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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Haushaltsversicherung

Ist der Kinderwagen im Stiegenhaus versichert?

Kurz gesagt

Oft ja, aber nur bis zu einer niedrigen Grenze. Viele österreichische Bedingungen zählen das Stiegenhaus zu den versicherten Räumen und nennen Kinderwagen ausdrücklich. In einem veröffentlichten Bedingungswerk ist dort auch einfacher Diebstahl gedeckt, begrenzt auf 2.000 Euro. Andere Polizzen versichern den Kinderwagen nur über eine Zusatzklausel, etwa bis 500 Euro. Entscheidend ist Ihre Polizze.

Ist der Kinderwagen im Stiegenhaus versichert?

Was es kostet

Grenzen aus öffentlich einsehbaren Bedingungen und Klauseln österreichischer Haushaltsversicherungen und die Prämie für den Grundschutz, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
Sachen in gemeinschaftlich genützten Räumen wie dem Stiegenhaus, veröffentlichte Bedingungenbis 2.000 Euro
Klausel einfacher Diebstahl von Kinderwagen und Krankenfahrstühlen in Gebäuden in Österreichbis 500 Euro je Schadenfall
Klausel einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Krankenfahrstühlen und Rollatoren außerhalb des Grundstücksbis 1.000 Euro
Haushaltsversicherung, 70 Quadratmeter in Wien, Selbstbehalt bis 200 Euroetwa 72 bis 180 Euro im Jahr

Stand Oktober 2026.

Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Maßgeblich ist Ihre Polizze.

Rechenbeispiel

Kinderwagen aus dem Stiegenhaus in Linz gestohlen

Eine Familie wohnt im zweiten Stock eines Altbaus ohne Lift und stellt den Kinderwagen im Erdgeschoss ab. Das Haustor fällt oft nicht ins Schloss. Eines Morgens ist der Wagen weg. Ein gleichwertiges neues Modell kostet heute 950 Euro.

Polizze mit Stiegenhaus als versichertem Raum und einfachem Diebstahl, Grenze 2.000 EuroErsatz nach den Bedingungen, bis 950 Euro
Polizze nur mit Klausel bis 500 Euro500 Euro, 450 Euro bleiben bei der Familie
Polizze ohne Stiegenhaus und ohne Klausel0 Euro
Voraussetzungsofortige Anzeige bei der Polizei, Rechnung oder Fotos

Ob die Familie 0, 500 oder 950 Euro bekommt, entscheidet der Wortlaut der Polizze. Ein Blick in die Bedingungen vor dem Schaden spart diese Überraschung.

Was viele Bedingungen zum Stiegenhaus sagen

Die Haushaltsversicherung gilt für die Versicherungsräumlichkeiten in der Polizze. In Mehrfamilienhäusern zählen viele Bedingungen dazu auch die gemeinschaftlich genützten Räume wie Stiegenhäuser, Gänge, Dachböden und Abstellräume. Dort sind aber nur bestimmte Sachen versichert, darunter ausdrücklich Kinderwagen, Krankenfahrstühle und gesicherte Fahrräder.

In einem veröffentlichten Bedingungswerk ist für diese Sachen auch einfacher Diebstahl versichert, also wenn jemand den Wagen mitnimmt, ohne etwas aufzubrechen. Die Entschädigung ist dort für Sachen in gemeinschaftlich genützten Räumen mit 2.000 Euro begrenzt. Für einen Teildiebstahl, etwa nur der Räder oder des Zubehörs, enthält dasselbe Bedingungswerk eine eigene Einschränkung.

Wo stand der Kinderwagen?Typische Leistung
Im Stiegenhaus, Bedingungen mit gemeinschaftlich genützten Räumenbis zur Grenze, im Beispiel 2.000 Euro, teils auch bei einfachem Diebstahl
Im Stiegenhaus, Polizze ohne diese Regel, mit Kinderwagen-Klauselbis zur Klausel, etwa 500 Euro
Im Stiegenhaus, Polizze ohne beidesnichts
Im versperrten Kellerabteil, Schloss aufgebrochenüblicherweise versichert, oft zum Zeitwert
Vor dem Geschäft auf der Straßenur mit Klausel, die überall in Österreich gilt

Warum die Polizzen so verschieden sind

Nicht jede Haushaltsversicherung regelt das Stiegenhaus gleich. Manche Versicherer erweitern den Schutz erst über eine Zusatzklausel. Eine öffentlich einsehbare Klausel versichert den einfachen Diebstahl von Kinderwagen und Krankenfahrstühlen in Gebäuden innerhalb Österreichs bis 500 Euro, ohne einzelne Bestandteile und Zubehör, und verlangt für die Zahlung die Originalrechnung über den Ersatzkauf. Eine andere Beilage versichert Kinderwagen innerhalb Österreichs, wo immer sie sich befinden.

