Alles zur Versicherung: Berufshaftpflicht
Welche Berufe brauchen in Österreich eine Berufshaftpflicht?
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Kurz gesagt
Was ist der Unterschied zwischen beiden in Österreich? Die Betriebshaftpflicht zahlt, wenn Ihr Betrieb Menschen verletzt oder Sachen beschädigt. Die Berufshaftpflicht deckt bei Beratern vor allem reine Vermögensschäden durch fachliche Fehler. Für Kammerberufe wie Anwälte und Ärzte schreibt das Gesetz Mindestsummen vor. Für kleine Berater kostet die Vermögensschadenpolizze etwa 170 bis 340 Euro netto im Jahr.
Öffentlich genannte Tarifwerte und Richtwerte für Jahresprämien in Österreich, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Berater, Jahresumsatz bis 30.000 Euro, Vermögensschaden 150.000 Euro | rund 170 Euro netto im Jahr |
| Berater, Jahresumsatz bis 30.000 Euro, Vermögensschaden 300.000 bis 500.000 Euro | rund 245 bis 340 Euro netto im Jahr |
| Betriebshaftpflicht für einen kleinen Betrieb | ab etwa 200 Euro im Jahr |
| Ein-Personen-Unternehmen mit Büro, Kombitarif Betrieb und Vermögen | etwa 250 bis 500 Euro im Jahr |
Stand Oktober 2026.
Die Beraterprämien stammen aus einem veröffentlichten Tarif, netto zuzüglich 11 Prozent Versicherungssteuer;
die Spanne für kleine Betriebe aus einem Vergleichsportal.
Der Kombitarif für Ein-Personen-Unternehmen und die Fallbeispiele sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Sie baut Webshops und arbeitet zwei Tage die Woche in den Büros ihrer Kunden. Zwei Schäden in einem Jahr zeigen, warum sie beide Bausteine braucht.
| Kaffee über den Laptop des Kunden (Sachschaden) | etwa 1.500 Euro, zahlt die Betriebshaftpflicht |
| Fehler im Bezahlsystem, Shop drei Tage ohne Umsatz (Vermögensschaden) | etwa 12.000 Euro, zahlt die Vermögensschadenhaftpflicht |
| Nur Betriebshaftpflicht | 12.000 Euro aus eigener Tasche |
| Kombitarif für beides | etwa 250 bis 500 Euro im Jahr |
Mit dem Kombitarif sind beide Schäden gedeckt. Mit nur einer Polizze bleibt einer der beiden Schäden bei ihr.
Österreichische Polizzen unterscheiden Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Eine Kundin stürzt in Ihrem Geschäft: Personenschaden. Ihr Monteur beschädigt beim Kunden den Parkettboden: Sachschaden. Der Verdienstentgang der gestürzten Kundin folgt aus dem Personenschaden und gehört dazu.
Ein reiner Vermögensschaden entsteht ohne Verletzung und ohne kaputte Sache. Ihr Klient verliert Geld, weil Sie eine Frist übersehen, falsch gerechnet oder schlecht beraten haben. Genau diese Schäden schließt die Betriebshaftpflicht in aller Regel aus.
| Fall | Betriebshaftpflicht | Berufshaftpflicht (Vermögensschaden) |
|---|---|---|
| Klient stolpert in der Kanzlei über ein Kabel | ja | nein |
| Installateur beschädigt beim Kunden eine Leitung | ja | nein |
| Frist beim Finanzamt versäumt, Klient zahlt Säumniszuschlag | nein | ja |
| Fehler im Bestellsystem legt den Webshop des Kunden lahm | nein | ja |
| Foto ohne Nutzungsrecht auf der Kundenwebsite | nein | ja, wenn Rechtsverletzungen eingeschlossen sind |
| Geliehener Laptop des Kunden fällt zu Boden | nur mit Einschluss geliehener Sachen | nein |
Das österreichische Zivilrecht verlangt von jedem, der sich öffentlich zu einem Fach bekennt, den Fleiß und die Kenntnisse seines Faches (§ 1299 ABGB). Ein Unternehmensberater, eine Bilanzbuchhalterin oder ein Webentwickler wird also am Können eines sorgfältigen Fachmanns gemessen, nicht an seinem persönlichen Wissen.
