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Allgefahrendeckung

Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Kasko

Gedeckt ist grundsätzlich jeder Schaden am eigenen Boot, solange der Vertrag ihn nicht ausdrücklich ausnimmt. Den Gegenpol bilden benannte Gefahren: Versichert ist dann nur, was in der Liste steht, und alles andere bleibt draußen, selbst Fälle, an die beim Abschluss niemand gedacht hat. Damit dreht sich für Sie auch die Beweisfrage um: Bei benannten Gefahren liegt es an Ihnen nachzuweisen, dass Ihr Schaden zu einem der aufgezählten Ereignisse gehört.

Bei uns: Unsere Kasko ist keine Allgefahrendeckung, sie zählt benannte Gefahren auf. Basis deckt Naturgewalten, Brand, Explosion und den Diebstahl des ganzen Bootes (A-3.1). Ab Basis PLUS kommen Unfall mit Kollision, Grundberührung, Stranden und Kentern sowie Teilediebstahl und Vandalismus dazu (A-3.1.1, A-3.1.4).

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