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Kentern

Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Kasko

Ein Boot kentert, wenn es so stark krängt, dass es umschlägt und auf der Seite oder kieloben liegt. Auf Jollen ist das am Wolfgangsee oder Neusiedler See fast Alltag, bei Yachten und Motorbooten selten, aber meist folgenschwer. Ins Geld gehen vor allem die Folgen: eingedrungenes Wasser in Motor und Bordelektrik, verlorenes Zubehör und die Bergung. Beispiel: Eine Böe legt die Jolle flach, der Außenbordmotor taucht unter.

Bei uns: In Basis PLUS und Premium nennen die Kaskobedingungen das Kentern ausdrücklich als Unfall des Fahrzeugs, Ziffer A.3.1.1, das Sinken als Folge ebenso. Im Tarif Basis ist ein Unfall des Fahrzeugs nicht gedeckt. Bergungskosten nach dem Kentern gehören zur Leistung, wenn der Schaden selbst versichert ist.

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