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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Betriebsgebäude

Gilt meine Eigenheimversicherung, wenn im Haus ein Gewerbe betrieben wird?

Kurz gesagt

Ja, meist gilt Ihre Eigenheimversicherung weiter, wenn im Haus ein Gewerbe betrieben wird, aber nur bis zu einer Grenze und nur, wenn Sie es melden. Viele Tarife nehmen eine betriebliche Nutzung bis zu einem Drittel der Fläche an. Darüber brauchen Sie eine Betriebsgebäudeversicherung. Eine nicht gemeldete Gefahrerhöhung kann den Versicherer nach §§ 23 ff. VersVG leistungsfrei machen.

Gilt meine Eigenheimversicherung, wenn im Haus ein Gewerbe betrieben wird?

Was es kostet

Wie stark ein Gewerbe die Prämie hebt, veröffentlichen Versicherer kaum. Vergleichswerte aus Quellen, Zuschläge als Richtwert.

BeispielRichtwert
Eigenheim, Grunddeckungab etwa 200 Euro im Jahr
Eigenheim, erweiterte Leistungenrund 600 Euro im Jahr
Zuschlag für Büro oder Ordinationetwa 0 bis 10 Prozent
Zuschlag für Werkstätte oder Gasthausetwa 20 bis 60 Prozent

Stand Oktober 2026.

Eigenheimprämien und Drittelgrenze aus den Quellen,

die Zuschläge sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Den Zuschlag für Ihr Gewerbe nennt der Versicherer.

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus in Niederösterreich mit Kosmetikstudio

Die Eigentümerin richtet 35 von 150 Quadratmetern als Studio mit Kundenverkehr ein und meldet es.

Betrieblicher Anteilrund 23 Prozent, unter einem Drittel
Bisherige Eigenheimprämie500 Euro im Jahr
Zuschlag für das Studio, Richtwert 10 bis 25 Prozentetwa 50 bis 125 Euro

Neue Prämie etwa 550 bis 625 Euro im Jahr, und das Haus bleibt im Eigenheimtarif mit vollem Schutz.

Die Drittelgrenze in vielen Eigenheimtarifen

Die Eigenheimversicherung ist für Häuser mit einer oder zwei Wohnungen gedacht. Viele österreichische Bedingungen erlauben eine betriebliche Nutzung nur bis zu einem Drittel der Gesamtfläche. Liegt der Anteil darüber, nimmt der Versicherer das Haus nicht mehr in den Eigenheimtarif.

Die Grenze steht in den Bedingungen oder im Produktinformationsblatt. Prüfen Sie sie, bevor Sie Ordination, Büro oder Werkstätte im Haus einrichten, und nicht erst nach einem Schaden.

Melden Sie das Gewerbe als Gefahrerhöhung

Nach dem VersVG dürfen Sie die versicherte Gefahr ohne Zustimmung des Versicherers nicht erhöhen. Ein Gewerbe mit Maschinen, offenem Feuer oder brennbaren Stoffen ist so eine Erhöhung. Zeigen Sie es dem Versicherer an, bevor es losgeht.

Richtet ein Mieter im Haus einen Betrieb ein, müssen Sie das melden, sobald Sie davon wissen. Ein angemeldetes Gewerbe bei der Bezirkshauptmannschaft ersetzt die Meldung an den Versicherer nicht.

Nutzung im HausTypische Folge
Homeoffice ohne Kundenverkehrmeist keine Änderung
Ordination, Kanzlei, BeratungMeldung, oft ohne oder mit kleinem Zuschlag
Friseur, Kosmetik, kleines GeschäftZuschlag je nach Tätigkeit
Werkstätte, Gasthaus, Lager mit Brandlastdeutlicher Zuschlag oder Betriebspolizze
Mehr als ein Drittel betrieblichBetriebsgebäudeversicherung statt Eigenheim

Was bei verschwiegener Nutzung passiert

Tritt der Schaden nach einer nicht gemeldeten Gefahrerhöhung ein, ist der Versicherer nach § 25 VersVG grundsätzlich leistungsfrei. Ohne Ihr Verschulden bleibt er zur Leistung verpflichtet, außer die Anzeige kam zu spät und der Schaden trat mehr als einen Monat danach ein.

Er muss außerdem zahlen, wenn die Gefahrerhöhung den Schaden und dessen Umfang nicht beeinflusst hat. Brennt die Garagenwerkstätte, haben Sie ein Problem; ein Rohrbruch im Bad hat mit dem Gewerbe meist nichts zu tun.

Einrichtung und Waren sind ein eigenes Thema

Die Eigenheimversicherung deckt das Gebäude. Die Haushaltsversicherung nimmt Büroeinrichtung oder Ordinationseinrichtung oft nur bis zu einer eigenen Grenze mit, Kundensachen sind dabei häufig ausgenommen.

Für Maschinen, Waren und Geschäftsausstattung ist eine Betriebsversicherung oder Inhaltsversicherung gedacht. Mit Kundenverkehr im Haus gehört auch eine Betriebshaftpflicht dazu.

Wann Sie nichts umstellen müssen

Wer gelegentlich am Laptop zu Hause arbeitet, verändert das Risiko des Eigenheims nicht. Eine kurze Mitteilung an den Versicherer schadet nicht, ein Tarifwechsel ist unnötig.

Auch ein kleines Büro unter der Drittelgrenze bleibt meist im Eigenheimtarif. Lassen Sie sich die Einbeziehung trotzdem schriftlich bestätigen.

Schritt für Schritt

  1. Betriebliche Fläche messen und den Anteil an der Gesamtfläche ausrechnen.
  2. Grenze für betriebliche Nutzung in Ihren Bedingungen nachlesen.
  3. Gewerbe schriftlich beim Versicherer melden, bevor es startet.
  4. Rückmeldung zu Zuschlag oder Tarifwechsel aufbewahren.
  5. Einrichtung, Waren und Haftpflicht des Betriebs eigens versichern.

Checkliste

  • Betrieblicher Anteil unter der Grenze des Tarifs
  • Meldung an den Versicherer schriftlich
  • Bestätigung des Versicherers abgelegt
  • Betriebseinrichtung nicht über die Haushaltsversicherung gerechnet
  • Betriebshaftpflicht bei Kundenverkehr

Häufige Fehler

  • Glauben, die Gewerbeanmeldung bei der Bezirkshauptmannschaft genüge
  • Die Werkstätte in der Garage als Hobby abtun
  • Die Drittelgrenze mit einem Zubau überschreiten, ohne es zu melden

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich ein Homeoffice der Eigenheimversicherung melden?

Ein reiner Arbeitsplatz ohne Kunden und Lager erhöht die Gefahr nicht.

Eine kurze Mitteilung schafft trotzdem Klarheit.

Gilt die Drittelgrenze bei jedem Versicherer?

Nein, sie ist häufig, aber nicht gesetzlich festgelegt.

Maßgeblich sind die Bedingungen Ihrer Polizze.

Was passiert, wenn mein Mieter ein Gewerbe aufmacht?

Melden Sie es, sobald Sie davon erfahren.

Auch eine Gefahrerhöhung durch Dritte ist anzuzeigen.

Darf der Versicherer nach der Meldung kündigen?

Das VersVG gibt ihm bei einer Gefahrerhöhung ein Kündigungsrecht.

Häufiger verlangt er einen Zuschlag oder bietet eine andere Polizze an.

Ist meine Ordinationseinrichtung über die Haushaltsversicherung gedeckt?

Manche Tarife schließen sie bis zu einer Grenze ein.

Teure Geräte und Medikamente sind über eine eigene Betriebsversicherung besser aufgehoben.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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