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Ist das Homeoffice in der Haushaltsversicherung versichert?

Kurz gesagt

Teilweise. Was Sie auch privat nutzen, etwa Schreibtisch, Stuhl und eigener Laptop, ist in der Haushaltsversicherung versichert. Sachen, die ausschließlich beruflich genutzt werden, schließen manche österreichische Bedingungen aus, und das Firmennotebook ist oft nicht dabei. Gewerbliche Büroausstattung schließt ein Tarif bis 5.000 Euro ein. Ist das Homeoffice so geregelt, kostet es meist nichts extra.

Ist das Homeoffice in der Haushaltsversicherung versichert?

Was es kostet

Prämien der Haushaltsversicherung und eines Geräteschutzes für Laptops in Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Haushaltsversicherung 70 Quadratmeter in Wienetwa 72 bis 180 Euro im Jahr
Kleine Wohnung mit 50 Quadratmeternab etwa 48 Euro im Jahr
Herstellerschutz für einen Laptop, Jahrespolizzeetwa 85 bis 105 Euro im Jahr
Gewerbliche Büroausstattung in der Wohnung, ein TarifVersicherungssumme bis 5.000 Euro
Einfacher Diebstahl aus der Wohnung, ein Bedingungswerkbis 2.000 Euro, Bargeld bis 400 Euro

Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Prämien,

einer Preisliste für Geräteschutz und veröffentlichten Bedingungswerken.

Die Grenzen gelten für die genannten Tarife und können in Ihrer Polizze anders sein.

Was der Einschluss der Büroausstattung kostet, ist in den Quellen nicht beziffert.

Ob Ihr Homeoffice abgedeckt ist, prüfen wir; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Einbruch in Graz, Wohnung mit Arbeitsecke

Eine Angestellte arbeitet drei Tage pro Woche zu Hause. Einbrecher nehmen ihren privaten Laptop, einen Monitor nur für die Arbeit und das Notebook des Arbeitgebers mit. Ihre Polizze folgt dem genannten Bedingungswerk.

Privater Laptop, Neuwert1.200 Euro, versichert
Monitor nur für die Arbeit300 Euro, ausgeschlossen
Notebook des Arbeitgebers1.600 Euro, über die Haushaltsversicherung meist nicht
Aufgebrochene Tür, Reparatur500 Euro
Haushaltsversicherung zahltetwa 1.700 Euro abzüglich Selbstbehalt

Die Haushaltsversicherung ersetzt den privaten Laptop und die Tür. Den Monitor und das Firmennotebook muss der Arbeitgeber über seine eigene Versicherung abdecken. Rechnung mit Richtwerten.

Privat genutzt oder nur beruflich

Die Haushaltsversicherung versichert den Wohnungsinhalt, also die Einrichtung und alle beweglichen Sachen für den privaten Gebrauch. Ein Schreibtisch, an dem Sie arbeiten und am Wochenende Rechnungen zahlen, ein Laptop für Job und Filme, ein Drucker für Schule und Büro: das alles ist im Homeoffice versichert.

Anders liegt es bei Sachen, die Sie ausschließlich für den Beruf nutzen. Ein veröffentlichtes österreichisches Bedingungswerk (ABH 2013) schließt Einrichtungen und bewegliche Sachen, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, ausdrücklich aus. Der zweite Monitor nur für die Arbeit oder das Messgerät für Kundentermine sind dann nicht dabei.

Gegenstand im HomeofficeIn der Haushaltsversicherung versichert?
Schreibtisch und Stuhl, auch privat genutztja
Eigener Laptop für Arbeit und Freizeitja, bei Feuer, Wasser, Einbruch
Gerät nur für den Berufnach manchen Bedingungen nein
Laptop des Arbeitgebersoft nein, Polizze prüfen
Gewerbliche Büroausstattung mit Zusatzja, bis zur vereinbarten Grenze
Kaffee über der Tastaturnein, kein Bruchschutz

Der Laptop vom Arbeitgeber

Fremde Sachen sind in österreichischen Bedingungen oft nur mitversichert, wenn sie ihrer Art nach zum privaten Wohnungsinhalt gehören, Ihnen zur Benützung übergeben wurden und Sie für Schäden daran aufkommen müssen. Ein reines Firmengerät passt da schlecht hinein. Klären Sie mit dem Arbeitgeber, ob er seine Geräte im Homeoffice selbst versichert hat.

