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Vorvertragliche Anzeigepflicht
Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Obliegenheiten
Vor Abschluss der Polizze gehört auf den Tisch, wonach der Versicherer in Textform fragt und was für seine Entscheidung erheblich ist: Motorleistung, Baujahr, Liegeplatz am See oder an der Adria, Fahrtgebiet, frühere Schäden. Eine unrichtige oder unvollständige Antwort eröffnet dem Versicherer den Rücktritt, die Kündigung oder eine rückwirkende Änderung der Bedingungen. Beispiel: Ein verschwiegener Rumpfschaden aus der Vorsaison kann Jahre später, nach einer Grundberührung im Salzkammergut, aus einem Schadenfall eine Auseinandersetzung über den Antrag machen.
Bei uns: In Basis, Basis PLUS und Premium gilt dasselbe Bedingungswerk, in Kasko wie in Haftpflicht: Maßgeblich sind nur unsere Fragen in Textform. Auf eine Verletzung können wir uns nur berufen, wenn wir Sie vorher gesondert in Textform auf die Folgen hingewiesen haben, und nur binnen eines Monats ab Kenntnis. Steigt die Prämie nach einer Anpassung um mehr als 10 %, können Sie binnen eines Monats nach unserer Mitteilung fristlos kündigen (Kasko B-3.1.3).
Weitere Begriffe
Verbindlich sind allein die Versicherungsbedingungen Ihrer Polizze.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium gelten mit Stand 01.02.2026.