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Darf ich in Österreich barfuß oder mit Flip-Flops Auto fahren, ohne den Schutz zu verlieren?

Kurz gesagt

Darf ich in Österreich barfuß oder mit Flip-Flops Auto fahren, ohne den Schutz zu verlieren? Erlaubt ist es, das KFG kennt keine Schuhpflicht. Die Haftpflicht zahlt fremde Schäden. Heikel ist die Kasko: Nach dem VersVG ist der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit ganz leistungsfrei, wenn die Polizze nichts anderes regelt. Ein Unfall mit verrutschtem Flip-Flop kann so den ganzen Kaskoschaden kosten.

Darf ich in Österreich barfuß oder mit Flip-Flops Auto fahren, ohne den Schutz zu verlieren?

Was es kostet

Was in Österreich auf dem Spiel steht.

BeispielRichtwert
Eigener Kaskoschaden nach Auffahrunfallzum Beispiel 6.000 Euro
Kaskoleistung bei grober Fahrlässigkeit ohne Zusatzschutz0 Euro
Kaskoleistung mit ZusatzschutzSchaden minus Selbstbehalt von zum Beispiel 390 Euro
Haftpflicht nach verschuldetem Schaden3 Stufen hinauf

Stand Oktober 2026.

Der Schadenbetrag ist ein Rechenbeispiel.

Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls.

Rechenbeispiel

Auffahrunfall am Weg zum Neusiedler See

Eine Lenkerin rutscht mit dem Flip-Flop vom Bremspedal. Eigener Schaden 6.000 Euro.

Ohne Zusatzschutz für grobe Fahrlässigkeitim Ernstfall 0 Euro aus der Kasko
Mit Zusatzschutz6.000 Euro minus Selbstbehalt
Schaden am anderen Autozahlt die Haftpflicht

Der Unterschied ist der ganze Kaskoschaden. Der Zusatzschutz kostet wenig im Vergleich.

Was das KFG zum Barfußfahren sagt

Eine Schuhpflicht für private Lenker gibt es in Österreich nicht. Das Kraftfahrgesetz verlangt aber, dass Sie die Bedienungsvorrichtungen Ihres Autos kennen und sich der Eigenart des Fahrzeugs entsprechend verhalten. Wer mit Flip-Flops nicht sicher bremsen kann, erfüllt das nicht.

Strafbar wird es daher erst, wenn das Schuhwerk zu einer Gefährdung oder einem Fehler beiträgt.

FahrweiseErlaubt?Risiko in der Kasko
Feste flache Schuhejagering
Barfußjagrobe Fahrlässigkeit möglich
Flip-Flopsjahoch, im Ernstfall keine Kaskoleistung

Warum die Kasko in Österreich ganz ausfallen kann

Anders als in Deutschland kennt das österreichische Versicherungsvertragsgesetz keine Kürzung nach Quote. Führen Sie den Schaden grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer nach § 61 VersVG ganz von der Leistung frei.

Manche Vollkaskotarife bieten deshalb als Zusatz einen Schutz für grob fahrlässiges Verhalten. Ob Ihr Vertrag ihn hat, steht in der Polizze. Ob barfuß fahren im Einzelfall als grob fahrlässig gilt, entscheidet am Ende ein Gericht.

Was die Haftpflicht zahlt

Schäden anderer zahlt die Haftpflicht auch dann, wenn Sie barfuß gefahren sind. Danach steigen Sie im Bonus-Malus-System drei Stufen hinauf, wie nach jedem verschuldeten Haftpflichtschaden.

Schritt für Schritt

  1. Feste Schuhe im Auto bereitlegen.
  2. Flip-Flops nicht im Fußraum ablegen.
  3. In der Polizze nach Schutz für grob fahrlässiges Verhalten suchen.
  4. Nach einem Unfall wahrheitsgemäß angeben, was Sie getragen haben.

Checkliste

  • Feste Schuhe im Auto
  • Fußraum frei
  • Zusatzschutz für grobe Fahrlässigkeit geprüft
  • Selbstbehalt bekannt

Häufige Fehler

  • Annehmen, die Kasko kürze nur ein wenig
  • Flip-Flops lose im Fußraum
  • Den Zusatzschutz aus Kostengründen weglassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist barfuß fahren in Österreich verboten?

Nein, es gibt keine Schuhpflicht.

Zahlt die Haftpflicht?

Ja, Schäden anderer werden bezahlt.

Kann die Kasko ganz ausfallen?

Ja, bei grober Fahrlässigkeit ohne Zusatzschutz in der Polizze.

Wie schütze ich mich?

Mit festen Schuhen und einem Vollkaskotarif, der grobe Fahrlässigkeit einschließt.

Quellen

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