Alles zur Versicherung: Berufshaftpflicht
Welche Berufe brauchen in Österreich eine Berufshaftpflicht?
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Wassersport-Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? Kundenstimmen KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Akademie: Führerscheinfragen üben Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Bootsfinanzierung Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Mit dem Boot ins Ausland Gestohlen gemeldet Magazin und Podcast Mitmachen Rennkalender und Messen Lieblingshafen 2027Im Schadenfall
Schaden melden Notruf +49 3375 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Berufshaftpflicht
Kurz gesagt
Angestellte Physiotherapeuten brauchen in Österreich keine eigene Berufshaftpflicht, solange sie nur im Dienstverhältnis arbeiten. Pflicht ist sie nach § 40 MTD-Gesetz 2024 erst, wenn Sie auch freiberuflich behandeln, mit mindestens 400.000 Euro je Fall. Das betrifft viele Angestellte mit Wahlpraxis. Über den Berufsverband ist der Schutz ohne Zusatzprämie im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Gesetzliche Mindestwerte und veröffentlichte Werte für Physiotherapeuten in Österreich, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Mitglied im Berufsverband, angestellt oder freiberuflich, Summe 2 Millionen Euro | 0 Euro Zusatzprämie, im Mitgliedsbeitrag enthalten |
| Selbstbehalt im Gruppenvertrag | 100 Euro je Sachschaden |
| Gesetzliche Mindestsumme für Freiberufliche | 400.000 Euro je Fall, 1,2 Millionen Euro im Jahr |
| Eigene Polizze für eine Wahlpraxis ohne Verbandsmitgliedschaft | etwa 80 bis 200 Euro im Jahr |
Stand Oktober 2026.
Pflicht und Mindestsumme laut § 40 MTD-Gesetz 2024 im Rechtsinformationssystem des Bundes,
Haftung laut Dienstnehmerhaftpflichtgesetz in der Fassung seit 1.
Jänner 2025.
Gruppenvertrag laut Mitgliederinformation des Berufsverbands vom November 2024.
Die Prämie einer eigenen Polizze und die Beträge im Beispiel sind Richtwerte aus der
Angebotspraxis, eine veröffentlichte Einzelprämie fanden wir nicht.
Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
In ihrer Wahlpraxis rutscht eine Patientin beim Gangtraining auf dem frisch gewischten Boden aus und bricht sich das Handgelenk. Die Patientin verlangt Schmerzengeld und Ersatz für eine Haushaltshilfe.
| Schmerzengeld, Heilkosten, Haushaltshilfe | etwa 12.000 Euro (Richtwert aus der Angebotspraxis) |
| Polizze des Spitals | zahlt nicht, freiberufliche Tätigkeit |
| Gruppenvertrag über den Berufsverband | zahlt bis 2 Millionen Euro |
| Kosten für sie | keine Zusatzprämie, nur der Mitgliedsbeitrag |
Ohne Versicherung zahlt sie rund 12.000 Euro selbst und verstößt zudem gegen die gesetzliche Pflicht. Mit dem Gruppenvertrag ist der Schaden gedeckt.
Seit dem MTD-Gesetz 2024 müssen Angehörige der gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe vor Beginn einer freiberuflichen Tätigkeit eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in Österreich zugelassenen Versicherer abschließen. Die Summe muss mindestens 400.000 Euro je Fall betragen, für ein Versicherungsjahr mindestens das Dreifache.
