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Fahrtgebiet
Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Vertrag
Das Gewässer, für das der Vertrag Schutz vereinbart, vom heimischen See über die Donau bis zum Mittelmeer oder den Weltmeeren. Wer es verlässt, riskiert den Versicherungsschutz, und nachträglich lässt sich ein Fahrtgebiet nicht ausdehnen. Ein Törn an die Adria gehört also vor der Abfahrt in den Vertrag. Einzelne Verträge nehmen zusätzlich Hurrikan- oder Zyklongebiete aus.
Bei uns: Wählbar von Binnengewässern bis weltweit, ohne Klausel, die Hurrikan- oder Zyklongebiete ausschließt (A-2). Landliegezeit, Slippen und Kranen sowie Transporte mit geeigneten Transportmitteln sind eingeschlossen (A-2.1.2, A-2.1.3). Bei weltweitem Fahrtgebiet führen Sie ab 300 Seemeilen Standortwechsel das digitale Logbuch. Mit einer Saisonpolizze besteht vom 1. November bis 31. März kein Schutz, auch nicht im Winterlager.
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Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium gelten mit Stand 01.02.2026.