Berufshaftpflicht
Deckt Vermögensschäden beim Kunden und Rechtsverletzungen wie Urheber-, Marken- und Datenschutzverstöße, wenn eingeschlossen.
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Ein Foto ohne Lizenz auf der Startseite, ein Cookie-Banner, das nicht den Vorgaben entspricht, ein Shop, der nach dem Relaunch keine Bestellungen mehr annimmt: Webdesign ist kreative Arbeit mit rechtlichen Fallstricken. Hier steht, wie sich Webdesigner und App-Entwickler in Österreich gegen Abmahnungen und Kundenschäden absichern.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Wenn Sie das Bild ausgewählt und eingebaut haben, wird der Kunde sich an Sie wenden. Eine Haftpflicht für Webdesigner mit Einschluss von Rechtsverletzungen prüft den Anspruch, zahlt berechtigte Lizenzforderungen und wehrt überzogene ab. Hat der Kunde das Bild selbst geliefert, sollten Sie das schriftlich festhalten, dann liegt die Verantwortung bei ihm.
Stockfotos ohne passende Lizenz, Schriften ohne Weblizenz, Kartenausschnitte ohne Freigabe: Abmahnungen kommen oft erst Jahre später.
Eingebundene Schriften und Analysedienste ohne Einwilligung, ein fehlerhaftes Cookie-Banner: Das kann Beschwerden bei der Datenschutzbehörde und Forderungen auslösen.
Nach einem Relaunch funktioniert der Warenkorb nicht, die Zahlungsschnittstelle verweigert Bestellungen. Der Kunde verlangt den entgangenen Umsatz.
Veraltete Plugins und schwache Passwörter öffnen Angreifern die Tür. Die Kundenseite verteilt Schadsoftware, und die Schuld wird beim Betreuer gesucht.
Seit dem Barrierefreiheitsgesetz müssen viele Onlineshops und Apps zugänglich sein. Fehler in der Umsetzung können zu Beanstandungen und Nacharbeit führen.
Eine App wird wegen eines Fehlers oder einer Richtlinienverletzung aus dem Store genommen, der Kunde verliert Umsatz und Nutzer.
Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.
Unverzichtbar
Deckt Vermögensschäden beim Kunden und Rechtsverletzungen wie Urheber-, Marken- und Datenschutzverstöße, wenn eingeschlossen.
Dringend empfohlen
Für eigene Kosten nach einem Angriff auf Ihre Systeme und Zugänge zu Kundenseiten.
Für Rechner, Bildschirme, Kamera und Testgeräte, auch unterwegs.
Für Honorarstreitigkeiten nach nicht abgenommenen Projekten, die in der Branche häufig sind.
Sinnvoll je nach Betrieb
Für Personen- und Sachschäden bei Kundenterminen, oft als Baustein in der Berufshaftpflicht enthalten.
Selbständige Designer verdienen nur, solange Augen, Hände und Kopf mitspielen.
Webdesigner gehören zu den günstig versicherbaren Berufen. Die Prämie hängt vom Umsatz, der Summe, dem Einschluss von Rechtsverletzungen und davon ab, ob Sie Shops, Apps oder Hosting betreuen.
| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
|---|---|---|
| Berufshaftpflicht | UBIT-Gruppenvertrag der WKO, 2,5 Mio. Euro, Umsatz bis 350.000 Euro | rund 150 Euro im Jahr inklusive Steuer |
| Berufshaftpflicht | Einzeldeckung für IT und Web bei einem Spezialanbieter | ab etwa 125 Euro, im Schnitt rund 500 Euro netto im Jahr |
| Berufshaftpflicht | Media-Haftpflicht für Gestaltung, Texte und Bildrechte | etwa 200 bis 600 Euro im Jahr |
| Cyberversicherung | Einzelunternehmen mit Zugängen zu 30 Kundenseiten, 250.000 Euro Deckung | etwa 300 bis 800 Euro im Jahr |
Zum Vergleich: Der Grundschutz über den Gruppenvertrag kostet im Jahr ungefähr so viel wie ein kleines Plugin-Update mit Test für einen einzigen Kunden.
Die Werte zum Gruppenvertrag stammen aus dem WKO-Tarifblatt 2026 und enthalten die Versicherungssteuer; die Einzeldeckung nennt der Anbieter netto. Media-Haftpflicht und Cyber sind Richtwerte aus unserer Angebotspraxis ohne 11 Prozent Versicherungssteuer, Stand September 2026.
