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Skipperhaftpflicht
Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Haftpflicht
Als Skipperhaftpflicht wird der Haftpflichtschutz jener Person bezeichnet, die ein fremdes Boot als verantwortliche Schiffsführerin oder verantwortlicher Schiffsführer bewegt, in der Regel eine gecharterte Yacht. Gedeckt sind Schäden an Dritten, nicht jene am Charterboot: dort greifen Kaution und Kaskodeckung des Vercharterers. Ein Beispiel: Beim Anlegen in Izola gerät die Charteryacht gegen einen fremden Steg und trifft das Nachbarboot. Steg und Nachbarboot zahlt die Skipperhaftpflicht, die Yacht selbst die Kaution. Polizzen nehmen den Schutz oft mit auf, gebunden an Chartervertrag, Dauer und Fahrtgebiet.
Bei uns: Ziffer A-1.2 führen Basis, Basis PLUS und Premium: gedeckt ist Ihre Haftpflicht als Schiffsführer eines privat gecharterten Bootes bei Chartervertrag auf Ihren Namen; ab dem 31. Nutzungstag endet der Schutz. Zur Skipperhaftung: Basis PLUS 10.000.000 Euro, Premium 20.000.000 Euro, dort je Person 15.000.000, räumlich Europa und Mittelmeer. A-6.2.6 nimmt Schäden am Charterboot aus.
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Verbindlich sind allein die Versicherungsbedingungen Ihrer Polizze.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium gelten mit Stand 01.02.2026.