das Auto jahrelang mitgefahren.

Prämie mit übernommener Stufeetwa 900 Euro im Jahr
Prämie mit neuer Einstufungetwa 1.300 Euro im Jahr
Unterschiedetwa 400 Euro im Jahr

Eine Übernahme des Bonus kann sich lohnen. Klären Sie sie vor der Neuanmeldung schriftlich mit dem Versicherer.

Die Versicherung läuft weiter

Mit dem Tod des Zulassungsbesitzers endet weder die Zulassung noch die Kfz-Versicherung von selbst. Die Pflichten des Zulassungsbesitzers hat zu erfüllen, wer zur Vertretung des Nachlasses berufen ist. Das ist meist ein Angehöriger, den der Notar als Gerichtskommissär im Verlassenschaftsverfahren bestimmt oder bestätigt.

Der Nachlassvertreter verständigt die Zulassungsstelle vom Tod und meldet ihn der Kfz-Versicherung. Ohne Meldung laufen Vorschreibungen weiter, und Unklarheiten über den Schutz bleiben.

Was mit dem Auto geschiehtFolge für die Kfz-Versicherung
Auto bleibt bis zum Ende des Verfahrens stehenVertrag läuft, Prämie aus dem Nachlass
Auto wird abgemeldetHaftpflicht endet oder ruht je nach Vertrag, Rest der Prämie wird abgerechnet
Erbe übernimmt das AutoNeuanmeldung auf den Erben, neuer oder umgeschriebener Vertrag
Auto wird verkauftVersicherung und Verkauf mit Gerichtskommissär abstimmen

Wer abmelden darf

Abmelden darf das Auto der Nachlassverwalter oder, nachdem sie ihre Erbantrittserklärungen abgegeben haben, die Erben. Mit schriftlicher Vollmacht kann auch eine Vertretung zur Zulassungsstelle gehen.

Sprechen Sie vor der Abmeldung mit dem Notar oder Gerichtskommissär. Eine Abmeldung soll nicht in die Rechte anderer Beteiligter eingreifen, etwa anderer Erben oder Pflichtteilsberechtigter.

Was aus dem Bonus wird

Die Bonus-Malus-Stufe ist an den Vertrag des Verstorbenen gebunden. Ob ein Ehepartner oder Kind sie übernehmen kann, regelt jeder Versicherer selbst. Fragen Sie schriftlich nach, bevor Sie einen eigenen neuen Vertrag abschließen.

Haben Sie das Auto bisher regelmäßig mitgefahren, nennen Sie das im Gespräch. Für bereits bezahlte Prämien gibt es nach der Abmeldung meist eine anteilige Rückerstattung, Auskunft gibt Ihr Versicherer oder der Versicherungsverband.

Wann Sie nichts überstürzen müssen

Steht das Auto in der Garage und ist die Prämie bezahlt, müssen Sie nicht in der ersten Woche abmelden. Wichtiger ist, dass das Auto nicht ohne Klärung des Versicherungsschutzes gefahren wird.

Ein Verkauf vor dem Ende des Verlassenschaftsverfahrens sollte immer mit dem Gerichtskommissär abgestimmt werden, sonst kann es Streit unter den Erben geben.

Schritt für Schritt

  1. Notar oder Gerichtskommissär nach dem Nachlassvertreter fragen.
  2. Zulassungsstelle und Kfz-Versicherung vom Tod verständigen.
  3. Klären, ob das Auto bis zur Entscheidung gefahren werden darf.
  4. Entscheiden: abmelden, übernehmen oder verkaufen, abgestimmt mit dem Gerichtskommissär.
  5. Bonusübernahme und Prämienrückerstattung beim Versicherer anfragen.

Checkliste

  • Sterbeurkunde
  • Nachweis über die Vertretung des Nachlasses oder Erbantrittserklärung
  • Zulassungsschein und Typenschein
  • Polizze mit Bonus-Malus-Stufe
  • Schriftliche Vollmacht, wenn jemand anderer abmeldet

Häufige Fehler

  • Das Auto eigenmächtig abmelden oder verkaufen, ohne den Gerichtskommissär zu fragen
  • Mit dem Auto fahren, ohne den Versicherungsschutz geklärt zu haben
  • Einen neuen Vertrag abschließen, bevor die Bonusübernahme geklärt ist
  • Glauben, die Versicherung ende mit dem Tod von selbst

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Endet die Kfz-Versicherung, wenn der Zulassungsbesitzer stirbt?

Nein, sie läuft weiter, bis das Auto abgemeldet oder der Vertrag anders beendet wird.

Wer muss die Versicherung verständigen?

Die Person, die den Nachlass vertritt.

Sie übernimmt die Pflichten des Zulassungsbesitzers.

Darf ich das Auto meines verstorbenen Mannes fahren?

Klären Sie das vorher mit der Kfz-Versicherung.

In bestimmten Fällen bleibt der Schutz für künftige Erben bestehen.

Bekomme ich Prämie zurück?

Bei Abmeldung wird die bezahlte Prämie meist anteilig abgerechnet.

Auskunft gibt der Versicherer.

Kann ich den Bonus übernehmen?

Das regelt jeder Versicherer selbst.

Fragen Sie schriftlich nach, bevor Sie einen eigenen Vertrag abschließen.

Was passiert mit dem Auto, wenn sich die Erben nicht einigen?

Es gehört bis zum Ende des Verlassenschaftsverfahrens zum Nachlass.

Um Zulassung und Versicherung kümmert sich bis dahin, wer den Nachlass vertritt.

Quellen

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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