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Gibt es in Österreich eine Stornoversicherung ohne Angabe von Gründen?

Kurz gesagt

Gibt es in Österreich eine Stornoversicherung ohne Angabe von Gründen? Nein, nicht als üblichen Tarif. Die Stornoversicherung zahlt nur bei versicherten Gründen wie schwerer Krankheit, Unfall, Tod, Jobverlust oder Scheidungsklage; erweiterte Pakete nennen mehr Gründe. Ohne Grund zahlen Sie die Stornogebühr, bei Einzelreisen je nach Zeitpunkt etwa 10 bis 45 Prozent. Eine Polizze kostet ab etwa 17 Euro.

Gibt es in Österreich eine Stornoversicherung ohne Angabe von Gründen?

Was es kostet

Veröffentlichte Prämien für Stornoversicherungen in Österreich und Stornostaffeln ohne Versicherung.

BeispielRichtwert
Polizze ab einem Reisepreis von 500 Euroab etwa 17 Euro
Einzelreise, eine Person, Reisekosten 1.000 Euroab etwa 70 Euro
Jahres-Stornoversicherung, eine Personab etwa 95 Euro im Jahr
Stornostaffel Einzelreise ohne Versicherung10 bis 45 Prozent
Stornostaffel Gruppen- und Sonderflugreisen10 bis 85 Prozent

Werte Stand Oktober 2026 aus veröffentlichten Quellen.

Der Prozentsatz im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Einzelreise um 1.600 Euro, Absage ohne Grund drei Wochen vorher

Sie haben eine Badereise gebucht und wollen drei Wochen vorher nicht mehr fahren. Sie haben eine Stornoversicherung.

Stornogebühr nach Staffel, etwa 20 Prozent320 Euro
Leistung der Stornoversicherung0 Euro, kein versicherter Grund
Absage schon 35 Tage vorher, etwa 10 Prozent160 Euro
Bei schwerer Erkrankung mit AttestErstattung abzüglich Selbstbehalt

Ohne versicherten Grund zahlen Sie die Stornogebühr selbst. Je früher Sie absagen, desto weniger kostet es.

Was die Stornoversicherung zahlt

Die Stornoversicherung zahlt die Stornogebühr, wenn ein versicherter Grund vorliegt. Laut Arbeiterkammer sind das bei den meisten Versicherern unerwartete schwere Erkrankung, Unfallverletzung oder Tod von Ihnen, Familienangehörigen oder nahestehenden Personen, Schwangerschaft, ein Elementarschaden am Wohnsitz, Verlust des Arbeitsplatzes, Einberufung zum Präsenz- oder Zivildienst, Scheidungsklage, Auflösung der Lebensgemeinschaft oder eine nicht bestandene Matura.

Erweiterte Gründe gibt es meist nur in Zusatzpaketen, etwa die Erkrankung eines Haustiers, eine abgesagte Hochzeit oder gestohlene Reisedokumente. Eine Variante, die ohne Angabe von Gründen zahlt, nennen die Produktseiten großer Reiseversicherer in Österreich nicht.

StornogrundStandardpolizzeErweitertes Paket
Schwere Krankheit, Unfall, Todjaja
Jobverlust, Scheidungsklage, Matura nicht bestandenjaja
Erkrankung von Hund, Katze oder Pferdneinoft ja
Abgesagte Hochzeitneinoft ja
Angst, Unlust, anderer Terminneinnein
Grund schon bei Abschluss bekanntneinnein

Stornogebühr ohne Versicherung

Ein kostenloses Rücktrittsrecht gibt es bei Reisebuchungen nicht. Veranstalter verlangen Stornogebühren, die steigen, je näher die Abreise rückt. Die Arbeiterkammer nennt als Beispiel die Staffeln der Reisebedingungen: für Einzelreisen 10, 15, 20, 30 und 45 Prozent, für Gruppen- und Sonderflugreisen 10, 25, 50, 65 und 85 Prozent, jeweils von 30 Tagen bis wenige Tage vor Reiseantritt.

