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Mietsachschäden
Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Haftpflicht
Mietsachschäden heißen Schäden an Sachen, die Sie gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen haben. In der Haftpflicht sind sie grundsätzlich ausgeschlossen, weil Sie dem Eigentümer dieser Sache vertraglich gegenüberstehen und nicht als beliebiger Dritter. Ein Beispiel vom Wasser: Am Attersee drückt eine Bö Ihr Boot gegen den gemieteten Clubsteg, zwei Bohlen brechen. Die Rechnung des Hafens tragen Sie ohne eine ausdrückliche Rückausnahme in der Polizze selbst. Gleiches gilt für das Tor des gemieteten Einstellplatzes im Winterlager.
Bei uns: Abweichend von Ziffer A-6.2.6 gilt in Basis PLUS und Premium die Haftpflicht aus der Beschädigung jener Steganlagen, Einstellräume und Stellplätze mit, die Sie für das versicherte Boot angemietet haben, dazu die daraus entstehenden Vermögensschäden. Pro Schadenereignis gilt die vereinbarte Versicherungssumme, pro Versicherungsjahr das Doppelte. In der Basis-Deckung bleibt der Ausschluss aufrecht.
Weitere Begriffe
Verbindlich sind allein die Versicherungsbedingungen Ihrer Polizze.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium gelten mit Stand 01.02.2026.