Beschädigen Sie den Firmenlaptop bei der Arbeit, gilt das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz. Für eine entschuldbare Fehlleistung haften Sie nicht, bei einem Versehen kann das Gericht den Ersatz mäßigen oder erlassen. Ein Haushaltsversicherer zahlt für dieses Gerät meist nicht.

Daten und Datensicherung

Für das Homeoffice wichtig: Manche Polizzen ersetzen Datenträger mit Programmen und Daten nur bis zu einer Grenze, im genannten Bedingungswerk 4.000 Euro. Dort steht auch die Pflicht, mindestens einmal pro Woche eine Datensicherung zu machen.

Fehlt die Sicherung, kann der Versicherer die Kosten für die Wiederherstellung verweigern. Eine automatische Sicherung in die Cloud oder auf eine Platte außerhalb der Wohnung erfüllt diese Pflicht am einfachsten.

Selbstständige mit Büro zu Hause

Für Selbstständige reicht die Haushaltsversicherung im Homeoffice oft nicht, weil ihre Arbeitsgeräte rein gewerblich genutzt werden. Manche Tarife schließen gewerbliche Büroausstattung in der Wohnung ein, ein österreichischer Tarif bis 5.000 Euro.

Haben Sie mehr Technik, Kundenverkehr oder Waren in der Wohnung, gehört das Büro in eine Betriebsversicherung. Melden Sie die gewerbliche Nutzung in jedem Fall, sonst droht Streit darüber, ob die Räume noch Wohnung sind.

Wann Sie nichts extra brauchen

Als Angestellte mit Arbeitsecke und privatem Laptop sind Sie im Homeoffice meist ausreichend über die Haushaltsversicherung versichert. Prüfen Sie nur, ob die Versicherungssumme zu Ihrer Einrichtung passt und ob die Polizze einen Unterversicherungsverzicht enthält.

Eine eigene Geräteversicherung gegen Bruch lohnt sich vor allem für teure Laptops, die Sie oft mitnehmen. Ein Gerät, das nur am Schreibtisch steht, ist gegen Feuer, Wasser und Einbruch bereits versichert.

Schritt für Schritt

  1. In der Polizze nach Ausschlüssen für beruflich genutzte Sachen und fremdes Eigentum suchen.
  2. Mit dem Arbeitgeber klären, wer Firmengeräte im Homeoffice versichert.
  3. Als Selbstständige einen Zusatz für Büroausstattung oder eine Betriebsversicherung prüfen.
  4. Eine wöchentliche Datensicherung einrichten.
  5. Versicherungssumme anpassen, wenn teure Technik dazugekommen ist.

Checkliste

  • Ausschluss für rein berufliche Sachen bekannt
  • Firmengeräte schriftlich mit dem Arbeitgeber geklärt
  • Datensicherung mindestens wöchentlich
  • Unterversicherungsverzicht in der Polizze
  • Gewerbliche Nutzung gemeldet, falls selbstständig
  • Rechnungen für Technik aufbewahrt

Häufige Fehler

  • Den Firmenlaptop für automatisch mitversichert halten
  • Zweitbildschirm und Spezialgeräte nur für den Beruf vergessen
  • Ohne Datensicherung arbeiten
  • Als Selbstständige die gewerbliche Nutzung nicht melden

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich das Homeoffice meiner Haushaltsversicherung melden?

Als Angestellte ohne Kundenverkehr meist nicht.

Als Selbstständige mit Büro in der Wohnung ja.

Ist mein privater Laptop, den ich auch beruflich nutze, versichert?

Ja, solange er nicht ausschließlich beruflich genutzt wird.

Er zählt dann zum Wohnungsinhalt.

Zahlt die Haushaltsversicherung den Laptop bei einem Sturz vom Tisch?

Nein.

Bruch und Bedienfehler deckt nur eine eigene Geräteversicherung.

Ist der Laptop beim einfachen Diebstahl aus der Wohnung versichert?

Manche Polizzen decken einfachen Diebstahl aus der Wohnung bis zu einer Grenze,

im genannten Bedingungswerk 2.000 Euro.

Unterwegs ist er davon meist ausgenommen.

Bin ich im Homeoffice unfallversichert?

Das ist eine Frage der gesetzlichen Unfallversicherung, nicht der Haushaltsversicherung.

Für Sachschäden spielt sie keine Rolle.

Quellen

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