Berufshaftpflicht
Die Vermögensschadenhaftpflicht zahlt, wenn Ihr Kunde durch einen Fehler der Agentur Geld verliert, etwa durch eine Urheberrechtsverletzung oder eine fehlerhafte Auflage.
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In einer Agentur geht selten etwas zu Bruch, aber oft etwas schief: das Sujet mit dem fremden Foto, die Kampagne mit dem falschen Preis, der Newsletter an die ganze Kundendatei. Solche Fehler kosten Geld und keinen Knochen. Hier steht, welche Versicherung dafür gedacht ist und warum der Gruppenvertrag der Fachgruppe oft nicht reicht.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Für sehr kleine Aufträge oft ja, für größere Kunden meist nicht. Der geförderte Vertrag der Fachgruppe Werbung in Niederösterreich etwa deckt 50.000 Euro für Personen- und Sachschäden und 25.000 Euro für Vermögensschäden. Eine einzige Abmahnung wegen eines Fotos plus Neudruck einer Auflage kann darüber liegen. Wir sehen uns Ihren Gruppenvertrag an und ergänzen nur, was fehlt, etwa mit einer Exzedentendeckung.
Ein Stockfoto ohne passende Lizenz, eine nicht bezahlte Schrift, eine Melodie im Spot: Rechteinhaber fordern Lizenzgebühr, Anwaltskosten und oft Schadenersatz vom Kunden, der sich an Sie hält.
Ein falscher Preis im Flugblatt, ein Tippfehler in der Telefonnummer auf 50.000 Folders. Neudruck und Verteilung zahlt am Ende, wer die Freigabe vorbereitet hat.
Irreführende Aussagen, unzulässige Vergleiche, fehlende Kennzeichnung von Werbung: Klagen nach dem UWG treffen zuerst den Kunden und dann die Agentur, die den Text geschrieben hat.
Newsletter ohne Einwilligung, falsch eingerichtete Tracking-Tools, ein offener Verteiler. Die Datenschutzbehörde und betroffene Personen können Ansprüche stellen.
Wer die Social-Media-Konten der Kunden betreut, hat deren Zugänge. Wird die Agentur gehackt, sind mehrere Marken auf einmal betroffen.
Server, Laptops und Kameras sind das eigentliche Kapital. Ein Wasserschaden im Büro legt Projekte kurz vor der Deadline lahm.
Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.
Unverzichtbar
Die Vermögensschadenhaftpflicht zahlt, wenn Ihr Kunde durch einen Fehler der Agentur Geld verliert, etwa durch eine Urheberrechtsverletzung oder eine fehlerhafte Auflage.
Dringend empfohlen
Deckt Personen- und Sachschäden, zum Beispiel wenn beim Messeaufbau oder Fotoshooting beim Kunden etwas beschädigt wird.
Hilft bei Hackerangriffen auf Ihre Systeme und die Kundenkonten, die Sie verwalten, inklusive IT-Forensik und Datenschutzmeldung.
Ersetzt Rechner, Bildschirme, Kameras und Server auch bei Bedienfehlern, Überspannung und Diebstahl unterwegs.
Sinnvoll je nach Betrieb
Deckt Büroeinrichtung und Material gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruch.
Für Streit um offene Honorare, Mietverträge oder mit Mitarbeitenden, der vor dem Arbeits- und Sozialgericht landet.
Eine Pensionskassen- oder Direktversicherungslösung hilft, gute Kreative zu halten, wenn das Gehalt nicht mehr steigen kann.
Für Agenturen bestimmt vor allem die Vermögensschadenhaftpflicht den Beitrag. Er hängt von Honorarumsatz, Deckungssumme und Tätigkeiten ab: Mediaplanung und Programmierung kosten mehr als reine Gestaltung.
| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
|---|---|---|
| Berufshaftpflicht | Gruppenvertrag der WKNÖ-Fachgruppe Werbung, 50.000 Euro Personen- und Sachschäden, 25.000 Euro Vermögensschäden | 22,20 Euro Kostenbeitrag im Jahr |
| Berufshaftpflicht | Ein-Personen-Agentur, eigene Polizze mit 250.000 Euro Vermögensschaden | etwa 300 bis 700 Euro im Jahr |
| Berufshaftpflicht | Agentur mit fünf bis zehn Personen, 500.000 Euro Vermögensschaden inklusive Personen- und Sachschäden | etwa 900 bis 2.200 Euro im Jahr |
| Elektronikversicherung | Rechner, Kameras und Server im Neuwert von 30.000 Euro | etwa 250 bis 550 Euro im Jahr |
| Cyberversicherung | Kleine Agentur mit Kundendaten und Zugängen zu Kundenkonten, 250.000 Euro Deckung | etwa 400 bis 1.000 Euro im Jahr |
Zum Vergleich: Eine eigene Vermögensschadenhaftpflicht für eine kleine Agentur kostet im Jahr etwa so viel wie fünf bis acht Stunden Kreativhonorar.