Fast alle verlangen, dass Sie einen Diebstahl sofort der Sicherheitsbehörde melden. Steht der Wagen im Keller oder am Dachboden, beachten Sie: Für Sachen in diesen Räumen wird nach Angaben der Arbeiterkammer zumeist nur der Zeitwert ersetzt, nicht der Neuwert.

Darf der Kinderwagen im Stiegenhaus stehen?

Das regeln Hausordnung, Mietvertrag und die Feuerpolizei des jeweiligen Bundeslandes, und die Vorschriften unterscheiden sich. In Wien hat der Verwaltungsgerichtshof laut einem Zeitungsbericht von 2018 Kinderwagen, Fahrräder und Blumentöpfe nicht als brandgefährliche Gegenstände im Sinn des Wiener Feuerpolizeigesetzes eingestuft.

Das ist kein Freibrief für andere Bundesländer. Die Tiroler Landesstelle für Brandverhütung betont, dass ein Stiegenhaus der Erschließung dient und kein Lager ist. Stellen Sie den Wagen so ab, dass niemand stolpert und der Fluchtweg frei bleibt, und fragen Sie im Zweifel die Hausverwaltung.

Wann Sie nichts zusätzlich brauchen

Enthält Ihre Polizze die gemeinschaftlich genützten Räume und kostet Ihr Kinderwagen weniger als die Grenze, sind Sie schon geschützt. Eine eigene Kinderwagenversicherung lohnt sich dann nicht.

Liegt der Neupreis deutlich über der Grenze oder fehlt die Regel ganz, gibt es zwei Wege: den Wagen in der Wohnung oder einem versperrten Abteil abstellen oder eine Polizze mit höherer Grenze wählen. Prüfen Sie zuerst, was Ihre Bedingungen schon enthalten.

Schritt für Schritt

  1. In den Bedingungen nach gemeinschaftlich genützten Räumen, Stiegenhaus und Kinderwagen suchen.
  2. Prüfen, ob dort auch einfacher Diebstahl versichert ist und welche Grenze gilt.
  3. Neupreis des Kinderwagens mit der Grenze vergleichen.
  4. Fehlt die Regel, ein Angebot mit Kinderwagenklausel oder höherer Grenze einholen.
  5. Rechnung und Fotos des Wagens digital aufheben.
  6. Nach einem Diebstahl sofort Anzeige erstatten und den Schaden dem Versicherer melden.

Checkliste

  • Stiegenhaus als versicherter Raum in der Polizze genannt
  • Einfacher Diebstahl dort gedeckt oder Kinderwagenklausel vorhanden
  • Grenze passt zum Neupreis des Wagens
  • Kellerabteil versperrt, wenn der Wagen dort steht
  • Rechnung und Fotos gespeichert
  • Wagen so abgestellt, dass der Fluchtweg frei bleibt

Häufige Fehler

  • Annehmen, dass im Stiegenhaus gar nichts versichert ist, ohne die Polizze zu lesen
  • Mit der vollen Versicherungssumme rechnen statt mit der Grenze für das Stiegenhaus
  • Die Anzeige bei der Polizei aufschieben
  • Im Keller mit dem Neuwert rechnen, obwohl oft nur der Zeitwert ersetzt wird
  • Die Regeln der Hausordnung und der Feuerpolizei ignorieren

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist der Kinderwagen im Kellerabteil versichert?

Bei Einbruch in das versperrte Abteil meist ja.

Für Sachen im Keller wird aber oft nur der Zeitwert ersetzt.

Ist der Kinderwagen vor dem Geschäft versichert?

Nur wenn Ihre Polizze eine Klausel für Kinderwagen außerhalb des Hauses enthält.

Manche gelten überall in Österreich, andere nur in Gebäuden.

Muss ich den Diebstahl der Polizei melden?

Ja.

Die Bedingungen verlangen, dass Sie den Diebstahl sofort der Sicherheitsbehörde melden.

Ohne Anzeige riskieren Sie die Leistung.

Gilt das auch für Rollstuhl und Rollator?

Häufig ja.

Viele Bedingungen nennen Kinderwagen und Krankenfahrstühle gemeinsam, manche auch Rollatoren.

Darf die Hausverwaltung den Kinderwagen im Stiegenhaus verbieten?

Das hängt von Hausordnung, Mietvertrag und den Feuerpolizeiregeln Ihres Bundeslandes ab.

Fragen Sie im Zweifel bei der Hausverwaltung oder einer Mieterberatung nach.

Lohnt sich eine eigene Kinderwagenversicherung?

Selten.

Meist reicht eine Haushaltsversicherung,

die das Stiegenhaus einschließt oder eine passende Klausel hat.

Quellen

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

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