01
Für: Webdesignerin oder Entwickler als Einzelunternehmen
Zusammen etwa 300 bis 800 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen02
Für: Webstudio mit Shops, Wartungsverträgen und zwei bis fünf Beschäftigten
Zusammen etwa 1.200 bis 2.800 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen03
Für: Digitalagentur mit App-Entwicklung und größeren Kunden
Zusammen etwa 3.000 bis 7.000 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragenSechs Dinge, die Webdesignern wirklich passieren. Hier alle an einem einzigen Donnerstag. Gehen Sie den Tag durch und sehen Sie, wer zahlt.
Eine Bildagentur fordert Lizenzgebühren und Schadenersatz für drei Fotos, die Sie vor vier Jahren auf einer Kundenseite verwendet haben.
Nach dem Relaunch nimmt der Onlineshop eines Kunden drei Tage lang keine Zahlungen an.
Ein Kunde erhält eine Datenschutzbeschwerde wegen eines Analysedienstes ohne Einwilligung und will die Kosten von Ihnen.
Über ein veraltetes Plugin werden zwölf Kundenseiten gekapert und verteilen Schadsoftware.
Ein Kunde verweigert die Zahlung für eine App und behauptet, sie sei nicht abnahmereif.
Kaffee über dem Laptop mit allen Projektdaten.
Welches Paket hätten Sie gehabt?
Beispielhafte Summen, ohne Selbstbeteiligung. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt von den Bedingungen ab.
Als Makler vergleichen wir den UBIT-Gruppenvertrag mit Media- und IT-Tarifen und achten auf Rechtsverletzungen und Datenschutz.
In der Bootsversicherung regulieren wir Schäden selbst. Wir wissen, wie man eine überzogene Abmahnung sachlich beantwortet.
Haftpflicht, Cyber, Technik und Ihre private Vorsorge betreuen wir gemeinsam, erreichbar unter +49 3375 29 12 77.
Für Ihr Studio ist unsere Arbeit kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer. Als deutscher Familienbetrieb seit 1989 sind wir in Österreich im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit tätig.
Fragen und Antworten
Gesetzlich nicht, praktisch ja: Abmahnungen wegen Bildrechten und Ausfälle von Shops treffen auch kleine Studios. Eine Berufshaftpflicht mit Rechtsverletzungen ist der wichtigste Schutz.
Über den UBIT-Gruppenvertrag der WKO 2026 rund 150 Euro im Jahr inklusive Steuer bei bis zu 350.000 Euro Umsatz. Spezialtarife beginnen bei etwa 125 Euro netto.
Ja, wenn Urheberrechtsverletzungen eingeschlossen sind. Die Versicherung prüft die Forderung, zahlt berechtigte und wehrt überzogene ab.
Wenn Sie es eingebaut und dem Kunden als rechtskonform verkauft haben, kann er Sie in Anspruch nehmen. Halten Sie im Vertrag fest, dass die rechtliche Prüfung beim Kunden liegt, wenn Sie sie nicht übernehmen.
Schäden durch Terminüberschreitung sind in manchen Tarifen eingeschlossen, in anderen nicht. Nachbesserung und Honorarkürzungen trägt die Versicherung nie.
Wenn Sie viele Kundenseiten betreuen, ja. Ein Angriff über eine gemeinsame Lücke trifft alle auf einmal, und die Wiederherstellung kostet Tage.
NAMMERT Versicherungsmakler
Die empfohlenen Versicherungen sind schon angekreuzt. Ändern Sie, was nicht passt, wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: +49 3375 29 12 77.

Zahlt die Versicherung, wenn meine Software einfach nicht funktioniert?

Reichen die Haftungsgrenzen in unseren AGB nicht aus?

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Boot oder Yacht? Da sind wir nicht Makler, sondern Assekuradeur: eigene Tarife, eigene Schadenregulierung.
Zur BootsversicherungNAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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