Der Versicherer meldet der Bezirksverwaltungsbehörde, wenn der Schutz endet oder eingeschränkt wird, und die Behörde kann den Vertrag jederzeit sehen wollen. Eine Nachhaftung darf nicht ausgeschlossen werden. Für eine reine Anstellung gilt die Pflicht nicht.
| Ihre Arbeitsform | Berufshaftpflicht |
|---|---|
| Nur angestellt in Spital, Institut oder Praxis | keine Pflicht, Schutz über den Dienstgeber |
| Angestellt plus Wahlpraxis | Pflicht für die freiberufliche Tätigkeit |
| Nur freiberuflich, auch mit Kassenvertrag | Pflicht, mindestens 400.000 Euro je Fall |
| Hausbesuche auf eigene Rechnung | freiberuflich, also Pflicht |
| In Ausbildung | keine gesetzliche Pflicht, Verband versichert Mitglieder in Ausbildung mit |
Verursachen Sie als angestellte Physiotherapeutin einen Schaden, schützt Sie das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz. Für eine entschuldbare Fehlleistung haften Sie gar nicht. Sonst kann das Gericht den Ersatz mäßigen und bei geringem Verschulden ganz erlassen. In der Fassung seit 1. Jänner 2025 nennt das Gesetz dafür unter anderem Ihre Verantwortung, Ihre Ausbildung und die Bedingungen, unter denen Sie arbeiten.
Verlangt ein Patient direkt von Ihnen Schadenersatz, müssen Sie das dem Dienstgeber sofort mitteilen. Zahlen Sie mit seiner Zustimmung, können Sie das Geld je nach Verschulden teilweise, bei geringem Verschulden ganz von ihm zurückverlangen. Je gröber der Fehler, desto mehr bleibt an Ihnen hängen.
Viele Physiotherapeuten in Österreich arbeiten Teilzeit im Spital oder Institut und behandeln daneben als Wahltherapeuten. Für diesen freiberuflichen Teil gilt die Versicherungspflicht voll, die Polizze des Dienstgebers deckt ihn nicht.
Physio Austria hat dafür einen Gruppenvertrag mit 2 Millionen Euro Summe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen, der im Mitgliedsbeitrag enthalten ist und für angestellte wie freiberufliche Mitglieder gilt. Endet die Mitgliedschaft, endet mit 31. Dezember auch der Schutz, dann brauchen Freiberufliche sofort eine eigene Polizze.
Arbeiten Sie ausschließlich angestellt und behandeln nichts auf eigene Rechnung, brauchen Sie keine eigene Berufshaftpflicht. Gegenüber Patienten haftet Ihr Dienstgeber, und das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz begrenzt Ihr eigenes Risiko.
Sind Sie Mitglied im Berufsverband, ist eine zweite Polizze für die Wahlpraxis meist überflüssig. Prüfen Sie nur, ob die Summe des Gruppenvertrags zu Ihren Behandlungen passt und ob Zusatzleistungen wie Training oder Kurse erfasst sind.
Fragen und Antworten
Das MTD-Gesetz 2024 ist seit 1.
September 2024 in Kraft.
Laut Berufsverband mussten bereits freiberuflich Tätige spätestens ab 1.
Jänner 2025 versichert sein, neu Beginnende vor der ersten Behandlung.
Für die Anstellung nicht.
Für eine freiberufliche Tätigkeit meldet der Versicherer Änderungen am Schutz an die
Bezirksverwaltungsbehörde.
Sie verstoßen gegen das MTD-Gesetz 2024 und haften für Schäden mit Ihrem eigenen Vermögen.
Nein.
Berufliche Tätigkeiten sind dort ausgeschlossen.
Ja, die Pflicht gilt für alle gehobenen MTD-Berufe, die freiberuflich arbeiten.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns.
Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: +49 3375 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Berufshaftpflicht
Welche Berufe brauchen in Österreich eine Berufshaftpflicht?
Welche Berufe brauchen in Österreich eine Berufshaftpflichtversicherung?
Welche Berufe in Österreich eine Berufshaftpflichtversicherung brauchen, steht im jeweiligen …
Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung in Österreich?
Was eine Berufshaftpflichtversicherung in Österreich kostet, hängt vor allem vom Beruf ab: Un …
Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Betriebshaftpflicht in Österreich?
Was ist der Unterschied zwischen beiden in Österreich? Die Betriebshaftpflicht zahlt, wenn Ih …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.
Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.
Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist eingegangen. Nicht warten? Rufen Sie an: +49 3375 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen