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Vorsatz
Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Ausschlüsse
Von Vorsatz spricht man, wenn der Schaden gewollt herbeigeführt wurde, also nicht auf einem Versehen beruht. Wer das eigene Boot in Brand setzt oder es mit Absicht auflaufen lässt, um an die Versicherungssumme zu kommen, geht leer aus. Anders als bei grober Fahrlässigkeit, wo die Leistung nur gekürzt werden darf, bleibt hier gar nichts. Auch nach dem Schaden bleibt der Vorsatz gefährlich: Wer den Ablauf bewusst falsch darstellt oder die Anzeige eines Diebstahls absichtlich unterlässt, verletzt seine Pflichten aus der Polizze vorsätzlich und steht ohne Anspruch da.
Bei uns: Kasko Ziffer A-6 (Basis) sowie A-7 (Basis PLUS, Premium): bei Vorsatz keine Leistung, bei grober Fahrlässigkeit Kürzung nach dem Verschulden. Haftpflicht und Unfall nehmen vorsätzlich herbeigeführte Schäden ebenfalls aus. Im Verkehrs-Rechtsschutz tragen wir die Verteidigung auch bei einem Vorsatzvorwurf; bei rechtskräftig festgestelltem Vorsatz zahlen Sie die Kosten zurück.
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Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium gelten mit Stand 01.02.2026.