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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Berufshaftpflicht

Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Betriebshaftpflicht in Österreich?

Kurz gesagt

Was ist der Unterschied zwischen beiden in Österreich? Die Betriebshaftpflicht zahlt, wenn Ihr Betrieb Menschen verletzt oder Sachen beschädigt. Die Berufshaftpflicht deckt bei Beratern vor allem reine Vermögensschäden durch fachliche Fehler. Für Kammerberufe wie Anwälte und Ärzte schreibt das Gesetz Mindestsummen vor. Für kleine Berater kostet die Vermögensschadenpolizze etwa 170 bis 340 Euro netto im Jahr.

Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Betriebshaftpflicht in Österreich?

Was es kostet

Öffentlich genannte Tarifwerte und Richtwerte für Jahresprämien in Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Berater, Jahresumsatz bis 30.000 Euro, Vermögensschaden 150.000 Eurorund 170 Euro netto im Jahr
Berater, Jahresumsatz bis 30.000 Euro, Vermögensschaden 300.000 bis 500.000 Eurorund 245 bis 340 Euro netto im Jahr
Betriebshaftpflicht für einen kleinen Betriebab etwa 200 Euro im Jahr
Ein-Personen-Unternehmen mit Büro, Kombitarif Betrieb und Vermögenetwa 250 bis 500 Euro im Jahr

Stand Oktober 2026.

Die Beraterprämien stammen aus einem veröffentlichten Tarif, netto zuzüglich 11 Prozent Versicherungssteuer;

die Spanne für kleine Betriebe aus einem Vergleichsportal.

Der Kombitarif für Ein-Personen-Unternehmen und die Fallbeispiele sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Selbstständige Webentwicklerin in Linz

Sie baut Webshops und arbeitet zwei Tage die Woche in den Büros ihrer Kunden. Zwei Schäden in einem Jahr zeigen, warum sie beide Bausteine braucht.

Kaffee über den Laptop des Kunden (Sachschaden)etwa 1.500 Euro, zahlt die Betriebshaftpflicht
Fehler im Bezahlsystem, Shop drei Tage ohne Umsatz (Vermögensschaden)etwa 12.000 Euro, zahlt die Vermögensschadenhaftpflicht
Nur Betriebshaftpflicht12.000 Euro aus eigener Tasche
Kombitarif für beidesetwa 250 bis 500 Euro im Jahr

Mit dem Kombitarif sind beide Schäden gedeckt. Mit nur einer Polizze bleibt einer der beiden Schäden bei ihr.

Drei Arten von Schaden

Österreichische Polizzen unterscheiden Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Eine Kundin stürzt in Ihrem Geschäft: Personenschaden. Ihr Monteur beschädigt beim Kunden den Parkettboden: Sachschaden. Der Verdienstentgang der gestürzten Kundin folgt aus dem Personenschaden und gehört dazu.

Ein reiner Vermögensschaden entsteht ohne Verletzung und ohne kaputte Sache. Ihr Klient verliert Geld, weil Sie eine Frist übersehen, falsch gerechnet oder schlecht beraten haben. Genau diese Schäden schließt die Betriebshaftpflicht in aller Regel aus.

FallBetriebshaftpflichtBerufshaftpflicht (Vermögensschaden)
Klient stolpert in der Kanzlei über ein Kabeljanein
Installateur beschädigt beim Kunden eine Leitungjanein
Frist beim Finanzamt versäumt, Klient zahlt Säumniszuschlagneinja
Fehler im Bestellsystem legt den Webshop des Kunden lahmneinja
Foto ohne Nutzungsrecht auf der Kundenwebsiteneinja, wenn Rechtsverletzungen eingeschlossen sind
Geliehener Laptop des Kunden fällt zu Bodennur mit Einschluss geliehener Sachennein

Warum Sachverständige streng haften

Das österreichische Zivilrecht verlangt von jedem, der sich öffentlich zu einem Fach bekennt, den Fleiß und die Kenntnisse seines Faches (§ 1299 ABGB). Ein Unternehmensberater, eine Bilanzbuchhalterin oder ein Webentwickler wird also am Können eines sorgfältigen Fachmanns gemessen, nicht an seinem persönlichen Wissen.

Deshalb reicht es nicht, sich auf guten Willen zu berufen. Ein Rechenfehler, der beim Klienten Steuern oder Förderungen kostet, ist schnell ein Haftungsfall.

Kammerberufe mit gesetzlicher Pflicht

Für viele Kammerberufe ist die Berufshaftpflicht Voraussetzung für die Eintragung. Rechtsanwälte brauchen mindestens 400.000 Euro je Versicherungsfall, Rechtsanwaltsgesellschaften 2,4 Millionen Euro. Ärzte mit eigener Ordination brauchen mindestens 2 Millionen Euro je Versicherungsfall.

