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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Bin ich im Ehrenamt in Österreich haftpflichtversichert?

Kurz gesagt

Bin ich im Ehrenamt in Österreich haftpflichtversichert? Als Helfer ohne Funktion oft über die Privathaftpflicht Ihrer Haushaltsversicherung, wenn die Polizze ehrenamtliche Tätigkeit nicht ausschließt. Für Obleute und Kassiere ist die Vereinshaftpflicht zuständig. Unentgeltlich tätige Organwalter haften dem Verein nach § 24 Vereinsgesetz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bin ich im Ehrenamt in Österreich haftpflichtversichert?

Was es kostet

Öffentlich genannte Prämien für Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Eigene Privathaftpflicht, Einzelpersonetwa 35 bis 60 Euro im Jahr
Eigene Privathaftpflicht mit 10 Millionen Euro Summeab knapp unter 50 Euro im Jahr
Kleine Haushaltsversicherung mit Haftpflichtetwa 60 bis 80 Euro im Jahr
Landesversicherung für Ehrenamtliche, Beispiel Oberösterreich0 Euro für die Ehrenamtlichen

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beispielen.

Ob ehrenamtliche Tätigkeit in Ihrer Polizze eingeschlossen ist, steht nur in den Bedingungen.

Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Helfer beim Zeltfest des Musikvereins

Beim Aufstellen der Bierbänke rutscht eine Bank weg und beschädigt die Glastür des Gemeindesaals.

Austausch der Glastüretwa 1.800 Euro
Haftpflicht des Musikvereinszahlt, wenn Helfer mitversichert sind
Ohne Vereinshaftpflicht, Privathaftpflicht mit Ehrenamtzahlt abzüglich eines vereinbarten Selbstbehalts
Polizze schließt Ehrenamt aus, kein VereinsschutzSie zahlen selbst

Erst die Vereinshaftpflicht, dann die eigene Polizze. Fehlt beides, bleibt der Schaden bei Ihnen.

Privat geholfen oder für den Verein

Die Privathaftpflicht in Österreich deckt Schadenersatz aus den Gefahren des täglichen Lebens im Privatbereich. Betriebliche, berufliche oder gewerbsmäßige Tätigkeiten sind ausgeschlossen. Ehrenamt ist weder Beruf noch Gewerbe, ob es eingeschlossen ist, regelt aber jede Polizze selbst.

Helfen Sie für einen Verein, ist zuerst dessen Haftpflicht gefragt. Sie deckt nach § 24 Abs. 7 Vereinsgesetz auch den Anspruch eines unentgeltlich tätigen Organwalters, vom Verein freigestellt zu werden.

Ihre RolleWer in der Regel zahlt
Helfer beim Feuerwehrfest oder PfarrflohmarktHaftpflicht des Vereins oder der Pfarre, sonst je nach Polizze Ihre Privathaftpflicht
Nachbarschaftshilfe ohne OrganisationIhre Privathaftpflicht
Obmann, Kassier, SchriftführerHaftpflicht des Vereins, für Geldschäden eine D&O
Rechnungsprüfer im VereinHaftpflicht des Vereins, Haftung nach § 24 Abs. 4 VerG begrenzt

Was das Vereinsgesetz für Funktionäre regelt

Wer als Organwalter oder Rechnungsprüfer unentgeltlich tätig ist, haftet dem Verein nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sofern nichts anderes vereinbart ist oder die Statuten es anders regeln (§ 24 Abs. 1 VerG).

Muss ein unentgeltlich tätiger Organwalter einem Dritten Schadenersatz zahlen, kann er vom Verein verlangen, davon befreit zu werden. Das gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (§ 24 Abs. 5 VerG). Ohne Vereinsvermögen und ohne Vereinshaftpflicht hilft dieser Anspruch aber wenig.

Landesversicherungen für Freiwillige

Einzelne Bundesländer haben für Ehrenamtliche eigene Haftpflicht- und Unfallversicherungen abgeschlossen. Oberösterreich bietet etwa eine kostenlose Haftpflicht- und Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige an.

Welche Tätigkeiten darunter fallen und ob der Schutz nachrangig ist, steht in den Bedingungen des jeweiligen Landes. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder beim Land nach, bevor Sie sich darauf verlassen.

Wann Sie nichts zusätzlich brauchen

Haben Sie eine Haushaltsversicherung mit Privathaftpflicht, die ehrenamtliche Tätigkeit nicht ausschließt, und hat Ihr Verein eine Haftpflicht, sind Sie als Helfer gut abgesichert.

Eine eigene D&O für Funktionäre schließt nicht der Einzelne ab, sondern der Verein. Klären Sie vor der Wahl zum Obmann oder Kassier, ob es sie gibt.

Schritt für Schritt

  1. Beim Verein nach der Vereinshaftpflicht fragen und ob Helfer mitversichert sind.
  2. In der Haushaltsversicherung den Haftpflichtteil auf Ausschlüsse prüfen.
  3. Als Funktionär klären, ob der Verein eine D&O hat.
  4. Bei der Gemeinde oder beim Land nach einer Versicherung für Freiwillige fragen.
  5. Unfallschutz getrennt prüfen.

Checkliste

  • Privathaftpflicht vorhanden, in der Haushaltsversicherung oder eigen
  • Ehrenamt in der Polizze nicht ausgeschlossen
  • Versicherungssumme mindestens einige Millionen Euro
  • Verein hat eine Haftpflicht für Funktionäre und Helfer
  • Geltungsbereich passt, auch bei Vereinsreisen ins Ausland

Häufige Fehler

  • Glauben, die Haushaltsversicherung decke auch das Amt des Obmanns
  • Sich als Vereinsmitglied auf eine Landesversicherung verlassen, ohne die Bedingungen zu kennen
  • Vereinsfahrten mit dem eigenen Auto über die Privathaftpflicht absichern wollen
  • Statuten unterschreiben, die die gesetzliche Haftungsgrenze für Funktionäre aufheben

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Deckt meine Haushaltsversicherung ehrenamtliche Tätigkeit?

Das regelt jede Polizze selbst.

Ausgeschlossen sind immer berufliche und gewerbsmäßige Tätigkeiten,

Ehrenamt ist in vielen Bedingungen nicht eigens erwähnt.

Fragen Sie nach einer schriftlichen Bestätigung.

Haftet der Obmann mit seinem Privatvermögen?

Gegenüber dem Verein bei unentgeltlicher Tätigkeit nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Gegenüber Dritten kann er haften, hat aber einen Anspruch auf Befreiung durch den Verein.

Können die Statuten die Haftung verschärfen?

Ja.

§ 24 Abs.

1 VerG lässt abweichende Vereinbarungen oder Regeln in den Statuten zu.

Lesen Sie die Statuten vor der Wahl.

Gibt es in Österreich eine Versicherung für Freiwillige vom Land?

In einzelnen Bundesländern ja, etwa in Oberösterreich.

Umfang und Voraussetzungen unterscheiden sich, fragen Sie beim Land nach.

Bin ich bei Vereinsfahrten mit dem Auto versichert?

Nicht über die Privathaftpflicht.

Schäden durch das Auto deckt die Kfz-Haftpflicht des Fahrzeugs.

Quellen

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Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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