Richtwerte ohne 11 Prozent Versicherungssteuer, Stand September 2026. Der WKNÖ-Beitrag stammt von der Fachgruppe selbst, die übrigen Werte sind Richtwerte aus unserer Angebotspraxis. Ihr Beitrag hängt vom Umsatz und vom Versicherer ab; das genaue Angebot holen wir für Sie ein.
01
Für: Einzelunternehmen mit Gruppenvertrag der Fachgruppe, das größere Kunden gewinnen will
Zusammen etwa 300 bis 700 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen02
Für: Büro mit zwei bis zehn Personen, eigener Technik und Kundenzugängen
Zusammen etwa 1.400 bis 3.200 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen03
Für: Full-Service-Agentur mit Mediaplanung, Produktion und Angestellten
Zusammen etwa 3.000 bis 6.500 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragenSechs Fehler, die in Agenturen wirklich passieren, hier alle an einem Donnerstag vor Kampagnenstart. Tippen Sie sich durch und sehen Sie, welche Versicherung einspringt.
Ein Fotograf meldet sich per Anwaltsbrief: Sein Bild läuft seit drei Monaten ohne Lizenz auf der Website eines Kunden.
Im Flugblatt für eine Handelskette steht ein Aktionspreis ohne Komma. 80.000 Stück müssen neu gedruckt und verteilt werden.
Beim Aufbau eines Messestands kippt ein Display und beschädigt die Glasvitrine des Nachbarausstellers.
Das Instagram-Konto eines Kunden wird über den Agenturzugang gekapert und postet Betrugslinks.
Ein Grafiker stößt ein Glas Wasser über den Laptop mit den Reinzeichnungen.
Ein Mitbewerber klagt nach dem UWG gegen einen Werbeslogan, den die Agentur getextet hat.
Welches Paket hätten Sie gehabt?
Beispielhafte Summen, ohne Selbstbeteiligung. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt von den Bedingungen ab.
Wer schon über die Fachgruppe versichert ist, bekommt von uns keinen zweiten Vertrag für dasselbe, sondern eine Deckung, die dort anfängt, wo der Gruppenvertrag endet.
Als Makler holen wir Angebote verschiedener Häuser ein und zeigen, wer Urheberrecht, Datenschutz und Programmierung wirklich einschließt.
In der Bootsversicherung regulieren wir Schäden selbst. Dieses Wissen nutzen wir, wenn ein Versicherer bei einem Abmahnfall auf Zeit spielt.
Unsere Arbeit bezahlt der Versicherer. Wir sind ein deutscher Familienbetrieb seit 1989 und in Österreich im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit tätig.
Fragen und Antworten
Gesetzlich ist für das freie Gewerbe Werbeagentur keine vorgeschrieben. Praktisch fragen Kunden, Ausschreibungen und Rahmenverträge fast immer nach einer Vermögensschadenhaftpflicht.
Die Betriebshaftpflicht zahlt, wenn Menschen verletzt oder Sachen beschädigt werden. Die Vermögensschadenhaftpflicht zahlt, wenn Ihr Kunde durch Ihre Arbeit Geld verliert, etwa durch einen Druckfehler. Für Agenturen ist die zweite meist wichtiger.
Bei den meisten Agenturpolizzen ja, wenn Urheberrechtsverletzungen ausdrücklich eingeschlossen sind. Bewusst ohne Lizenz verwendete Bilder sind nie gedeckt.
Eine eigene Vermögensschadenhaftpflicht beginnt bei etwa 300 Euro im Jahr. Ein Paket mit Betriebshaftpflicht, Elektronik und Cyber liegt für ein kleines Büro meist zwischen 1.400 und 3.200 Euro im Jahr, jeweils ohne Versicherungssteuer.
In der Regel nicht. Wer mit eigenem Gewerbeschein für eine Agentur arbeitet, haftet selbst und braucht eine eigene Deckung oder den Gruppenvertrag seiner Fachgruppe.
Bei der Arbeit sind Sie über die AUVA unfallversichert, auch als Selbstständige über die SVS. Für Freizeitunfälle und ein höheres Unfallkapital lohnt eine private Unfallversicherung.
NAMMERT Versicherungsmakler
Die empfohlenen Versicherungen sind schon angekreuzt. Ändern Sie, was nicht passt, wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: +49 3375 29 12 77.

Hafte ich, wenn mein Logo einer eingetragenen Marke ähnelt?

Brauche ich für jede Veranstaltung eine eigene Versicherung?

Wer zahlt, wenn der Kunde wegen eines Bildes auf seiner Website abgemahnt wird?
Diese Seite gilt für folgende Wirtschaftszweige (ÖNACE entspricht auf Klassenebene der europäischen NACE):
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025). Alle Betriebsarten
Boot oder Yacht? Da sind wir nicht Makler, sondern Assekuradeur: eigene Tarife, eigene Schadenregulierung.
Zur BootsversicherungNAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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