Deshalb reicht es nicht, sich auf guten Willen zu berufen. Ein Rechenfehler, der beim Klienten Steuern oder Förderungen kostet, ist schnell ein Haftungsfall.
Für viele Kammerberufe ist die Berufshaftpflicht Voraussetzung für die Eintragung. Rechtsanwälte brauchen mindestens 400.000 Euro je Versicherungsfall, Rechtsanwaltsgesellschaften 2,4 Millionen Euro. Ärzte mit eigener Ordination brauchen mindestens 2 Millionen Euro je Versicherungsfall.
Auch Notare, Wirtschaftstreuhänder, Ziviltechniker und mehrere Gewerbe wie Baumeister oder gewerbliche Vermögensberater haben eigene Pflichtsummen. Diese Summen sind eine Untergrenze. Ob sie zu Ihren Aufträgen passen, ist eine eigene Frage.
| Tätigkeit | Was Sie brauchen |
|---|---|
| Handwerk, Reinigung, Montage | Betriebshaftpflicht |
| Geschäft, Lokal, Studio mit Kundenverkehr | Betriebshaftpflicht |
| Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftstreuhänder | Berufshaftpflicht, gesetzlich vorgeschrieben |
| Arzt mit eigener Ordination | Berufshaftpflicht mit Personenschäden, gesetzlich vorgeschrieben |
| IT, Unternehmensberatung, Werbung | Vermögensschadenhaftpflicht, meist mit Bürohaftpflicht kombiniert |
| Baumeister, Ziviltechniker | Haftpflicht mit allen drei Schadenarten und Pflichtsumme |
Als Dienstnehmer haftet bei Fehlern im Job zuerst Ihr Dienstgeber, und das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz begrenzt Ihre eigene Haftung. Eine eigene Polizze ist dann nur in Sonderfällen nötig, etwa als angestellte Ärztin mit Nebentätigkeit.
Wer nebenbei ein kleines Gewerbe ohne Kundenkontakt und ohne Beratung betreibt, sollte nachrechnen. Manchmal reicht ein kleiner Kombitarif, manchmal ist das Risiko so gering, dass Sie bewusst verzichten.
Die Versicherungssumme sollte zu Ihren Aufträgen passen, nicht nur zur gesetzlichen Mindestsumme. Prüfen Sie auch die Jahreshöchstleistung: Wie oft steht die Summe im Jahr zur Verfügung?
Wichtig ist außerdem die Vorwärts- und Rückwärtsdeckung. Vermögensschäden zeigen sich oft erst Jahre später, und gute Polizzen decken auch Fehler, die vor Vertragsbeginn passiert, aber noch unbekannt waren.
Fragen und Antworten
Bei beratenden Berufen meist ja. Bei Ärzten, Baumeistern oder Ziviltechnikern umfasst die Berufshaftpflicht auch Personen- und Sachschäden.
In der Regel nicht. Reine Vermögensschäden sind ausgeschlossen oder nur mit kleinen Summen eingeschlossen.
Unter anderem Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Wirtschaftstreuhänder und Ziviltechniker. Die Mindestsummen stehen im jeweiligen Berufsgesetz.
In Polizzen für Kanzleien und Büros sind angestellte Mitarbeiter meist mitversichert. Freie Mitarbeiter brauchen oft einen eigenen Vertrag.
Ja, in Österreich fällt auf Haftpflichtprämien 11 Prozent Versicherungssteuer an. Achten Sie beim Vergleich darauf, ob netto oder brutto genannt ist.
Ja, als Betriebsausgabe. Fragen Sie im Zweifel Ihre Steuerberatung.
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Alles zur Versicherung: Berufshaftpflicht
Welche Berufe brauchen in Österreich eine Berufshaftpflicht?
Wer braucht in Österreich eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Jeder, der ein Gewerbe ausübt und dabei Kunden, fremde Räume oder fremde Sachen berührt. Gese …
Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung in Österreich?
Kleine Betriebe zahlen in Österreich meist ab etwa 200 Euro Prämie im Jahr, Handwerksbetriebe …
Welche Schäden deckt die Betriebshaftpflicht in Österreich ab?
Welche Schäden deckt sie in Österreich ab? Die Betriebshaftpflicht zahlt Personen- und Sachsc …
NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler.
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