Auch Notare, Wirtschaftstreuhänder, Ziviltechniker und mehrere Gewerbe wie Baumeister oder gewerbliche Vermögensberater haben eigene Pflichtsummen. Diese Summen sind eine Untergrenze. Ob sie zu Ihren Aufträgen passen, ist eine eigene Frage.

TätigkeitWas Sie brauchen
Handwerk, Reinigung, MontageBetriebshaftpflicht
Geschäft, Lokal, Studio mit KundenverkehrBetriebshaftpflicht
Rechtsanwalt, Notar, WirtschaftstreuhänderBerufshaftpflicht, gesetzlich vorgeschrieben
Arzt mit eigener OrdinationBerufshaftpflicht mit Personenschäden, gesetzlich vorgeschrieben
IT, Unternehmensberatung, WerbungVermögensschadenhaftpflicht, meist mit Bürohaftpflicht kombiniert
Baumeister, ZiviltechnikerHaftpflicht mit allen drei Schadenarten und Pflichtsumme

Wann Sie keine von beiden brauchen

Als Dienstnehmer haftet bei Fehlern im Job zuerst Ihr Dienstgeber, und das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz begrenzt Ihre eigene Haftung. Eine eigene Polizze ist dann nur in Sonderfällen nötig, etwa als angestellte Ärztin mit Nebentätigkeit.

Wer nebenbei ein kleines Gewerbe ohne Kundenkontakt und ohne Beratung betreibt, sollte nachrechnen. Manchmal reicht ein kleiner Kombitarif, manchmal ist das Risiko so gering, dass Sie bewusst verzichten.

Worauf es in der Polizze ankommt

Die Versicherungssumme sollte zu Ihren Aufträgen passen, nicht nur zur gesetzlichen Mindestsumme. Prüfen Sie auch die Jahreshöchstleistung: Wie oft steht die Summe im Jahr zur Verfügung?

Wichtig ist außerdem die Vorwärts- und Rückwärtsdeckung. Vermögensschäden zeigen sich oft erst Jahre später, und gute Polizzen decken auch Fehler, die vor Vertragsbeginn passiert, aber noch unbekannt waren.

Schritt für Schritt

  1. Aufschreiben, was bei Ihrer Arbeit schiefgehen kann: Verletzung, Beschädigung oder Geldverlust beim Kunden.
  2. Bei Ihrer Kammer oder Innung nachfragen, ob eine Pflichtsumme gilt.
  3. Kundenverträge auf geforderte Versicherungssummen durchsehen.
  4. Kombitarif anfragen, wenn beide Schadenarten möglich sind.
  5. Rückwärtsdeckung und Nachhaftung nach Berufsende im Angebot prüfen.

Checkliste

  • Alle drei Schadenarten geprüft: Person, Sache, Vermögen
  • Gesetzliche Mindestsumme erfüllt, falls Ihr Beruf eine hat
  • Versicherungssumme passt zum größten Auftrag
  • Tätigkeitsbeschreibung in der Polizze stimmt mit Ihrer Arbeit überein
  • Rechtsverletzungen wie Bild- und Markenrechte eingeschlossen, wenn Sie Inhalte erstellen
  • Nachhaftung für Fehler, die erst nach Vertragsende auffallen

Häufige Fehler

  • Nur eine Betriebshaftpflicht abschließen, obwohl Sie vor allem beraten
  • Die gesetzliche Mindestsumme für ausreichend halten
  • Neue Tätigkeiten nicht melden, etwa wenn eine Grafikerin auch Webshops programmiert
  • Sich auf die Haushaltsversicherung verlassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist die Vermögensschadenhaftpflicht dasselbe wie die Berufshaftpflicht?

Bei beratenden Berufen meist ja. Bei Ärzten, Baumeistern oder Ziviltechnikern umfasst die Berufshaftpflicht auch Personen- und Sachschäden.

Zahlt die Betriebshaftpflicht bei einem Beratungsfehler?

In der Regel nicht. Reine Vermögensschäden sind ausgeschlossen oder nur mit kleinen Summen eingeschlossen.

Wer braucht in Österreich eine Berufshaftpflicht?

Unter anderem Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Wirtschaftstreuhänder und Ziviltechniker. Die Mindestsummen stehen im jeweiligen Berufsgesetz.

Gilt die Polizze auch für meine Mitarbeiter?

In Polizzen für Kanzleien und Büros sind angestellte Mitarbeiter meist mitversichert. Freie Mitarbeiter brauchen oft einen eigenen Vertrag.

Kommt zur Prämie noch Steuer dazu?

Ja, in Österreich fällt auf Haftpflichtprämien 11 Prozent Versicherungssteuer an. Achten Sie beim Vergleich darauf, ob netto oder brutto genannt ist.

Kann ich die Prämie absetzen?

Ja, als Betriebsausgabe. Fragen Sie im Zweifel Ihre Steuerberatung.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Berufshaftpflicht

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2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

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Passende Fragen

NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler.

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