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Mastbruch

Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Kasko

Beim Mastbruch bricht oder knickt der Mast, meist weil ein Want, ein Stag oder ein Beschlag versagt. Fällt der Mast, nimmt er oft Deck, Reling und Segel mit, und auf See wird daraus rasch ein Notfall. Für die Versicherung zählt die Ursache: Eine Böe oder eine Kollision ist ein Unfall, ein altes, ermüdetes Rigg dagegen häufig Verschleiß. Beispiel: Auf dem Traunsee bricht bei einer Halse ein altes Unterwant, und der Mast geht über Bord.

Bei uns: In Basis PLUS und Premium ist das Brechen und Knicken von Masten, Spieren und Bäumen, stehendem und laufendem Gut sowie das Reißen von Segeln als Unfall des Fahrzeugs gedeckt, Ziffer A.3.1.1. Abnutzung und mangelhafte Wartung bleiben ausgeschlossen. Im Tarif Basis ist ein Unfall des Fahrzeugs nicht gedeckt.

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