Lesen Sie vor der Buchung, welche Staffel Ihr Veranstalter verwendet. Wer früh absagt, zahlt deutlich weniger.

Kostenlos zurücktreten nach § 10 PRG

Treten am Reiseziel unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auf, die die Pauschalreise erheblich beeinträchtigen, können Sie nach § 10 Pauschalreisegesetz kostenlos zurücktreten. Beispiele sind Kriegshandlungen, Terroranschläge, schwere Krankheitsausbrüche oder Naturkatastrophen.

Der Veranstalter muss dann alle Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen erstatten. Dafür brauchen Sie keine Versicherung, aber eine Begründung, die sich auf das Reiseziel bezieht. Bloße Sorge reicht nicht.

Rechtzeitig abschließen

Eine Stornoversicherung sollte bald nach der Buchung abgeschlossen werden. Ein Anbieter gewährt sofortigen Schutz bis zum 3. Werktag nach der Buchung, danach gilt eine Wartezeit. Ein anderer schützt bei Abschluss mehr als drei Tage nach der Buchung erst ab dem zehnten Tag, außer bei Tod, Unfall oder Naturereignis.

Manche Tarife ziehen einen Selbstbehalt ab, häufig 20 Prozent, andere verzichten darauf. Prüfen Sie, ob er für alle Gründe gilt oder nur für erweiterte.

Wann Sie keine Stornoversicherung brauchen

Bei günstigen Reisen und bei Buchungen mit kostenloser Stornierung ist eine Stornoversicherung überflüssig. Wer die Stornogebühr verschmerzen kann, kann auf sie verzichten.

Sinnvoll ist sie bei teuren Pauschalreisen, Kreuzfahrten und Familienurlauben. Gegen Unlust oder einen geänderten Plan hilft sie nicht.

Schritt für Schritt

  1. Vor der Buchung die Stornostaffel lesen.
  2. Stornoversicherung bis wenige Tage nach der Buchung abschließen.
  3. Versicherte Gründe und Selbstbehalt im Paket prüfen.
  4. Bei Ereignissen am Reiseziel den kostenlosen Rücktritt nach § 10 PRG prüfen.
  5. Bei Absage früh stornieren.

Checkliste

  • Stornostaffel bekannt
  • Polizze rechtzeitig abgeschlossen
  • Erweiterte Gründe, wenn Ihnen wichtig
  • Selbstbehalt bekannt
  • Reiseziel auf Sicherheitslage geprüft
  • Kostenlos stornierbare Buchungen wo möglich

Häufige Fehler

  • Erwarten, die Stornoversicherung zahle bei Unlust
  • Die Polizze erst Wochen nach der Buchung abschließen
  • Spät absagen und die höchste Stornostufe zahlen
  • Bei einer Naturkatastrophe am Ziel Stornogebühr zahlen statt kostenlos zurückzutreten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich eine Pauschalreise ohne Grund stornieren?

Ja, aber gegen Stornogebühr nach der Staffel des Veranstalters.

Kostenlos ist es nur bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Reiseziel.

Zahlt die Stornoversicherung, wenn ich Angst habe?

Nein.

Angst ist kein versicherter Grund.

Was sind erweiterte Stornogründe?

Gründe,

die nur in Zusatzpaketen gedeckt sind, etwa die Erkrankung eines Haustiers,

eine abgesagte Hochzeit oder gestohlene Dokumente.

Wie lange habe ich nach der Buchung Zeit?

Bei einem Anbieter gibt es sofortigen Schutz bis zum 3.

Werktag nach der Buchung, später gilt eine Wartezeit.

Schließen Sie möglichst gleich ab.

Was tun, wenn die Versicherung ablehnt?

Laut Arbeiterkammer können Sie binnen eines Jahres ab schriftlicher Ablehnung klagen.

Die AK-Konsumentenberatung hilft bei der Prüfung.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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